Forschung

Denkmalschutz = Denkverbot?

Untersuchungen zu Theorie und Lehre des Entwerfens im Bestand

Johannes Warda, Bauhaus-Postdoc-Stipendium 2015/16

Fast jede architektonische Operation stößt in der gestalteten, gebauten, verdichteten und vernetzten Welt auf das bereits Vorhandene. Entwerfen bedeutet in diesem Zusammenhang vor allem, sich das Vorhandene neu anzueignen, es umzunutzen, zu recyclen oder auf sonst irgendeine Art zu transformieren. Und doch hadert die Architektur seit der Herausbildung ihres modernen disziplinären Selbstverständnisses mit solchen Strategien und Praktiken und tut sich schwer, sie als eigenständige Entwurfsleistungen anzuerkennen. Vor allem der Denkmalbegriff verunsichert nach wie vor Architekt*innen in der Beschäftigung mit dem Altbaubestand. Angesichts der Fülle der in der Fach- und breiteren Öffentlichkeit diskutierten gelungenen Beispiele für die entwerferische Aneignung bestehender Strukturen mag dieser Befund verwundern – umso mehr, als auch die historische und theoretische Reflexion darüber ein weitgehendes Desiderat architekturwissenschaftlicher Forschung ist. Das Postdoc-Projekt versucht, diese Leerstelle empirisch zu schließen und damit zugleich Möglichkeiten des verstärkten Austauschs zwischen theoretischen Zugriffen und der Architekturproduktion im Sinne einer »reflektierten Praxis« zu erkunden. Zwei Fragekomplexen spürt das Projekt in theoretischer Analyse und ethnographischer Feldforschung nach. Sie sind in unterschiedlichen Feldern angesiedelt: dem architekturwissenschaftlichen bzw. -theoretischen und dem entwurfspraktischen Feld im Kontext von Architekturschulen.

a)   Wie wird das entwerferische Wissen über den Umgang mit Bestandsarchitektur kodifiziert und architekturtheoretisch reflektiert?

b)   Welche Rolle spielen der Denkmalschutz und denkmalpflegerische Werte und Bewertungen als Randbedingungen in der universitären Entwurfslehre?