Das neue Kinderkrankengeld, das am 18. Januar 2021 vom Bundesrat beschlossen wurde, tritt mit Wirkung zum 5. Januar 2021 in Kraft und gilt auch für das Jahr 2022.
Eltern können das Kinderkrankengeld direkt bei Ihrer Krankenkasse beantragen. Die Krankenkassen haben dafür Formulare auf ihren Webseiten zur Verfügung gestellt.
Wenn Sie Kinderkrankengeld bei Ihrer Krankenkasse beantragt haben, dann informieren Sie bitte unbedingt auch das Dezernat Personal darüber. Schreiben Sie dazu bitte eine E-Mail an Martin Mayn (martin.mayn[at]uni-weimar.de), aus der eindeutig hervorgeht, für welches Kind Sie von wann bis wann Kinderkrankengeld beantragt haben.
Nähere Informationen zum Kinderkrankengeld finden Sie u.a. hier:
Fragen und Antworten zu Kinderkrankentagen und Kinderkrankengeld – Bundesgesundheitsministerium
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