Ordnung für die Benutzung von Carrels und Gruppenräumen
- Grundlage der "Ordnung für die Benutzung von Carrels und Gruppenräumen" ist die Benutzungsordnung der Universitätsbibliothek der Bauhaus-Universität Weimar (Bibliothek) vom 19.09.05.
- Für Benutzer der Bibliothek, die gemäß § 6 Abs. 2 der Benutzungsordnung zugelassen sind, insbesondere für Mitglieder der Bauhaus-Universität Weimar, stehen Carrels sowie Gruppenräume unentgeltlich zur Verfügung.
- Die Beantragung dieser Räume erfolgt über das im Internet zugängliche Webformular bzw. an der Ausleihtheke (Bibliotheksneubau). Die Vergabe dieser Räume erfolgt an der Ausleihtheke (Bibliotheksneubau).
- Maßgeblich für die Zuweisung von Carrels ist die Reihenfolge der Anmeldung. Die Räume werden mit einem durch Unterschrift zu quittierenden Schlüssel / der Thoska geöffnet. Verlängerungen sind möglich, wenn keine weiteren Reservierungen vorliegen.
- Die Bibliothek bietet zwei Gruppenräume zur freien Verfügung an. Zwei weitere Gruppenräume werden entsprechend der Reihenfolge der Anmeldung zugewiesen. Die Räume werden mit einem durch Unterschrift zu quittierenden Schlüssel / der Thoska geöffnet. Verlängerungen sind möglich, wenn keine weite-ren Reservierungen vorliegen.
- Mit der Inanspruchnahme eines Carrels bzw. Gruppenraumes verpflichtet sich der Benutzer die folgenden Regeln einzuhalten:
a. In den Räumen werden persönliche Gegenstände auf eigene Gefahr verwahrt. Die Bibliothek übernimmt für diese keine Haftung.
b. Medien aus dem Magazin, die in den Räumen benutzt werden, müssen zuvor ordnungsgemäß ausgeliehen werden. Sonderbestände sind an der Informationstheke ordnungsgemäß zu verbuchen.
c. Freihandbestände dürfen nur zur kurzfristigen Benutzung mit in die Räume genommen werden und sind beim täglichen Verlassen der Räume wieder in die entsprechenden Regale zu stellen. Bestände aus den Semesterapparaten dürfen nicht mit in die Räume genommen werden.
d. Das Einstellen von zusätzlichem Bibliotheksmobiliar in die Räume ist nicht gestattet.
e. Benutzereigene Notebooks u.a. dürfen verwendet werden. Das Aufzeichnen von Sprache und Ton ist untersagt. Das Abhören von Tonmaterial ist nur mit Kopfhörern gestattet.
f. Aus Sicherheitsgründen dürfen die Türen der Räume von innen nicht verschlossen werden.
g. Die Bibliothek ist befugt, Kontrollen in den Räumen durchzuführen.
h. In den Räumen deponierte, aber nicht ordnungsgemäß ausgeliehene Medien werden regelmäßig ausgeräumt. Im Wiederholungsfall kann die Berechtigung zur Benutzung der Räume entzogen werden.
i. Die Weitergabe des Schlüssels der Räume an andere Personen sowie die Benutzung durch andere Personen ist untersagt.
j. Vor Verlassen der Räume sind Licht sowie PC-Technik auszuschalten und die Fenster zu schließen. - Beendigung der Benutzung und Haftung
a. Der Benutzer hat spätestens am Tag des Ablaufs der Benutzungszeit die Räumlichkeit im ordnungs-gemäßen Zustand zu verlassen. Der Schlüssel ist an der Ausleihtheke (Bibliotheksneubau) abzugeben.
b. Bei Beschädigung der Räume bzw. bei Verlust des für die Dauer der Benutzung übergebenen Schlüssels ist der Benutzer gemäß § 27 der Benutzungsordnung schadenersatzpflichtig. Bei offensichtlicher Nichtbenutzung bzw. bei Verstoß gegen die Benutzungsordnung der Bibliothek kann dem Benutzer die Berechtigung zur Benutzung entzogen werden.
c. Die Bibliothek übernimmt keine Haftung für die vom Benutzer auf dem Computer abgelegten Daten.
Weimar, 19.09.05
Dr. Frank Simon-Ritz, Bibliotheksdirektor
Antrag auf Benutzung eines Carrels
Antrag auf Benutzung eines Gruppenraumes