Grundständige Studiengänge (Bachelor of Science, 6 Semester)
Masterstudiengänge (Master of Science, 4 Semester)
Berufsbegleitende Master- und Zertifikatsstudiengänge
Grundständige Studiengänge (Bachelor of Science, 6 Semester)
Masterstudiengänge (Master of Science, 4 Semester)
Berufsbegleitende Master- und Zertifikatsstudiengänge
Die Promotionsordnung regelt die Zulassungsvoraussetzungen und das Promotionsverfahren. Die Graduierungskommission ist das verantwortliche Gremium der Fakultät zur Beschlussfassung in Promotionsangelegenheiten, zur Überwachung des ordnungsgemäßen Ablaufs von Promotionsverfahren und Schlichtungsstelle bei auftretenden Unzulänglichkeiten.
Die Habilitationsordnung regelt die Zulassungsvoraussetzungen und das Habilitationsverfahren. Die vom Fakultätsrat gebildete Habilitationskommission ist das verantwortliche Gremium der Fakultät hinsichtlich der Bewertung der zu erbringenden schriftlichen und mündlichen Leistungen sowie der Feststellung der pädagogischen Eignung. Der Fakultätsrat entscheidet auf Basis der Empfehlung der Habilitationskommission über die Erteilung der Habilitation sowie über die Erteilung der Lehrbefugnis.
In der Immatrikulationsordnung der Bauhaus-Universität Weimar finden Sie Informationen zu folgenden Fragestellungen:
Immatrikulationsordnung: MdU 16/2007
Sollten Sie weitere Fragen haben oder Hilfe benötigen, wenden Sie sich bitte an die Mitarbeiter des Dezernats Studium und Lehre.
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