Fristen und Termine im Überblick
Fakultät Medien, Prüfungsangelegenheiten, Frau Czubera
BITTE BEACHTEN: Die Anmeldung erfolgt derzeit online.
Bitte schicken Sie das ausgefüllte und unterschriebene Antragsformular sowie alle erforderlichen Unterlagen an claudia.czubera[at]uni-weimar.de
Master MM | |
---|---|
Anmeldefrist (nicht-empirisch) | 26. April 2021 |
Bearbeitungs- beginn (nicht-empirisch) | 27. April 2021 |
Abgabetermin (nicht-empirisch) | 27.08.2021, bis 12.00 Uhr |
Verteidigung | September 2021 |
Frist Verlängerung | 9. August 2021 |
Anmeldung Master Medienmanagement
Fakultät Medien, Prüfungsangelegenheiten, Frau Czubera
BITTE BEACHTEN: Die Anmeldung erfolgt derzeit online über claudia.czubera@uni-weimar.de
Folgende Unterlagen sind einzureichen
(1) Nachweise über die bestandenen Prüfungen im Umfang von 84 Leistungspunkten. Diese müssen bereits in BISON eingetragen sein. Die Leistungsnachweise des Studiums sind als Ausdruck des Notenspiegels vorzulegen. Wahlmodule werden vorab von der Fachstudienberatung anerkannt.
(2) Konzept der Masterarbeit mit Unterschrift des betreuenden Professors
(3) aktuelle Immatrikulationsbescheinigung
(4) Bestätigung der Fachstudienberatung über erfüllte Auflagen
(5) Vollständig ausgefülltes und unterschriebenes Antragsformular (PV 16, PV 18). Der mittlere Teil des Dokuments (Leistungsabgleich) wird durch das Prüfungsamt ausgefüllt.
Hinweis: Die Nachweise für Medienökonomie I, Investition & Finanzierung sowie Internes & externes Rechnungswesen sind bei der Fachstudienberatung bis zur Verteidigung einzureichen.
Bearbeitungsdauer
4 Monate bzw. bei empirischer Aufgabenstellung 5 bzw. 6 Monate (je nach Studienordnung).
Abgabe der Masterarbeit
Fakultät Medien, Dekanat
Bauhausstraße 11
Form der Abgabe
3 schriftliche Exemplare und 2 digitale Exemplare (CDs)
Bitte beachten Sie, dass die Masterarbeit derzeit nur auf postalischem Weg eingereicht werden kann.
Besondere Hinweise
Im Einzelfall kann auf begründeten Antrag der Prüfungsausschuss die Bearbeitungsdauer um 8 Wochen verlängern, wenn dies aus themenbezogenen Gründen erforderlich ist.
Der Verlängerungsantrag ist bis spätestens
9. August 2021
mit Unterschrift des Betreuers beim Prüfungsamt einzureichen. Es ist zu beachten, dass die Masterarbeiten erst im Dezember 2021 bzw. März 2022 verteidigt werden können.
Nähere Informationen zur Masterarbeit finden Sie in der jeweiligen Prüfungsordnung.
Fristen und Termine im Überblick
Fakultät Medien, Prüfungsangelegenheiten, Frau Czubera
BITTE BEACHTEN: Die Anmeldung erfolgt derzeit online.
Bitte schicken Sie das ausgefüllte und unterschriebene Antragsformular sowie alle erforderlichen Unterlagen an claudia.czubera@uni-weimar.de
Master MM | |
---|---|
Anmeldefrist (nicht-empirisch) | 26. Oktober 2020, bis 11.30 Uhr |
Bearbeitungs- beginn (nicht-empirisch) | 27. Oktober 2020 |
Abgabetermin (nicht-empirisch) | 1. März 2021 |
Verteidigung | März 2021 |
Frist Verlängerung | 15. Januar 2021 |
Anmeldung Master Medienmanagement
via E-Mail bei claudia.czuebra[at]uni-weimar.de
Fakultät Medien, Prüfungsangelegenheiten, Frau Czubera
Bauhausstraße 11, Raum 107
Folgende Unterlagen sind einzureichen
(1) Nachweise über die bestandenen Prüfungen im Umfang von 84 Leistungspunkten. Diese müssen bereits in BISON eingetragen sein. Die Leistungsnachweise des Studiums sind als Ausdruck des Notenspiegels vorzulegen. Wahlmodule werden vorab von der Fachstudienberatung anerkannt.
(2) Konzept der Masterarbeit mit Unterschrift des betreuenden Professors
(3) aktuelle Immatrikulationsbescheinigung
(4) Bestätigung der Fachstudienberatung über erfüllte Auflagen
Hinweis: Die Nachweise für Medienökonomie I, Investition & Finanzierung sowie Internes & externes Rechnungswesen sind bei der Fachstudienberatung bis zur Verteidigung einzureichen.
Bearbeitungsdauer
4 Monate bzw. bei empirischer Aufgabenstellung 5 Monate (bzw. 6 Monate für MdU 2/2011)
Abgabe der Masterarbeit
Fakultät Medien, Dekanat
Bauhausstraße 11
Form der Abgabe
3 schriftliche Exemplare und 2 digitale Exemplare (CDs)
Bitte beachten Sie, dass die Masterarbeit derzeit nur auf postalischem Weg eingereicht werden kann.
Besondere Hinweise
Im Einzelfall kann auf begründeten Antrag der Prüfungsausschuss die Bearbeitungsdauer um 8 Wochen verlängern, wenn dies aus themenbezogenen Gründen erforderlich ist.
Der Verlängerungsantrag ist bis spätestens
15. Januar 2021
mit Unterschrift des Betreuers beim Prüfungsamt einzureichen. Es ist zu beachten, dass die Masterarbeiten erst im März 2021 bzw. im Juli 2021 verteidigt werden können.
Nähere Informationen zur Masterarbeit finden Sie in der jeweiligen Prüfungsordnung.
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