GMU:Nutzungsordnung IPP

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Nutzungsordnung Interaktive Performance Plattform im Digital Bauhaus Lab (Entwurf) Dieses Dokument beschreibt die zukünftige Nutzungsordnung der Interaktiven Performance Plattform (im folgenden IPP genannt) im Digital Bauhaus Lab (im folgenden DBL genannt). Vorbehaltlich einer Prüfung durch den Justitiar. Änderungen welche sich aus den Erfahrungen in der Praxis ergeben, werden in einem kontinuierlichen Revisionsprozess in dieses Dokument einfließen. Über die Mailingliste der Nutzer sollen Änderungen an dieser Ordnungen vorgeschlagen, diskutiert und in einem „Lazy Consensus”-Verfahren (nach etwa 14 Tagen ohne Widersprüche) implementiert werden. Änderungen gelten mit deren Bekanntgabe. Die folgenden Regelungen gelten in Ergänzung zur allgemeinen Hausordnung der Bauhaus-Universität Weimar. Allgemeines (Nutzungsverhältnis, Zugangsberechtigung) Die IPP ist ein künstlerisches Forschungslabor im DBL. Diese Ordnung regelt deren Nutzung durch Individuen und Gruppen im Rahmen von Forschungsvorhaben (im folgenden Nutzer genannt). Die IPP kann im Wochenturnus reserviert werden. Längstmöglicher zusammenhängender Nutzungszeitraum ist drei Monate. Die Übergabe erfolgt jeweils montags. Spätestens drei Monate vor Semesterbeginn wird der Wochenplan für das kommende Semester festgelegt. Der Nutzungswunsch muss an die Professur Gestaltung medialer Umgebungen gerichtet werden, die je nach Verfügbarkeit und soweit möglich nach einem festgelegten Schlüssel vergeben. Der Schlüssel wird von der Professur Gestaltung medialer Umgebungen in Absprache mit der Leitung des Digital Bauhaus Lab im Semesterrhythmus nach den Anforderungen, der Notwendigkeit der Nutzung der IPP für das Projekt und der wissenschaftlich/künstlerischen Qualität des Projekts festgelegt. Die Organisation und Leitung der IPP unterliegt den Professuren Gestaltung medialer Umgebungen, (Prof. Ursula Damm) und Systeme der Virtuellen Realität (Prof. Bernd Fröhlich). Verantwortlich für den Betrieb, die Geräte und die Einweisungen in die IPP ist ein Mitarbeiter der Professur Gestaltung medialer Umgebungen. Grob fahrlässige Schäden an Geräten und Inventar müssen von der jeweiligen Professur/Forschungsgruppe getragen werden. Bei Kooperationsprojekten muss die Haftungsfrage im Vorfeld erläutert, eindeutig geklärt und schriftlich vereinbart sein. Nicht mit der Universität assoziierten Personen kann nur im Rahmen von Kooperationsprojekten und in Anwesenheit und unter Verantwortung eines internen Partners Zugang zur IPP gewährt werden. Falls es zu Überbelegungen kommen sollte, werden wir versuchen allen Interessenten eine Nutzung zu ermöglichen. Es besteht jedoch kein Anspruch auf eine Nutzung der Plattform. Insbesondere wenn der Nutzungswunsch nach dem o.g. Termin angemeldet wurde, kann die Nutzung verwehrt werden. Eine Einweisung in die Technik und Handhabung der Geräte erfolgt in der Regel zu Beginn des Studienjahrs oder in Ausnahmefällen nach Absprache. Die Einweisung ist Voraussetzung für die Zugangsberechtigung. Die Nutzungsberechtigung kann jeweils für einen Zeitraum von einem Semester gewährt werden, eine Verlängerung ist möglich. Freischaltungen für ein Semester enden in der Regel zu Beginn des Folgesemesters. Zugang erfolgt über die freigeschaltete Thoska-Karte. Mit der Freischaltung der Thoska-Karte erkennen die Nutzer diese Nutzungsordnung an. Eine Weitergabe der Thoska-Karte oder des Schlüssels an Dritte ist nicht gestattet und führt zum sofortigen Entzug der Nutzungserlaubnis. Wer keine Einweisung erhalten hat, kann keine Zugangsberechtigung erhalten. Projektpartner ohne Einweisung können nur in Anwesenheit einer eingewiesenen Person in der IPP arbeiten. Veranstaltungen Die IPP ist das Schaufenster des DBL. Dazu gehören regelmäßige öffentliche Veranstaltungen der beteiligten Künstler und Wissenschaftler wie Performances, Konzerte, Demonstrationen und andere Arten öffentlicher Vorführungen. Veranstaltungen sind nach Möglichkeit in der Woche durchzuführen, welche vom Nutzer reserviert wurde. Bei Veranstaltungen ist der Nutzer für die Einhaltung der Nutzungsordnung durch die Gäste verantwortlich. Die entsprechenden allgemeinen Ordnungen der Bauhaus-Universität Weimar zur Nutzung der Räume sowie die technischen Vorschriften zur maximalen Lasten und Personenaufenthalt in der IPP sind einzuhalten. Öffentliche Veranstaltungen sind ggf. der Stadt Weimar anzuzeigen. Technik und Ausstattung Die zur Verfügung stehende Technik ist mit Sorgfalt zu behandeln und Defekte umgehend den Mitarbeitern mitzuteilen. Falls zusätzliche Technik (wie z.B. Maus, Tastatur, Kabel) zum arbeiten benötigt wird, muss diese separat ausgeliehen werden. Es ist nicht gestattet, von den Arbeitsstationen Kabel, etc. zu entwenden, auch nicht kurzzeitig. Für das Tracking und die VR-Wall sind ausschließlich die dafür ausgestatteten Arbeitsstationen zu verwenden, Sonderkonfigurationen sind nur nach Absprache möglich. Technische Geräte und Werkzeuge, die eines Leihvertrags benötigen, können für die Benutzung im Atelier ausgeliehen werden. Für eine vollständige und regelmäßig aktualisierte Liste siehe: www.uni-weimar.de/medien/wiki/Equipment Das Entfernen von Technik aus dem Raum ohne Leihvertrag führt zum sofortigen Entzug der Nutzungserlaubnis. Für die auf den Arbeitsstationen gesicherten Daten sind die Nutzer verantwortlich. Es wird dringend empfohlen Netzlaufwerke zu verwenden und eigene Sicherungen anzufertigen. Der Tanzboden der Trackingfläche darf nicht mit markierenden Sohlen betreten werden. Mailingliste Falls es zu Einschränkungen der Nutzungsmöglichkeiten kommt oder etwas vermisst wird, möchten wir alle freigeschalteten Nutzer per E-Mail erreichen können. Wem Zugang für die IPP gewährt wird, der muss sich in die Mailingliste der IPP eingetragen haben. Alle Entscheidungen, welche die Nutzer der IPP angehen, werden über die Mailingliste moderiert. Essen und Trinken Essen und Trinken ist in der IPP nur im Ausnahmefall und nur außerhalb des Trackingbereichs gestattet. Jegliche Flüssigkeiten sind im Trackingbereich verboten. Kursplenen In der Regel findet die Nutzung der IPP in einwöchigen Blöcken statt. In begründeten Einzelfällen kann davon abgewichen werden. Falls sich wöchentlich wiederholende Kursplenen vorgesehen sind, muss dies mit allen betroffenen Nutzern abgesprochen, und über die Mailingliste bekannt gegeben, sowie in den Kalender der IPP eingetragen werden. Die IPP kann während der Plenen nicht anderweitig genutzt werden. Reinigung Zum Ende jeder Nutzung ist der Raum wieder in den Ursprungszustand zurückzuversetzen. Verboten ist die Benutzung von Sprühklebern und -farben, und jeder anderen Art von giftigen b.z.w. gesundheitsgefährdenden Substanzen (z.B. Lacke, Beize, Petroleum, Waschbenzin, Aceton, Aerosolen u.a.) sowie offenes Feuer. Das Schneiden, Kleben, Malen und der Umgang mit allen anderen säure- oder laugehaltigen Substanzen ohne schützende Unterlage ist nicht gestattet. Haftungsausschluss Die Bauhaus-Universität Weimar übernimmt keine Haftung für Privateigentum in der IPP. Die Nutzer haften für durch unsachgemäße Nutzung verursachte Schäden an Mobiliar, Einrichtungsgegenständen und Technik. Für entliehene Geräte/Ausstattungsgegenstände aus dem Bestand der Bauhaus-Universität haften die Entleiher.

Notruf intern (kostenfrei) extern
Polizei 6601 110

Notarzt/Feuerwehr 6602 112
Wachdienst (Notrufzentrale) 6603 03643/8147-0