Beschreibung |
Die Architektenplanung kann ein urheberrechtlich geschütztes Werk sein. Wir werden in der Veranstaltung betrachten, unter welchen Voraussetzungen dies der Fall ist und welche Rechte der Architekt geltend machen kann, wenn sein Werk Urheberschutz genießt. Dazu gehören sowohl der Schutz vor Veränderung und Abriss als auch die Verwertungsrechte. |