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SoSe 2024

Infrastrukturrecht (Teil des Moduls "Einführung Infrastrukturwirtschaft (ISW)") - Einzelansicht

  • Funktionen:
Grunddaten
Veranstaltungsart Blockveranstaltung SWS 0.5
Veranstaltungsnummer 902010 Max. Teilnehmer/-innen
Semester SoSe 2020 Zugeordnetes Modul
Erwartete Teilnehmer/-innen
Rhythmus jedes 2. Semester
Hyperlink https://moodle.uni-weimar.de/enrol/index.php?id=21113
Sprache deutsch
Termine Gruppe: [unbenannt]
  Tag Zeit Rhythmus Dauer Raum Raum-
plan
Lehrperson Bemerkung fällt aus am Max. Teilnehmer/-innen
Einzeltermine ausblenden
Fr. 09:15 bis 12:30 Einzel am 29.05.2020        
Einzeltermine:
  • 29.05.2020
Einzeltermine anzeigen
Fr. 09:15 bis 12:30 Einzel am 26.06.2020        
Gruppe [unbenannt]:
 
 


Zugeordnete Personen
Zugeordnete Personen Zuständigkeit
Beckers, Thorsten, Prof., Dr.rer.oec. verantwortlich
Westphal, Marten , Master of Science begleitend
Bode, Birgit , Dipl.-Ing.
Studiengänge
Abschluss Studiengang Semester Leistungspunkte
Bachelor Management [BII] (B.Sc.), PV14 4 - 4
Zuordnung zu Einrichtungen
Infrastrukturwirtschaft und -management
Inhalt
Beschreibung

Qualifikationsziele

Ziel des rechtlichen Teils des Moduls "Einführung in die Infrastrukturwirtschaft" ist es, juristisches Grundlagenwissen, Verständnis für die systematischen Zusammenhänge und rechtliches Problembewusstsein zu vermitteln.

Lehrinhalte

Im Veranstaltungsteil Infrastrukturrecht werden die folgenden Lehrinhalte vermittelt:

Die Veranstaltung „Infrastrukturrecht” gibt einen Überblick der wesentlichen rechtlichen Regeln, die den Rahmen für die Bereitstellung von Infrastruktur in Deutschland setzen. Es wird beleuchtet, wie Infrastrukturverantwortung zwischen Staat und Privatwirtschaft in verschiedenen Sektoren rechtlich verteilt ist bzw. sein kann, welche Arten staatlicher Verantwortung es insoweit gibt und welche Instrumente zur Wahrnehmung dieser Verantwortung bereitstehen. Das höherrangige Recht wird in seiner Schrankenfunktion für die (nationale) Infrastrukturpolitik dargestellt. Als Verständnisgrundlage werden der Stufenbau der Rechtsordnung (Landesrecht – Bundesrecht – EU-Recht – Völkerrecht) und die das deutsche Recht kennzeichnende Unterscheidung zwischen Privatrecht und Öffentlichem Recht beleuchtet. Es werden die Funktionen und Grundgedanken der für das Infrastrukturrecht wichtigsten Materien des EU-Primärrechts (insb. EU-Beihilfenrecht, EU-Kartellrecht, Grundfreiheiten) und des Verfassungsrechts (insb. Bundesstaatsprinzip, Grundrechte) dargestellt. Zudem wird exemplarisch auf ausgewählte Bereiche des Gesetzesrechts und praktische Fragestellungen eingegangen.

Literatur

Die Studierenden erhalten eine detallierte Literaturliste mit Angaben zu Pflicht- sowie Vertiefungs- und Ergänzungsliteratur. Die dort angegebene Literatur wird (im rechtlich möglichen Umfang) auch in elektronischer Form bereitgestellt.

Voraussetzungen

Empfohlene Voraussetzungen für die Teilnahme: Einführung in die BWL/VWL 

Leistungsnachweis

1 Klausur, 60 min / SoSe + WiSe (zusammen mit der Veranstaltung "Infrastrukturwirtschaft")


Strukturbaum
Keine Einordnung ins Vorlesungsverzeichnis vorhanden. Veranstaltung ist aus dem Semester SoSe 2020 , Aktuelles Semester: SoSe 2024

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