E-Klausuren

Online-Präsenzprüfungen in den PC-Pools der Universität (sog. E-Klausuren)

Online-Präsenzprüfungen können in Form elektronischer Klausuren (E-Klausuren) durchgeführt werden, sofern dies aus fachlicher Sicht als geeignet erscheint. 

E-Klausuren können an den Rechnern im Computerpool des SCC (Steubenstraße 6a) durchgeführt werden. 

  • Kapazitäten: Pool 1: 12 Plätze / Pool 2: 8 Plätze unter Corona-Bedingungen.
    Beide Pools sind durch eine Glasscheibe getrennt und können gemeinsam genutzt werden (20 Plätze).

  • Buchung: über Hotline Tel.: +49 (0) 36 43/58 24 24
    Buchung wird dann ins bison eingetragen.

  • Abstand zwischen zwei Prüfungen: 60 Minuten.
    10 Minuten zum Verlassen des Raumes, 30 Minuten zum Desinfizieren, 20 Minuten für Einlass.

  • Die Hygieneregeln gelten unverändert. 
    Jeder Prüfende muss sich unabhängig von der Prüfung an der Eingangstür über die thoska anmelden.

In den PC-Pools werden einheitlich konfigurierte Arbeitsplatzrechner genutzt. Es werden immer Ersatzrechner bereitgestellt, falls es zu technischen Problemen kommt. Es ist zudem mindestens eine Aufsichtsperson vor Ort erforderlich, die die Prüfung und deren Verlauf protokolliert, beispielsweise der/die Prüfende selbst.

Die Authentifizierung der zu Prüfenden ist vom Prüfer/von der Prüferin oder den beauftragten Mitarbeitern und Mitarbeiterinnen durch Kontrolle des Studierendenausweises thoska oder ersatzweise durch ein gleichwertiges Ausweisdokument vorzunehmen. Zusätzlich muss sich jede/r Studierende vor der Prüfung am Arbeitsplatzrechner durch Benutzername und Passwort identifizieren.  

Auf den zur Prüfung genutzten Rechnern ist die Software "Safe Exam Browserinstalliert, mit welcher z.B. zulässige Tastenkombinationen, der Zugriff auf Software, Netzzugriff etc. festgelegt bzw. eingeschränkt werden können. Die genaue Konfiguration ist vom Prüfer/von der Prüferin je Prüfung gesondert festzulegen. 

Nach Abschluss der Prüfung wird von dem System eine dauerhafte und eindeutige Zuordnung der elektronischen Daten zum/zur Geprüften und zur Prüfung sichergestellt. Die Möglichkeit der Einsicht in die Prüfungsergebnisse durch Studierende ist in den jeweiligen Prüfungsordnungen geregelt.