Beschreibung |
Der Architektenvertrag ist ein Werkvertrag, was zur Folge hat, dass der Architekt/Architekten in vollem Umfang für die Mängelfreiheit der Leistung einsteht. Wir werden den Mangelbegriff und die Typologie der Mängel im Architektenwerk ebenso betrachten wie die verschiedenen Mängelansprüche des Bauherrn. Ein weiterer Schwerpunkt Grundregeln zur Berufshaftpflichtversicherung sein. Das vermittelte Wissen wird Gegenstand der Prüfung in Form einer Klausur sein. |