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Lehrgebiet Mediale Systeme I

WS 2008/09 - Aufgabe 2.3

  1. Der Pausenhof des JSG Bad Kissingen

    Dieses Bild wurde von mir im Frühling des Jahres 2008 gezeichnet. Eingescannt liegt es auf meiner Festplatte im JPEG1-Format in einer Auflösung von 9865 auf 6956 Pixel. Eine Verkleinerung zur Verwendung im Internet war bei der Größe von 43,5 Megabyte eindeutig nötig. Für die Zwecke der Veröffentlichung auf einer Website, die noch bei einer geringen Auflösung lesbar sein sollte, ist eine Breite von 800 Pixel noch am oberen Rand des von mir in Betracht gezogenen Bereiches. Die Höhe wurde passend auf 564 Pixel gesetzt, um das Seitenverhältnis beizubehalten. Die neue Größe betrug 299,5 Kilobyte, zu viel unter Berücksichtigung des angestrebten Gesamtlimits von 0,5 Megabyte.

    Als Standard für Internetgraphiken benutze ich bei den meisten Bildern das Format PNG2, welches über ein Verfahren der Vorhersage von Farbwerten in einem Bild zu relativ kleinen Dateigrößen gelangt. Relativ in dem Sinne, dass diese Komprimierung verlustfrei ist. Weitere Eigenschaften wie der mögliche Alpha-Kanal oder Interlacing sind Pluspunkte für PNG, auch wenn in diesem speziellen Fall diese keinen Nutzen bringen.

    Es war mir jedoch nicht möglich, selbst durch Farbtiefeverringerung mit dem Programm pngquant3, die Dateigröße auf einen Bereich unter 100 Kilobyte zu bringen. Das Bild fiel somit in die Kategorie der Bilder, die groß genug sind um eine verlustreiche Komprimierung in Betracht zu ziehen. Das Format meiner Wahl zu diesen Zwecken ist wiederum JPEG. Auf diese Weise ergab sich die Dateigröße von 86 Kilobyte, welche dem Zwecke meiner Meinung nach angemessen ist, während eine noch gute Qualität gewahrt wurde. Der Kompressionsfaktor beläuft sich somit auf ca. 28,7%*.

    Auf dieser Seite ist die Zeichnung noch etwas weiter verkleinert, so dass sie genau in die Spalte hineinpasst. Möglich wird dies durch eine CSS-Anweisung im Quelltext, die die Breite des Bildes auf 100% des Möglichen setzt, ohne zu überschneiden.

    Umwandlung Analog zu Digital

    Da der zumeist angewendete Zeichensatz ASCII über eine 7-Bit-Kodierung verfügt, beträgt die Wortlänge in Bit gezählt somit genau das Siebenfache der Länge des analogen Wortes. Es ist allerdings zu beachten, dass je nach Architektur noch weitere Bits belegt werden können. So ist bei einer 8-Bit-Architektur die kleinste Speichereinheit ein Byte, so dass jeweils acht Bits pro Buchstabe genutzt werden müssen.

    Um herauszufinden welchen Einfluss die Auflösung auf die Bit-Anzahl hat, nehme ich die oben genannten Werte und versuche ihn zu errechnen. Es ist dabei anzumerken dass ich die Daten, die am Anfang jeder Bilddatei zu finden sind, nicht in meine Berechnung miteinbeziehe. Im Vergleich mit der Gesamtgröße sind diese auch zu klein um Ausschlaggebend zu sein.

    Das Anfangsbild ist 43,5 Megabyte groß. Das entspricht 43500000 Byte und somit 3,48 * 108 Bit. Die Auflösung beträgt 9865 auf 6956 Pixel, somit insgesamt ca. 6,86 * 107 Pixel. Dividiert man diese Zahlen, so erhält man einen Wert von ca. 5.07 Bit/Pixel. Wendet man das selbe Verfahren bei dem verkleinerten Bild und schließlich bei dem Endprodukt an, so erhält man die Werte 5.31 und 1.52 Bit/Pixel.

  2. Audiodatei

    Mein Name (340 Kilobyte, unkomprimiert)

  3. Rechtsgrundlage

    Da ich selbst der Urheber sowohl des Bildes, als auch der Audiodatei bin, gilt für mich §12 des Gesetz über Urheberrecht und verwandte Schutzrechte4:

    (1) Der Urheber hat das Recht zu bestimmen, ob und wie sein Werk zu veröffentlichen ist

    Zusätzlich wird das Impressum auf meiner Startseite (siehe dort) dem folgenden Artikel aus dem Staatsvertrag für Rundfunk und Telemedien (Rundfunkstaatsvertrag - RStV) gerecht:

    § 55 Informationspflichten und Informationsrechte5
    (1) Anbieter von Telemedien, die nicht ausschließlich persönlichen oder familiären Zwecken dienen, haben folgende Informationen leicht erkennbar, unmittelbar erreichbar und ständig verfügbar zu halten:

    1. Namen und Anschrift sowie
    2. bei juristischen Personen auch Namen und Anschrift des Vertretungsberechtigten
/\
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    Norm der Joint Photographic Experts Group, weitere Informationen auf der Homepage der Gruppe: http://www.jpeg.org/index.html (Stand 12.11.2008)
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    Portable Network Graphics, zugehörige Seite im Internet: http://www.libpng.org/pub/png/ (Stand 12.11.2008)
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    Informationen auf der Homepage des Programmes: http://www.libpng.org/pub/png/apps/pngquant.html (Stand 12.11.2008)
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    Gesetz über Urheberrecht und verwandte Schutzrechte - § 12 Veröffentlichungsrecht
    Nachzulesen auf folgender Seite des Bundesministeriums für Justiz: http://bundesrecht.juris.de/urhg/__12.html (Stand 12.11.2008)
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    Staatsvertrag für Rundfunk und Telemedien (Rundfunkstaatsvertrag - RStV) - § 55 Informationspflichten und Informationsrechte
    Nachzulesen auf folgender Seite der Landesanstalt für Kommunikation, Baden-Württemberg: http://www.lfk.de/gesetzeundrichtlinien/rundfunkstaatsvertrag/abschnitt6.html#para55 (Stand 13.12.2008)
* Anmerkung: Berechnet man die anfängliche Kompression durch das Verkleinern das Bildes mit ein,so ergibt sich ein Faktor von ca. 0,2%. Dieser Wert sagt allerdings meiner Meinung nach nichts über die Güte des Kompressionsverfahrens aus. Ebenso ist bei dieser Aufgabe zu beachten, dass ich Megabyte-Werte in Form von a × 106 für meine Berechnung genutzt habe. zurück