Richtlinien, Gesetze, technische Standards
Für die Schaffung von Barrierefreiheit in der Informationstechnik gibt es Empfehlungen, Gesetzte und technische Standards, die zusammen eine Definition ergeben.
UN-Behindertenrechtskonvention
Das „Übereinkommen über die Rechte von Menschen mit Behinderungen“ (UN-Behindertenrechtskonvention, UN-BRK) wurde am 13. Dezember 2006 von der Generalversammlung der Vereinten Nationen verabschiedet. International ist es am 3. Mai 2008 in Kraft getreten, nachdem es 20 Staaten ratifiziert hatten. Die Bundesrepublik Deutschland hat die UN-BRK am 24. Februar 2009 ratifiziert. Nach den Regularien der Konvention trat sie am 26. März 2009 in Deutschland in Kraft und ist seitdem geltendes Recht in Deutschland, welches von allen staatlichen Stellen umgesetzt werden muss.
Gesetze
Europa
- Web Accessibility Directive der Europäischen Union von 2016 (EU-Richtlinie 2016/2102)
- European Accessibility Act von 2020 (EU-Richtlinie 2019/882)
Deutschland
- Barrierefreie Informationstechnik-Verordnung BITV 2.0 von 2011
Aufbauend auf der Richtlinie für barrierefreie Webinhalte (WCAG) regelt seit 2002 die BITV in Deutschland den Umgang mit dem Thema Barrierefreiheit im Internet für öffentliche Einrichtungen, wie beispielsweise Universitäten, Ministerien etc. - Barrierefreiheitsstärkungsgesetz
Thüringen
- Thüringer Verordnung zur Schaffung barrierefreier Informationstechnik nach
dem Thüringer Gesetz über den barrierefreien Zugang zu den Websites und mobilen Anwendungen öffentlicher Stellen
(Thüringer Barrierefreie-Informationstechnik-Verordnung -ThürBITVO-) (2020) - Thüringer Gleichstellungsgesetz ThürGlG (2019)
- Thüringer Gesetz über den barrierefreien Zugang zu den Websites und mobilen Anwendungen öffentlicher Stellen sowie zur Änderung des Thüringer E-Government-Gesetzes ThürBarrWebG (2019)
Technische Standards
EN 301 549: Barrierefreiheitsanforderungen für IKT-Produkte und -Dienstleistungen
Diese Europäische Norm beinhaltet folgende Themen:
- Kap. 4 Funktionale Leistungsfähigkeit
- Kap. 5 Allgemeine Anforderungen
- Kap. 6 IKT mit Zweiwege-Sprachkommunikation
- Kap. 7 IKT mit Videofähigkeiten
- Kap. 8 Hardware
- Kap. 9 Web
- Kap. 10 Nicht-Web-Dokumente
- Kap. 11 Software
- Kap. 12 Dokumentation u. unterstützte Dienste
- Kap. 13 IKT mit Zugang zu Vermittlungs- oder Notrufdiensten
Web Content Accessibility Guidelines (WCAG)
Richtlinie für barrierefreien Webinhalte, Version 2.1, ist Teil der EN 301549, Kapitel 9
Fristen
Datum | Maßnahme |
---|---|
bis 24.9.2018 | Es gilt die BITV 2.0 vom 12.9.2011 |
ab 24.9.2018 | Erklärung zur Barrierefreiheit muss auf Websites von öffentlichen Stellen vorhanden sein. |
ab 23.9.2019 | Alle neu erstellte Websites müssen barrierefrei nutzbar sein |
ab 23.9.2020 | Alle Websites müssen barrierefrei nutzbar sein |
ab 23.6.2021 | Alle Apps müssen barrierefrei nutzbar sein |