Arbeit im Homeoffice:
Für Beschäftigte, die aufgrund fehlender bzw. eingeschränkter Betreuungsmöglichkeiten in den entsprechenden Einrichtungen
betreuen müssen, gilt weiterhin, dass Homeoffice auch in Verbindung mit notwendigen Betreuungsaufgaben für Kinder oder pflegebedürftige Angehörige möglich ist und bestmöglich unterstützt werden soll. Dabei gehen wir davon aus, dass Sie Ihren dienstlichen Tätigkeiten Ihrer jeweiligen Situation entsprechend im größtmöglichen Umfang nachkommen. Unter dieser Prämisse wird die individuelle Soll-Arbeitszeit angerechnet und das Entgelt wie gehabt fortgezahlt. Mehrstunden sind nicht möglich.
Die Abstimmungen zum Homeoffice hierzu sind direkt mit den Vorgesetzten vorzunehmen.
Wenn die Arbeit im Homeoffice nicht möglich ist:
Sofern eine Vereinbarkeit von Homeoffice und notwendigen Betreuungsaufgaben trotzdem nicht gegeben ist, wenden Sie sich bitte an Ihren/Ihre Vorgesetzte. Diese/r wird gemeinsam mit dem Dezernat Personal nach einer passenden Lösung suchen.
Grundsätzlich bestehen folgende Möglichkeiten:
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Changes the background color from white to black
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Elements in focus are visually enhanced by an black underlay, while the font is whitened
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