Open-Access-Monografien
Förderung von Open-Access-Monografien und -Sammelbänden
Über den Open-Access-Publikationsfonds der Bauhaus-Universität Weimar wird seit 2019 die (Ko-)Finanzierung von Open-Access-Publikationskosten (Book Processing Charges, BPCs) für bislang unveröffentlichte Open-Access-Monografien und -Sammelbände im Rahmen der zur Verfügung gestellten Mittel ermöglicht. Die Förderung wird aus Fördermitteln des TMWWDG eingerichtet und wird von der Universitätsbibliothek verwaltet.
Seit 1. Januar 2023 können im Rahmen des DFG-Förderprogramms „Open-Access-Publikationskosten“ Monografien oder Sammelbände, die aus DFG-geförderten Forschungsprojekten hervor gehen, mit bis zu 5.000 € brutto pro Buch unterstützt werden.
Die Bearbeitung und Bewilligung der Anträge erfolgt in der Reihenfolge des Eingangs, bis die Mittel ausgeschöpft sind. Die Entscheidung über eine Förderung obliegt dem Entscheidungsgremium. Die Publikationen müssen bei Veröffentlichung den Hinweis auf die Förderung enthalten.
Förderkriterien
Voraussetzungen für die Förderung sind:
Antragsberechtigung
- Die Autor*innen einer Monografie bzw. die Herausgeber*innen eines Sammelbandes sind Angehörige der Bauhaus-Universität Weimar. Die Affiliation der Publizierenden muss in der Publikation deutlich erkennbar sein.
- Gefördert werden i. d. R. Erstpublikationen, das heißt bislang unveröffentlichte Open-Access-Monographien und -Sammelbände. Die Open-Access-Publikation kann auch als Printausgabe erscheinen. (Dafür anfallende Kosten werden nicht gefördert.)
Förderumfang
- Erstattet werden Open-Access-Publikationsgebühren bis zu einer Höhe von max. 2.000 EUR (zzgl. MwSt.) pro Open-Access-Buch.
- Monografien oder Sammelbände, die aus DFG-geförderten Forschungsprojekten hervor gehen, können mit bis zu 5.000 € brutto pro Buch unterstützt werden. In diesem Fall versehen die Autor*innen das geförderte Buch mit dem Hinweis: "We acknowledge support for the publication costs by the Open Access Publication Fund of Bauhaus Universität Weimar and the Deutsche Forschungsgemeinschaft (DFG)."
- Die Kombination der Förderung mit anderen Mitteln ist möglich.
- Die Förderung ist auf zwei Buchveröffentlichungen pro Autor*in pro Jahr beschränkt.
- Die Zusage der Förderung gilt für einen Zeitraum von 12 Monaten. Ist die Publikation nach Ablauf der Frist nicht erfolgt, muss ein neuer Antrag auf Förderung gestellt werden.
- Gefördert werden ausschließlich Open-Access-Publikationsgebühren. Nicht förderfähig sind Druckkosten, Satzkosten, Zuschläge für Farbe, Umfang etc.
Open Access
- Die Publikation wird ohne finanzielle, rechtliche oder technische Barrieren online frei zugänglich zur Verfügung gestellt. Die Open-Access-Publikation erfolgt zeitgleich (ohne Embargo) zu einer eventuellen parallelen Printversion.
- Die Veröffentlichung muss als Open-Access-Publikation gekennzeichnet und mit einer freien Lizenz versehen sein (ausdrücklich empfohlen: Creative Commons Attribution CC BY 4.0).
- Alle geförderten Monografien und Sammelbände werden in der Digitalen Bibliothek Thüringen online zugänglich gemacht und dauerhaft archiviert.
Verlage
- Die Publikation hat vor der Veröffentlichung ein in der jeweiligen Disziplin übliches Qualitätssicherungsverfahren durchlaufen (z. B. Peer Review, Gutachterverfahren). Das Qualitätssicherungsverfahren muss beschrieben und ggf. durch den Verlag bestätigt werden.
- Geht die Publikation auf eine Dissertationsschrift zurück, muss diese mindestens mit "Magna cum Laude" bewertet worden sein.
- Die Förderung ist nur für Publikationen in Verlagen möglich, deren Kosten für Open-Access-Publikationen transparent kommuniziert werden. Der Anteil für die Open-Access-Kosten sollte separat ausgewiesen sein.
- Der Verlag sollte als Open-Access-Verlag gelistet sein, z. B. im Directory of Open Access Books (DOAB) oder als Mitglied in der Open Access Scholarly Publishers Association (OASPA).
- Im Fall einer Publikation ausschließlich in der Digitalen Bibliothek Thüringen und ohne Kooperation mit einem Verlag werden Publikationskosten bis zu einer Höhe von 1.000 Euro (zzgl. MwSt.) für anfallende Kosten wie Layout, PDF-Erstellung, Lektorat, Korrektur u. a., erbracht durch stud./wiss. Hilfskräfte oder externe Dienstleister, erstattet. Der Antrag muss in diesem Fall mit einer detaillierten inhaltlichen Beschreibung des Publikationsprojektes begründet werden. Folgende Kriterien sollten beschrieben sein: Inhalt und Konzept der Publikation, Qualitätssicherungsverfahren, Nachhaltigkeit und besondere Bedeutung für die Bauhaus-Universität Weimar, Stärkung der nationalen und internationalen Sichtbarkeit und Wahrnehmung der an der Bauhaus-Universität Weimar betriebenen Forschung und Projekte.
Beratung und Antragstellung
- Wir beraten Sie vor der Antragsstellung und bieten Ihnen an, den Verlagsvertrag im Vorfeld zu prüfen.
- Ihre Anträge mit Angaben zur Publikation (Autorschaft, Titel, Jahr, Verlag, evtl. DOI, Höhe der Open-Access-Publikationsgebühr) sowie der Bestätigung der Erfüllung der Förderkriterien senden Sie bitte an: openaccess@ub.uni-weimar.de