Beschreibung |
In der Lehrveranstaltung Medienrecht II werden verschiedene medienrechtliche Gebiete behandelt (u.a. Presserecht, Rundfunkrecht, Jugendschutz, Datenschutz, Gewerblicher Rechtsschutz). Leistungskontrolle wird keine Klausur, sondern ein ca. 20 minütiger Vortrag zu einem der in den Veranstaltungen Medienrecht I und Medienrecht II behandelten Themen sein (z.B. Besprechung eines aktuellen Urteils oder von aktueller Gesetzgebung, die Darstellung eines komplexen Systems, wie z.B. der Verwertungsgesellschaften, usw.). Die Vorträge sollen an den beiden letzten Terminen (28. und 29. Juni) gehalten werden. Auf Wunsch ist – im beschränkten Umfang – ggf. auch ein früherer Termin möglich. Die möglichen Themen werden am 13. April in der ersten Vorlesung vorgestellt. Die endgültige Vergabe der Themen soll dann bis zum 25. April erfolgen. Jede(r) Interessent(in) wird mit einem Thema bedacht werden! Im Sinne der Planbarkeit des weiteren Vorgehens muss aber eine Anmeldung/Interessensbekundung bis zum 18. April 2019 vorliegen. Später eingehende Wünsche nach Teilnahme können nicht berücksichtigt werden. |