Druckkonto verwalten

Studierende der Bauhaus-Universität und der Hochschule für Musik FRANZ LISZT erhalten zu Beginn des Studiums ein elektronisches Druckkonto (ohne Guthaben), welches der persönlichen Nutzerkennung zugeordnet ist. Es berechtigt zusammen mit der persönlichen Nutzerkennung und einer validierten sowie aktiven »thoska«-Karte zur Nutzung des Druck-Services.

Verwaltung des persönlichen Druckkontos

Die Bauhaus-Universität Weimar stellt für die Abrechnung der Druckkosten das Abrechnungssystem »aQrate« bereit. Mit dem persönlichen Druckkonto kann so die Abrechnung der Druckkosten für alle Nutzer*innen benutzerabhängig erfolgen. Dies ist z.B. relevant, ob die Abrechnung als Studierende oder als Mitarbeitende der Universität erfolgen soll. Die Anzeige, Anpassung und Zusammenstellung der persönlichen Einstellungen, Jobs, Guthaben und Berichte kann selbstständig über das Webfrontend von »aQrate« erfolgen. Das Frontend ist nur aus den internen Netzwerk der Bauhaus-Universität erreichbar, deshalb wird eine aktive VPN Verbindung benötigt.


Aufladen des Druckkontos

Um die zentralen Drucker im öffentlichen Bereich des Campus oder die Plotter in den PC-Pools des SCC nutzen zu können, müssen Sie über Guthaben auf Ihrem Druckkonto verfügen. Nutzende Personen können an den Terminals auf dem Campus und mit der persönlichen »thoska« Guthaben auf das Druckkonto laden. Für das Buchen eines Geldbetrages auf das persönliche Druckkonto sind folgende Schritte notwendig:

  1. Voraussetzung für die Nutzung ist die persönliche Nutzerkennung sowie eine aktive und validierte »thoska«-Karte.
  2. Buchen Sie in einem nächsten Schritt einen Geldbetrag an einen der Aufladeterminals auf Ihre »thoska«-Karte.
  3. Dann muss eine Umbuchung des gewünschten Betrages von Ihrer »thoska«-Karte auf das Druckkonto erfolgen. Dieser Schritt kann ebenso an den Selbstbedienungsterminals oder alternativ im Büro des Pool-Service erfolgen.

Die Aufladeterminals sind über den Campus verteilt an folgenden Standorten zu finden:

Standorte Aufladeterminals
  • Servicezentrum für Computersysteme und -kommunikation (SCC), Steubenstraße 6a, 2. OG/Flur
  • Universitätsbibliothek, Steubenstraße 6, Ebene +1/Raum F102
  • Lehrgebäude, Marienstraße 1A (Altbau), 2. OG/Flur
  • Lehrgebäude, Amalienstraße 13, EG /Flur
»Münzer«
  • Standort: Steubenstraße 6, Ebene -1/Raum F1K01
    Dieser ist ohne Authentifizierung nutzbar und wird erst nach Geldeinwurf entsperrt.

 


Abrechnung der Druckkosten

Mit der Authentifizierung über die persönliche Nutzerkennung an den öffentlichen Geräten, den PCs in den Pools des SCC oder der Fakultäten erfolgt die Zuordnung zum persönlichen Druckkonto. So kann direkt eine Abrechnung über das persönliche Druckkonto erfolgen.

Ausdrucke mit den Plottern können ausschließlich mit der »thoska« im Büro des Pool-Service bezahlt werden.

Eine Preisübersicht für die einzelnen Formate und Materialien finden Sie auf den Seiten des SCC zum Thema Drucken.

Weitere Informationen finden Sie in der »Nutzerinformation zur Bezahlung von Druckjobs am Campus Weimar« im Download-Bereich auf dieser Seite.


Abrechnung für Mitarbeitende (»Bereichszahler«)

Im Abrechnungssystem werden nutzende Personen nach ihrer primären Zugehörigkeit entweder als »Selbstzahler« oder »Bereichszahler« eingeordnet. Für Selbstzahlende erfolgt die Abbuchung vom persönlichen Druckkonto, für »Bereichszahler« vom Konto der zugeordneten Struktureinheit. Eine Zuordnung mehrerer Druckkonten ist technisch nicht möglich.

Die Zuweisung als »Bereichszahler« erfolgt im Personalverwaltungssystem der Bauhaus-Universität für eingetragene Mitarbeitende mit Ausnahme von Hilfskräften. Alle anderen Nutzenden sind automatisch »Selbstzahler«, d.h. die Abbuchung erfolgt vom persönlichen Druckkonto.

Eine Zuweisung als »Bereichszahler« ist auf Antrag möglich. Der Antrag ist per Anfrage an den Nutzerservice des SCC als E-Mail oder Ticket unter Nennung von Vorname, Nachname und Log-In zu stellen. Die Anfrage darf von berechtigten Personen, Leitungspersonen oder Mittelbewirtschaftenden einer Einrichtung gestellt werden.
Die Druckberechtigung auf Bereichskosten kann auf gleiche Weise in Form eines Antrages an den Nutzerservice des SCC widerrufen werden. Der Status als »Bereichszahler« bleibt bis zur Bearbeitung des Antrages und damit dem Widerruf des Statuses bestehen.