Deutschland ist 2013 der Konvention zum Schutz und zum Erhalt des Immateriellen Kulturerbes beigetreten, das bereits 2003 von der UNESCO ratifiziert worden war. Diese neue Konvention zum kulturellen Erbe war eine lang beanstandete Erweiterung des Verständnisses von Kulturerbe, wie sie in der Kulturerbe-Konvention der UNESCO von 1972 festgeschrieben ist: hier geht es ausschließlich um erbaute und materielle Kulturgüter. Lebendiges, d.h. u.a. mündlich überlieferte Traditionen wie Wissen um handwerkliche Tätigkeiten und der Natur, die darstellenden Künste wie Theater, Tanz und Musik waren in der Konvention von 1972 nicht berücksichtigt worden.
Der Vortrag möchte der Frage um Kulturerbe insbesondere aus der Warte der Musik und der darstellenden Künste nachgehen. Immaterielles Kulturerbe wird dann mit Beispielen aus Deutschland in Bild- und Klangbeispielen belegt.
Kontakt | Bauhaus Weiterbildungsakademie Weimar e.V. | Tel. 03643 / 58 42 39
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