Kein Thema beherrscht die Gesellschaft und die Wirtschaft derzeit so stark wie die Corona-Pandemie. Die damit verbundenen Einschränkungen und Arbeitsausfälle treffen auch die Startup-Szene mit besonderer Wucht. Doch Gründerinnen und Gründer, Soloselbstständige und freiberuflich Tätige müssen die Krise nicht allein bewältigen. Bei der Vielzahl an Hilfsangeboten fällt es jedoch schwer, einen Überblick zu bewahren. Deshalb haben wir, das Team der Gründerwerkstatt neudeli, eine Übersicht erstellt, welche die wichtigsten Angebote umfasst.
Förderangebote sortiert nach Unternehmensgröße
Soloselbstständige, Freiberufler und Kleinstunternehmen mit max. 10 Beschäftigten
Hilfsangebot | Beschreibung |
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Soforthilfe des Landes | Der nicht rückzahlbare Zuschuss wird zur Überwindung einer existenzgefährdenden Wirtschaftslage gewährt, die durch die Corona-Krise entstanden ist. Voraussetzung ist eine Betriebsstätte in Thüringen. Die Zuschusshöhe ist gestaffelt abhängig von der Anzahl der Beschäftigten: Unternehmen mit bis zu 5 Beschäftigten können mit max. 9.000 Euro rechnen, bei 6-10 Beschäftigten mit max. 15.000 Euro. |
Soforthilfe des Bundes | Unternehmen bis zu 10 Beschäftigten können auch die Soforthilfe des Bundes beanspruchen. Ein Antrag erfolgt über das jeweilige Bundesland. Die Zuschusshöhe ist identisch mit der Soforthilfe des Landes. |
Thüringer Konsolidierungsfonds (Corona-Spezial) | Im Zuge der Coronakrise bietet die Thüringer Aufbaubank Kredite in Höhe von bis zu 2 Mio. Euro pro Antragssteller an. Der sogenannte Thüringer Konsolidierungsfonds erlaubt dabei sogar eine 0%-Finanzierung des Kredits bis zu einem Betrag von 50.000 Euro. Antragsberechtigt sind kleine und mittlere Unternehmen mit Sitz oder Betriebsstätte in Thüringen. |
Bürgschaften der Landesbürgschaftsbanken | Die Landesbürgschaftsbanken übernehmen für Banken und Sparkassen Ausfallbürgschaften. Das heißt: Wenn ein Kreditantragssteller selbst nicht über ausreichende Sicherheiten verfügt, verbürgen sich die Bürgschaftsbanken für den Kreditnehmer und minimieren so das Ausfallrisiko des Kreditgebers. Das speziell für die Überwindung der Corona-Krise geschaffene „Schutzschild für Beschäftigte und Unternehmen“ sieht nun verschiedene Erweiterungen für Ausfallbürgschaften der Landesbürgschaftsbanken vor, die einen einfacheren Zugang zu Bürgschaften ermöglichen. Finanzierungsanfragen für eine Bürgschaft durch die Bürgschaftsbank Thüringen können kostenlos über das Finanzierungsportal der Bürgschaftsbanken gestellt werden. |
Unternehmen ab 10 bis max. 50 Beschäftigten
Hilfsangebot | Beschreibung |
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Soforthilfe des Landes | Der nicht rückzahlbare Zuschuss wird zur Überwindung einer existenzgefährdenden Wirtschaftslage gewährt, die durch die Corona-Krise entstanden ist. Voraussetzung ist eine Betriebsstätte in Thüringen. Die Zuschusshöhe ist gestaffelt abhängig von der Anzahl der Beschäftigten: Unternehmen mit 11-25 Beschäftigten können mit max. 20.000 Euro rechnen, bei bei 26-50 Beschäftigten mit max. 30.000 Euro. |
KfW-Schnellkredit 2020 | Der "KfW-Schnellkredit 2020" soll die Suche nach einem Finanzierungspartner für den KfW-Kredit erleichtern und die Chancen mittelgroßer Unternehmen auf eine Kreditzusage erhöhen. Dazu befreit er die jeweilige Hausbank von der Haftung - die hundertprozentige Bürgschaft für bewilligte ANträge übernimmt die Bundesregierung. |
Thüringer Konsolidierungsfonds (Corona-Spezial) | Im Zuge der Coronakrise bietet die Thüringer Aufbaubank Kredite in Höhe von bis zu 2 Mio. Euro pro Antragssteller an. Der sogenannte Thüringer Konsolidierungsfonds erlaubt dabei sogar eine 0%-Finanzierung des Kredits bis zu einem Betrag von 50.000 Euro. Antragsberechtigt sind kleine und mittlere Unternehmen mit Sitz oder Betriebsstätte in Thüringen. |
Bürgschaften der Landesbürgschaftsbanken | Die Landesbürgschaftsbanken übernehmen für Banken und Sparkassen Ausfallbürgschaften. Das heißt: Wenn ein Kreditantragssteller selbst nicht über ausreichende Sicherheiten verfügt, verbürgen sich die Bürgschaftsbanken für den Kreditnehmer und minimieren so das Ausfallrisiko des Kreditgebers. Das speziell für die Überwindung der Corona-Krise geschaffene „Schutzschild für Beschäftigte und Unternehmen“ sieht nun verschiedene Erweiterungen für Ausfallbürgschaften der Landesbürgschaftsbanken vor, die einen einfacheren Zugang zu Bürgschaften ermöglichen. Finanzierungsanfragen für eine Bürgschaft durch die Bürgschaftsbank Thüringen können kostenlos über das Finanzierungsportal der Bürgschaftsbanken gestellt werden. |
Unternehmen ab 50 bis max. 249 Beschäftigten
Hilfsangebot | Beschreibung |
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KfW-Schnellkredit 2020 | Der "KfW-Schnellkredit 2020" soll die Suche nach einem Finanzierungspartner für den KfW-Kredit erleichtern und die Chancen mittelgroßer Unternehmen auf eine Kreditzusage erhöhen. Dazu befreit er die jeweilige Hausbank von der Haftung - die hundertprozentige Bürgschaft für bewilligte ANträge übernimmt die Bundesregierung. |
Thüringer Konsolidierungsfonds (Corona-Spezial) | Im Zuge der Coronakrise bietet die Thüringer Aufbaubank Kredite in Höhe von bis zu 2 Mio. Euro pro Antragssteller an. Der sogenannte Thüringer Konsolidierungsfonds erlaubt dabei sogar eine 0%-Finanzierung des Kredits bis zu einem Betrag von 50.000 Euro. Antragsberechtigt sind kleine und mittlere Unternehmen mit Sitz oder Betriebsstätte in Thüringen. |
Bürgschaften der Landesbürgschaftsbanken | Die Landesbürgschaftsbanken übernehmen für Banken und Sparkassen Ausfallbürgschaften. Das heißt: Wenn ein Kreditantragssteller selbst nicht über ausreichende Sicherheiten verfügt, verbürgen sich die Bürgschaftsbanken für den Kreditnehmer und minimieren so das Ausfallrisiko des Kreditgebers. Das speziell für die Überwindung der Corona-Krise geschaffene „Schutzschild für Beschäftigte und Unternehmen“ sieht nun verschiedene Erweiterungen für Ausfallbürgschaften der Landesbürgschaftsbanken vor, die einen einfacheren Zugang zu Bürgschaften ermöglichen. Finanzierungsanfragen für eine Bürgschaft durch die Bürgschaftsbank Thüringen können kostenlos über das Finanzierungsportal der Bürgschaftsbanken gestellt werden. |
Förderangebote sortiert nach Unternehmensalter
Unternehmen die weniger als 5 Jahre am Markt sind
Hilfsangebot | Beschreibung |
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ERP-Gründerkredit - Universell | Im Rahmen des KfW-Sonderprogramms 2020 hat die Bundesregierung auch bereits vorhandene Programme für Liquiditätshilfen erweitert. So wurden auch die Anforderungen bei der Vergabe des ERP-Gründerkredits – Universell herabgesetzt und Sonderkonditionen eingeführt. Unternehmen bzw. Unternehmensgruppen, die seit mindestens 3 Jahren, maximal aber seit 5 Jahren am Markt sind können einen Kredit von bis zu 1 Milliarde Euro beantragen. Die KfW übernimmt dabei bis zu 80% des Kreditrisikos bei großen Unternehmen (> 250 Beschäftigte und > 50 Mio. Euro Umsatz bzw. > 48 Mio. Euro Bilanzsumme) bzw. bis zu 90% des Kreditrisikos bei kleinen und mittleren Unternehmen ( < 250 Beschäftigte und < 50 Mio. Euro Umsatz). |
Unternehmen die mehr als 5 Jahre am Markt sind
Hilfsangebot | Beschreibung |
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KfW-Unternehmerkredit | Im Rahmen des KfW-Sonderprogramms 2020 hat die Bundesregierung auch bereits vorhandene Programme für Liquiditätshilfen erweitert. So wurden auch die Anforderungen bei der Vergabe des KfW-Unternehmerkredits herabgesetzt und Sonderkonditionen eingeführt. Unternehmen bzw. Unternehmensgruppen, die seit mindestens 5 Jahren am Markt sind können einen Kredit von bis zu 1 Milliarde Euro beantragen. Die KfW übernimmt dabei bis zu 80% des Kreditrisikos bei großen Unternehmen (> 250 Beschäftigte und > 50 Mio. Euro Umsatz bzw. > 48 Mio. Euro Bilanzsumme) bzw. bis zu 90% des Kreditrisikos bei kleinen und mittleren Unternehmen ( < 250 Beschäftigte und < 50 Mio. Euro Umsatz). |
Weitere Maßnahmen
Maßnahmen der Regierung
Hilfsangebot | Beschreibung |
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Maßnahmenpaket der Bundesregierung | Anfang April hat die Bundesregierung ein Maßnahmenpaket für Startups im Wert von insgesamt 2 Milliarden Euro gebilligt. Es umfasst zwei Säulen: ein "Matching-Fonds" und einem Angebot für Start-Ups, welche die Voraussetzungen für den Fonds nicht erfüllen. Im Rahmen des Fonds sind Co-Investitionen öffentlicher Wagniskapitalinvestoren gemeinsam mit privaten Investoren vorgesehen, um anstehende Finanzierungsrunden zu sichern. Die öffentlichen Mittel werden hier vom Wagniskapitalgeber beantragt. Die Rahmenbedingungen für alljene ohne Zugang zum Fonds werden derzeit noch festgelegt. Alle Infos und Updates gibt es auf Seiten des BMWI. |
Steuerliche Hilfsmaßnahmen | Dank einer weiteren Maßnahme des Bundesfinanzministeriums können Steuervorauszahlungen auf die Einkommens- und Körperschaftssteuer bzw. auf den Steuermessbetrag für Zwecke der Gewerbesteuer jetzt „unkompliziert und schnell herabgesetzt“ werden. Der Antrag erfolgt beim zuständigen Finanzamt. Zudem können Steuerschulden im Härtefall bis zum 31.12.2020 zinfrei gestundet werden. Auch hier erfolgt der Antrag über das zuständige Finanzamt. Die Vollstreckung überfälliger Steuerschulden (Einkommens-, Körperschafts- und Umsatzsteuer) wird bis zum 31.12.2020 ausgesetzt. |
Aussetzung der Insolvenzantragspflicht | Um Unternehmen, die durch die Coronakrise existenzbedrohlichen Liquiditätsengpässen begegnen, zu ermöglichen, die staatlichen Finanzierungshilfen in Anspruch zu nehmen und so ihre finanzielle Lage zu stabilisieren, wurde die Insolvenzantragspflicht bis zum 30.09.2020 ausgesetzt. |
Förderprogramm "Förderung unternehmerischen Know-hows" | Ebenfalls wurden die Förderbedingungen für das Programm „Förderung unternehmerischen Know-hows“ angepasst. Es fördert ab sofort professionelle Beratungsleistungen für kleine und mittlere Unternehmen sowie Freiberufler in einem Wert von bis zu 4.000 Euro. Unabhängig vom Unternehmensalter, sind alle Unternehmen antragsberechtigt, die sich in wirtschaftlichen Schwierigkeiten befinden. |
Kurzarbeitergeld | Um Entlassungen zu vermeiden können Arbeitgeber bei der Bundesagentur für Arbeit einen Antrag auf Kurzarbeit stellen. Arbeitnehmer vermindern dabei ihr Arbeitspensum prozentual. Die Firma zahlt nur noch Gehalt und Sozialabgaben in dem prozentualen Umfang, in dem der Mitarbeiter noch für die Firma arbeitet. Den Verdienstausfall gleicht die Arbeitsagentur zu 60% bzw bei Arbeitgebern mit Kind zu 67% aus. |
Sonstige Maßnahmen
Hilfsangebot | Beschreibung |
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Beratungshotline der Thüringer Aufbaubank | Die Thüringer Aufbaubank hat eine Beratungshotline eingerichtet: 0800 534 5676 |
Startnext Corona-Hilfsaktion | Die Crowdfunding-Plattform Startnext unterstützt Gründer und Kreative, die sich derzeit durch Umsatzeinbußen, Eventabsagen etc. in ihrer Existenz bedroht sehen. Dabei erlässt Startnext aktuell die Transaktionsgebühren, sodass jeder Euro von der Crowd direkt dort landet, wo es gebraucht wird. |
Crowdfunding Campus | Mit der Erfahrung aus 10 Jahren und mehr als 1500 begleiteten Crowdfunding-Kampagnen unterstützt Crowdfunding Campus alle, die die Folgen der aktuellen Krise durch Crowdfunding abfedern wollen oder deren Projekt eine Finanzspritze benötigt. Die Unterstützung kann dabei zu 100% gefördert werden. Ein Termin für eine unverbindliche Erstberatung kann über die Website vereinbart werden. |
Beratungen:
Solltest du weiterführende Fragen haben, steht dir das Team der Gründerwerkstatt gern im Rahmen einer telefonischen oder digitalen Beratung zur Verfügung:
Gründerwerkstatt neudeli
Bauhaus-Universität Weimar
Helmholtzstraße 15
99425 Weimar
Telefon: +49 (0) 36 43/58 39 24
Fax: +49 (0) 36 43/58 39 21
E-Mail: neudeli[at]uni-weimar.de