Recognition
Anrechnung von Sprachkursen
Sprachkurse
Sprachen können in allen Studiengängen zur Anrechnung kommen.
Studiengang Bachelor Architektur
bis Matrikel 2010: Unter den Wahlpflichtmodulen kann genau eine Sprache mit 3 ECTS-Credits eingebracht werden.
ab Matrikel 2011: Unter dem Wahlpflichtmodul Soft Skills können mehrere Kurs mit je 3 ECTS-Credits eingebracht werden.
Studiengang Master Architektur
bis Matrikel 2010: Unter den Wahlpflichtmodulen können 2 Sprachkurse mit 3 oder 6 ECTS-Credits eingebracht werden.
ab Matrikel 2011: Sprachkurse können als Wahlmodule eingebracht werden.
Allgemeine Hinweise
Die Prüfungsergebnisse der Sprachen werden nicht automatisch an das Prüfungssekretariat gemeldet. Jeder Studierende muss im Sekretariat des Sprachenzentrums nach Abschluss des Kurses die Sprache anmelden. In einem Turnus von zwei Monaten wird eine Liste der Studierenden an das Prüfungssekretariat geschickt, auf der ausschließlich die Kursanmeldungen vermerkt sind.
Die Sprachkurse können nur in dem Semester angerechnet werden, in dem sie erbracht wurden.
Im Prüfungssekretariat wird diese Meldung registriert und in Absprache mit dem betreffenden Studierenden zugeordnet.
Anerkennung von im Ausland erbrachten Studienleistungen
Äquivalenzprüfung
Studien- und Prüfungsleistungen, die während eines Auslandsaufenthaltes an einer der zahlreichen Partnerhochschulen erbracht wurden, können gemäß der Äquivalenzvereinbarungen der HRK (HochschulRektorenKonferenz) anerkannt werden. Beachten Sie außerdem die Regelungen der jeweils gültigen Studien- und Prüfungsordnung. Folgende Dokumente müssen vor Antritt eines Auslandsaufenthaltes unbedingt ausgefüllt und unterschrieben werden:
- ein unterschriebenes Learning Agreement (wird meist im Rahmen der Anmeldung an der Partneruni verlangt) auf dem die gewählten Kurse vermerkt und die Teilnahme an den Kursen garantiert wird
- ein Transcript of Records (Leistungsnachweis) mit allen absolvierten Studien- und Prüfungsleistungen an der Partnerhochschule
Achtung!!! Die Angaben auf dem Learning Agreement und dem Transcript of Records müssen identisch sein. Änderungen, die sich im Laufe des Studienaufenthaltes ergeben, müssen ebenfalls von den verantwortlichen Mitarbeitern der Heimat- und Partnerhochschule unterschrieben werden.
Diplomstudiengang Architektur
Nach Ihrer Rückkehr müssen Sie für jeden Kurs, der als Fachprüfung und Entwurf anerkannt werden soll, eine sogenannte Äquivalenzprüfung durchführen lassen. Bitte setzen Sie sich diesbezüglich mit den entsprechenden Professoren in Verbindung. Zusätzlich zu den Formularen müssen Sie das Transcript of Records vorlegen.
Legen Sie bitte das Original und eine Kopie des Transcript of Records im Prüfungssekretariat vor.
Alle anerkannten Kurse werden auf dem Zeugnis aufgelistet und mit dem Hinweis zur Partnerhochschule versehen.
Studiengang Architektur - Bachelor und Master
Die Anerkennung von Studienleistungen erfolgt durch den Prüfungsausschuss. Reichen Sie hierzu das Formular "Antrag auf Anerkennung von Studienleistungen aus dem Ausland / bei Studiengangswechsel" mit ensprechenden Belegen beim Prüfungsamt ein.
Für die Anerkennung von Kern- bzw. Projekt-Modulen ist in jedem Fall eine Äquivalenzprüfung an der jeweiligen Professur durchzuführen.
Die Anerkennung von Pflicht- und Wahlpflichtmodulen erfolgt durch den Prüfungsausschuss. Ist eine Beurteilung nicht möglich, kann der Prüfungsausschuss eine Äquivalenzprüfung durch die jeweilige Professur einfordern.
Eine Anerkennung von Wahlmodulen (gilt nur für Master) kann in jdem Fall erfolgen.
Formulare zur Anerkennung von Studienleistungen und zur Äquivalenzprüfung finden Sie hier.
Anrechnung von Prüfungsleistungen
Diplomstudiengang Architektur - Hauptstudium
Mit Inkrafttreten der Prüfungsordnung von 1998 wurden folgende Festlegungen durch den Prüfungsausschuss bzgl. der Anrechnung von Prüfungen getroffen:
Anrechnung von Fachprüfungen in den Fächergruppen
Die geforderten 16 Fachprüfungen setzten sich zusammen aus:
- 5 Entwürfen und
- 11 semesterbegleitenden Prüfungen.
In jeder Fächergruppe müssen zwei Fachprüfungen abgelegt werden. Die ersten beiden absolvierten Prüfungen – aus unterschiedlichen Fächerzeilen der jeweiligen Fächergruppe gemäß des Studienplanes – zählen als die Fachprüfungen in der jeweiligen Fächergruppe.
Werden weitere Lehrveranstaltungen in den selben Fächern belegt, werden diese nur als Testatfächer registriert.
Diese Festlegung bezieht sich auf §13 beider z. Zt. gültigen Diplomprüfungsordnungen.
§ 13 Wiederholung
(1) …Die Wiederholung einer bestandenen Fachprüfung oder Diplomarbeit ist nicht zulässig…
Die 16. vorgeschriebene Prüfung darf aus dem gesamten Fächerspektrum des Studienplanes ausgewählt werden und ist unabhängig von der Fächergruppe. Sie darf allerdings nicht in einem Fach absolviert werden, in dem bereits eine Fachprüfung erbracht wurde.
Weitere Informationen erhalten Sie unter 03643 58 3108 oder per E-Mail an die Fachstudienberatung.