Bewerbung
JETZT BEWERBEN!

Sie möchten an der Fakultät Bauingenieurwesen studieren? An dieser Stelle finden Sie alle wichtigen Informationen zum Bewerbungsprozess. Sie haben noch Fragen? Unsere individuellen Orientierungs- und Beratungsangebote bieten Ihnen die beste Gelegenheit Campus und Stadt kennenzulernen. Probieren Sie sich in Workshops aus, besichtigen Sie unsere Labore und lassen Sie sich von Studierenden und Lehrenden beraten!
Formale Voraussetzungen | Abschluss Bachelor of Science im Studiengang Bauingenieurwesen oder fachlich gleichwertig anerkannter erster berufsqualifizierender Abschluss (Note: mind. 2,5) |
Sprachkenntnisse | Deutschkenntnisse auf der Kompetenzstufe C1 entsprechend des DSH-2 oder TestDaF (mind. 4 TDN4) oder äquivalente Zertifikate |
Zulassungsverfahren | Einschreibeverfahren, Eingangsprüfung, Zulassung zum Sommer- oder Wintersemester |
Bewerbung | SoSe: bis einschließlich 28. / 29. Februar des laufenden Jahres, WiSe: bis einschließlich 30. September des laufenden Jahres |
Um für den Masterstudiengang »Bauingenieurwesen - Konstruktiver Ingenieurbau« zugelassen zu werden, müssen Sie über einen ersten akademischen Abschluss in einem inhaltlich verwandten Studiengang verfügen. Dieser erste akademische Abschluss kann ein Bachelor, Master oder ein Diplom sein, den Sie an einer Universität, Fachhochschule oder Berufsakademie erworben haben. Der Studienabschluss sollte in der Regel »überdurchschnittlich gut« sein. Die Prüfung der formalen Voraussetzungen erfolgt durch den Prüfungsausschuss der Fakultät Bauingenieurwesen.
Die Sichtung der Bewerbungsunterlagen wird durchgeführt, um festzustellen, ob die von Ihnen bereits erworbenen Kenntnisse den fachspezifischen Anforderungen des von Ihnen angestrebten Masterstudiengangs genügen. Für ein Studium des Bauingenieurwesens wird dies im Allgemeinen der Fall sein.
Weitere Details entnehmen Sie bitte der »Studienordnung.
Wenn Sie sich für einen Studiengang an der Bauhaus-Universität Weimar entschieden haben, dann bewerben Sie sich über unser Online-Bewerbungverfahren. Dort werden Sie Schritt für Schritt durch den Bewerbungsantrag geführt. Das Ausfüllen dauert ca. 20 Minuten.
Bewerbung mit Schul- und Studienabschlüssen außerhalb der EU (außer Schweiz)
Studieninteressierte, die ihren Schul- bzw. ihren ersten Studienabschluss nicht in der Europäischen Union (EU) erworben haben, bewerben sich bitte über www.uni-assist.de. Die Bewerbungsfristen für das Winter-Semester (WiSe) sind studiengangabhängig vom 15. Mai bis zum 31. August. Im Sommer-Semester (SoSe) ist die Bewerbungsfrist der 15. Januar.
Das Online-Bewerbungsverfahren findet über unser Online-Bewerbungsportal statt. Dort werden Sie schrittweise durch die Fragen geleitet und gebeten bestimmte Dokumente hochzuladen. Am Ende versenden Sie Ihre Daten elektronisch, indem Sie auf den entsprechenden Button „Senden“ gehen. Damit haben Sie Ihre Bewerbung erfolgreich an die Bauhaus-Universität Weimar übermittelt. Es ist nicht notwendig, die Bewerbungsunterlagen per Post in Papierform zu senden. Wir benötigen diese erst im Falle einer Zulassung bzw. Immatrikulation.
Wenn Sie zum Studium an der Bauhaus-Universität Weimar zugelassen sind, erhalten Sie eine Benachrichtigung per Post. Bitte nehmen Sie Ihren Studienplatz schnellstmöglich an und immatrikulieren Sie sich, damit alle Formalitäten rechtzeitig zum Studienbeginn erledigt sind.
Bitte beachten Sie, dass die Online-Bewerbung für alle Studiengänge erforderlich ist. Für die Studiengänge Architektur und Urbanistik (B.Sc. und M.Sc.) und alle weiterbildende Zertifikats- oder Master-Studiengänge (näher Infos finden Sie » hier ) ist es darüber hinaus notwendig, das am Ende generierte pdf-Dokument auszudrucken und mit den beizufügenden Dokumenten in Papierform auch postalisch an die Universität zu senden.
Für alle anderen Studiengänge ist die elektronische Bewerbung ausreichend. Wir benötigen weitere Unterlagen in Papierform erst im Falle einer Zulassung bzw. zur Immatrikulation.
Zudem ist für die Bewerbung auf bestimmte Studiengänge den Nachweis einer bestandenen Eignungsprüfung bzw. Eignungsfeststellungsprüfung Vorraussetzung!
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