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WHAT WAS THE QUESTION?
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Sexualisierte Belästigung, Diskriminierung und Gewalt

Die Bauhaus-Universität Weimar legt Wert darauf, dass innerhalb des Hochschullebens keine Person aufgrund des Geschlechts, der ethnischen oder sozialen Herkunft, des Alters, einer Behinderung, der sexuellen Orientierung, der Religion oder Weltanschauung benachteiligt wird. (Präambel der Antidiskriminierungsrichtlinie)

Die Bauhaus-Universität Weimar fördert daher eine Kultur des Hinsehens, die auf einem respektvollen Umgang miteinander basiert. Am Arbeits- und Studienplatz wird auf Fairness, Chancengleichheit, wertschätzende Kommunikation und kollegiales Verhalten aller Mitglieder und Angehörigen der Bauhaus-Universität Weimar geachtet. Dies gilt sowohl für die Zusammenarbeit als auch für den Umgang mit zwischenmenschlichen Konflikten. Die Persönlichkeit jeder*jedes Einzelnen ist zu respektieren und deren*dessen Würde zu achten. Verhaltensweisen, die darauf abzielen, andere in ihrer persönlichen Würde zu verletzen, sind zu unterlassen.

Was ist Sexualisierte Diskriminierung, Belästigung und Gewalt?

Sexualisierte Belästigung, Diskriminierung oder Gewalt bezeichnen unerwünschte herabwürdigende, bedrohliche, gewalttätige und/oder benachteiligende Verhaltensweisen gegenüber einer Person, die im Zusammenhang mit deren Geschlecht oder sexuellen Orientierung stehen. Derartige Grenzüberschreitungen stellen eine Verletzung der Persönlichkeitsrechte und einen Angriff auf die Würde der Betroffenen dar.

Sexualisierte Belästigung, Diskriminierung und Gewalt ist eine spezifische Form der Macht- und Kontrollausübung und des Machtmissbrauchs und hat nichts mit Sexualität als einem grundsätzlich positiv gedeuteten Geschehen zu tun. Täter*innen handeln nicht (nur) aus einer sexuellen Intention heraus und es geht ihnen nicht um konsensualen sexuellen Kontakt. Stattdessen nutzen Täter*innen sexuelle, sexuell konnotierte sowie durch sie selbst sexuell aufgeladene Äußerungen und Handlungen, um Macht und Überlegenheit auszuüben. Daher nutzen wir den Begriff „sexualisiert“ statt „sexuell“.

Hochschulen sind grundsätzlich gekennzeichnet durch Abhängigkeitsverhältnisse, Machtasymmetrien und strukturelle Diskriminierung. Daher gehören Formen sexualisierter Belästigung, Diskriminierung und/oder Gewalt leider zum Alltag an Universitäten. Am stärksten davon betroffen sind Frauen sowie TIN* und queere Personen. Diskriminierung kann zwischen Personen unterschiedlicher Hierarchieebenen stattfinden (z.B. zwischen Student*innen und Dozent*innen oder zwischen Mitarbeitenden und Vorgesetzten), aber auch auf derselben Hierarchieebene (z.B. zwischen Kommiliton*innen). Als besonders schwerwiegend werden Diskriminierungen eingestuft, wenn sie unter Ausnutzung von Abhängigkeitsverhältnissen oder unter Androhung persönlicher bzw. beruflicher Nachteile erfolgen.

Sexualisierte diskriminierende und degradierende Handlungen haben für die Betroffenen weitreichende Auswirkungen. Sowohl ihr körperliches als auch ihr seelisches Wohlbefinden können massiv gestört werden. Dies wiederum kann ihre Leistungsfähigkeit und Motivation in Studium, Beruf und Privatleben schwerwiegend beeinträchtigen.

Beispiele für sexualisierte Belästigung, Diskriminierung und Gewalt

Sexualisierte Belästigung, Diskriminierung und/oder Gewalt können verbaler, nonverbaler und/oder körperlicher Natur sein.

  • Anzügliche oder herabsetzende Bemerkungen (z.B. über das Aussehen)
  • Hinterherpfeifen, Cat-Calling
  • indiskretes Ausfragen über das Liebesleben
  • aufdringliche Blicke
  • unerwünschter Körperkontakt
  • wiederholte körperliche Annäherungen
  • unangemessene Briefe, Anrufe, Nachrichten oder Geschenke
  • sexuelle Anspielungen, obszöne Witze, Gesten und Kommentare
  • Anbringen pornografischer Darstellungen am Arbeits- oder Studienplatz oder das Versenden pornographischer Inhalte an Mitglieder, Angehörige oder Gäste der Universität (Die wissenschaftliche/künstlerisch-gestalterische Auseinandersetzung mit Pornographie an der Universität, z.B. im Rahmen von Seminaren oder Vorlesungen, ist hier nicht gemeint. Vielmehr geht es um die ungewollte Konfrontation mit sexuellen Inhalten oder die Herabsetzung bestimmter Personen(-gruppen) über die dargestellten pornographischen Inhalte.)
  • Aufforderungen zu sexuellen Handlungen
  • Entblößen vor anderen
  • Nachstellen, Verfolgen oder Bedrängen (Stalking)
  • Körperliche Gewalt, sexuelle Nötigung oder Vergewaltigung

Was tun bei sexualisierter Belästigung, Diskriminierung und Gewalt?

Als Betroffene*r

  • Nehmen Sie das Gefühl des Unbehagens ernst.
  • Ihre Kleidung, Ihre geschlechtliche Identität, Ihre sexuelle Orientierung oder Ihr Äußeres sind keine Rechtfertigung dafür, Sie zu diskriminieren oder herabzusetzen. Sie sind nicht verantwortlich für das Fehlverhalten anderer. 
  • Versuchen Sie Grenzen zu setzen: Sagen Sie Nein, wenn Sie sich belästigt/bedrängt fühlen. (z.B. „Nein, das will ich nicht!“; „Lassen Sie das!“; „Fassen Sie mich nicht an!“ oder „Stopp!“)
  • Vermeiden Sie nach Möglichkeit jeden weiteren Kontakt zu der diskriminierenden/übergriffigen Person oder versuchen Sie Situationen zu vermeiden, in denen Sie mit dem*der Täter*in allein sind
  • Fertigen Sie ein Gedächtnisprotokoll an: 
    • Wann und wo ist der Vorfall passiert?
    • Welche Form der Grenzüberschreitung lag vor? Welche Grenze wurde wie von wem überschritten?
    • Wer hat Sie wie diskriminiert bzw. was hat eine Benachteiligung bewirkt (z.B. Regelung, Satzung etc.)?
    • Was ist in welcher zeitlichen Abfolge geschehen?
    • Gibt es Zeug*innen oder weitere Beteiligte?
    • Gibt es Beweise, z.B. Briefe, E-Mails, Fotos oder SMS?
    • Wurden bereits andere Stellen deswegen aufgesucht und wurden bereits Schritte eingeleitet? Wenn ja, welche?
  • Wenden Sie sich an eine Person Ihres Vertrauens an der Hochschule, beispielsweise die Gleichstellungsbeauftragte
  • Eventuell sollten Sie sich auch direkt an die Polizei wenden. 

Als Zeug*in

Wenn Sie Diskriminierung beobachten, gibt es verschiedene Möglichkeiten Betroffene zu unterstützen: 

  • Bieten Sie Hilfe an, indem Sie z.B. auf die Beratungsstellen verweisen.
  • Wenn möglich: Intervenieren Sie direkt während des Vorfalls. Wenn Sie sich dabei selbst nicht sicher fühlen, rufen Sie Hilfe.
  • Stellen Sie sich ggf. als Zeug*in zur Verfügung.
  • Dokumentieren Sie das Erlebte kurz – es könnte ggf. später relevant werden (s.o.: Gedächtnisprotokoll).
  • Helfen Sie unter Umständen bei der Kontaktaufnahme mit einer Notrufstelle.
  • Unternehmen Sie keine weiteren Schritte ohne das Einverständnis der betroffenen Person!

Als Vorgesetzte*r

GRUNDSÄTZLICH:

  • Fördern Sie einen respektvollen und offenen Umgang untereinander, damit Machtmissbrauch nicht begünstigt wird.
  • Klären Sie Ihre Mitarbeiter*innen über mögliche Ansprechpersonen in Fällen von sexualisierter Belästigung, Diskriminierung und Gewalt auf.
  • Tabuisieren Sie das Thema nicht und machen Sie deutlich, dass sexualisierte Belästigung, Diskriminierung und/oder Gewalt nicht toleriert wird.
  • Machen Sie darauf aufmerksam, dass Diskriminierungen Vertrags- und Dienstpflichtverletzungen sind und ggf. arbeitsrechtliche Konsequenzen haben können.

IM DISKRIMINIERUNGSFALL:

  • Es ist die Pflicht von Angestellten mit Leitungsfunktion, bei Diskriminierung von Beschäftigten aktiv zu werden.
  • Sprechen Sie Vorfälle sexualisierter Belästigung/Diskriminierung/Gewalt an und tolerieren Sie ein solches Verhalten nicht.
  • Nehmen Sie die betroffene Person ernst, bieten Sie ihr ein vertrauliches Gespräch an und verweisen Sie auf Hilfsangebote und Beratungsstellen.
  • Dokumentieren Sie den Fall und handeln Sie in enger Abstimmung mit der betroffenen Person.
  • Kontaktieren Sie die zentrale Gleichstellungsbeauftragte der Universität und lassen Sie sich von ihr beraten.

Beratungs- und Unterstützungsangebote an der Bauhaus-Universität Weimar

Alle Mitglieder, Angehörigen und Gäste der Bauhaus-Universität Weimar, die sexualisierte Belästigung, Diskriminierung und/oder Gewalt erlebt oder beobachtet haben, haben das Recht, sich (unabhängig von Ihrem Geschlecht) durch die Gleichstellungsbeauftragte der Universität oder ihre Stellvertreterin beraten zu lassen. Grundlage dafür ist die Richtlinie zum Schutz vor Benachteiligungen nach dem Allgemeinen Gleichbehandlungsgesetz an der Bauhaus-Universität Weimar (Antidiskriminierungsrichtlinie) und/oder das Allgemeine Gleichbehandlungsgesetz.

Kontakt:

TINA MEINHARDT
Zentrale Gleichstellungsbeauftragte der Bauhaus-Universität Weimar
Tel.: +49 (0) 36 43/58 42 40
E-Mail: tina.meinhardt[at]uni-weimar.de 

CHRISTIN SIRTL
Stellvertretende zentrale Gleichstellungsbeauftragte der Bauhaus-Universität Weimar
Tel.: +49 (0)36 43/58 44 38
E-Mail: christin.sirtl[at]uni-weimar.de  

Bitte vereinbaren Sie telefonisch oder per Mail einen Beratungstermin. 

In Notfällen, z.B. bei akuter Bedrohung, wenden Sie sich unverzüglich an die Polizei (110).

Beratungsgrundsätze

  • Das Grundprinzip jeder Beratung im Gleichstellungsbüro ist absolute Vertraulichkeit und Parteilichkeit.
  • Es handelt sich um eine Erst- und Verweisberatung. Leider können wir keine professionelle psychologische Unterstützung und auch keine Rechtsberatung gewährleisten.
  • Gern entwickeln wir gemeinsam mit Ihnen Handlungsstrategien und nächste Schritte. Wir beraten Sie auch über die Möglichkeit eines formellen Beschwerdeverfahrens nach dem AGG.
  • Es wird nichts ohne Ihre ausdrückliche Zustimmung unternommen.
  • Sie können sich von einer Vertrauensperson begleiten lassen.
  • Bis zu einem gewissen Grad, je nachdem ob eine formelle Beschwerde eingereicht werden soll, ist auch eine anonyme Beratung möglich. Weitere Informationen zum formellen Beschwerdeverfahren finden Sie » hier.

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Kontakt

Tina Meinhardt
Zentrale Gleichstellungsbeauftragte

Amalienstraße 13, Zimmer 303
99423 Weimar

Tel.: +49 (0) 36 43/58 42 40
E-Mail: tina.meinhardt[at]uni-weimar.de 

Beschwerdestelle im Fall von Diskriminierung

Im Fall von Diskriminierung und Benachteiligung können Mitglieder der Universität bei der Beschwerdestelle eine formelle Beschwerde einreichen. Die Beschwerdestelle prüft die Beschwerde. Wenn sich der Diskriminierungsvorwurf bestätigt, schlägt die Beschwerdestelle entsprechende Maßnahmen oder Sanktionen vor. 

Quicklinks

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  • Thüringer Hochschulgesetz
  • Guidelines for protection against discrimination at the BUW
  • Thüringer Kompetenznetzwerk Gleichstellung
  • Lakog Thüringen
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