| Beschreibung |
JustizpalästeGericht und Recht sind seit jeher an bestimmte Orte und Räume gebunden. Gerichtsverhandlungen fanden zunächst unter freiem Himmel, auf Plätzen, an Stadttoren, bei Kirchen, in Rathäusern oder eigens ausgezeichneten Gerichtsstätten statt. Mit der Herausbildung moderner staatlicher Institutionen und einer zunehmend differenzierten Rechtspflege veränderte sich auch die räumliche Organisation des Rechts: Gerichtsbarkeit, Verwaltung, Strafvollzug und Anwaltschaft wurden in spezialisierten Gebäuden zusammengeführt. Seit dem 19. Jahrhundert entstanden in vielen europäischen Städten repräsentative Gerichtsgebäude, die als „Justizpaläste” nicht nur funktionale Anforderungen erfüllen, sondern Recht und staatliche Ordnung architektonisch sichtbar und erfahrbar machen sollten. Der Justizpalast ist damit mehr als ein Gebäude für Gerichtsverhandlungen. Seine Lage im Stadtraum, seine Fassaden und Zugänge, seine Treppenhäuser, Säle und Korridore, seine Raumhierarchien und seine bildlichen Programme vermitteln Vorstellungen von Autorität, Ordnung, Öffentlichkeit und Gerechtigkeit. Monumentalität, Symmetrie, Materialität und Ornament können dabei ebenso Bedeutungsträger sein wie Skulpturen, Inschriften, Wappen und Allegorien. Zugleich stellt sich die Frage, wie sich diese repräsentativen Ansprüche zu den praktischen Anforderungen eines Gerichts verhalten: Wer darf welche Räume betreten? Wie werden Richter:innen, Angeklagte, Anwält:innen und Publikum räumlich positioniert? Welche Wege führen durch das Gebäude und welche Hierarchien werden dadurch erzeugt? Das Seminar untersucht Justizpaläste und andere Gerichtsgebäude als architektonische, politische und kulturelle Orte. Im Mittelpunkt stehen die historischen Veränderungen des Rechtsraums vom mittelalterlichen Gerichtsort über die frühen Gerichts- und Verwaltungsgebäude bis zum monumentalen Justizpalast des 19. und frühen 20. Jahrhunderts. An ausgewählten Bauten soll untersucht werden, wie sich gesellschaftliche Vorstellungen von Recht und Gerechtigkeit in Architektur einschreiben und wie Architektur umgekehrt das Erleben und die Wahrnehmung des Rechts prägt. Dabei werden architekturgeschichtliche, kunst- und kulturwissenschaftliche sowie rechtsgeschichtliche Perspektiven miteinander verbunden. Neben der Analyse konkreter Gebäude und ihrer städtebaulichen Einbindung interessieren insbesondere Fragen der Rechtsikonographie, der Raumorganisation, der Ritualisierung und Inszenierung von Gerichtsverfahren sowie der politischen Symbolik des Justizbaus. Ein weiterer Schwerpunkt liegt auf dem Vergleich historischer Justizpaläste mit zeitgenössischen Gerichtsgebäuden: Was ist von der monumentalen Architektur des Rechts geblieben, und wie wird Öffentlichkeit, Autorität und Gerechtigkeit heute räumlich gestaltet? |
| Zielgruppe |
Studiengang: M.Sc. A, B.Sc.A., B.Sc.U, M.Sc.U, M.Sc.EUS, M.Sc.IUDD, M.Sc.MA Fachsemester: 2+ |