Der Promotionsstudierende trägt im Rahmen einer Präsentation vor seinen beiden Mentoren seinen wissenschaftlichen sowie seinen künstlerischen oder gestalterischen Arbeitsfortschritt vor. Der Arbeitsfortschritt ist in angemessener Form durch Präsentation der Forschungsfrage, der erworbenen wissenschaftlichen und künstlerischen Erkenntnisse, durch Reflexion der Arbeitsschritte und Erkenntnisprozesse anhand des in der Betreuungsvereinbarung vorgesehenen Zeit- und Arbeitsplans darzustellen.
Beide Mentoren formulieren eine schriftliche Stellungnahme zum Bestehen oder Nichtbestehen der Vorprüfung, die der Ph.D.-Graduierungskommission vorgelegt wird. |