sind Projekte und ihre Vermittlung in eine nationale und internationale Öffentlichkeit. Die Sichtbarkeit der Projekte im Bauhausjahr 2019 muss gewährleistet sein. Die Projekte sollen im Bauhausjahr 2019 oder in Vorbereitung darauf realisiert werden, um eine hohe Sichtbarkeit der Bauhaus-Universität Weimar zu gewährleisten. Besonders erwünscht sind Anträge, die eine Zusammenarbeit mit der Hochschule für Musik FRANZ LISZT Weimar und mit den internationalen Partnern der Bauhaus-Universität Weimar einschließen und mitdenken.
Antragsberechtigt sind alle Studierenden, wissenschaftlichen Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter und alle Professorinnen und Professoren der Bauhaus-Universität Weimar.
Bei der Förderung handelt es sich in der Regel um eine Anschubfinanzierung. Die bereitgestellten Mittel können auch als Eigenmittel für die weitere Werbung von Fördermitteln eingesetzt werden. Eine Finanzierung durch Dritte ist nicht Voraussetzung für einen Antrag auf Mittel aus dem »Anschubfonds Bauhaus100«.
Insgesamt stehen über den »Anschubfonds Bauhaus100« 150.000 Euro (75.000 Euro aus dem TMWWDG und 75.000 Euro der Universität), verteilt auf zwei Antragsrunden in den Jahren 2017 und 2018 zur Verfügung.
Die Förderperiode endet im Jahr 2019, spätestens dann müssen die geförderten Projekte abgeschlossen sein und präsentiert werden. Ort, Zeit und Dauer der Präsentation sind mit der Lenkungsgruppe Bauhaus100 der Bauhaus-Universität Weimar abzustimmen.
Die Ausschreibung findet in der Regel im Januar eines jeden Jahres statt. Erstmalig im Januar 2017. Der Termin wird hochschulöffentlich bekanntgegeben. Die Anträge sind als PDF an thomas.apel[at]uni-weimar.de zu übersenden. Die Anträge sollen min. eine Seite, jedoch nicht mehr als drei DIN A4-Seiten umfassen. Sie müssen folgende Punkte enthalten:
Die Antragsteller und Antragstellerinnen werden gebeten, ihren Antrag in der Sitzung der Auswahlkommission vorzustellen.
Die Entscheidung über die Vergabe der Mittel trifft die Lenkungsgruppe Bauhaus100 der Bauhaus-Universität Weimar. Sie wird dabei beraten von der Arbeitsgruppe des Senates Bauhaus100, in der ein Vertreter / eine Vertreterin aus jeder Fakultät mitarbeitet.
Die Vergabekommission berücksichtigt bei der Bewilligung der Projekte die folgenden Kriterien:
Die geförderten Projekte und Vorhaben werden hochschulöffentlich bekannt gemacht. Die Einreicherinnen und Einreicher werden schriftlich über die Entscheidung der Lenkungsgruppe Bauhaus100 benachrichtigt.
Ort, Zeit und Dauer der Präsentation sind mit der Lenkungsgruppe Bauhaus100 der Bauhaus-Universität Weimar abzustimmen.
Nach Präsentation der Projekte, (aber spätestens nach Ablauf der Förderperiode im Jahr 2019) ist der Lenkungsgruppe Bauhaus100 ein Projektbericht von min. zwei DIN A4-Seiten (als PDF oder in Papierform) einzureichen.
Bei der Durchführung der geförderten Projekte und Vorhaben sind die Geförderten bei der Verausgabung der Mittel an den eingereichten Finanzplan gebunden. Es gelten die Bewirtschaftungsgrundsätze der Bauhaus-Universität Weimar.
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