Universitätsbibliothek.Newsletter

Sondernewsletter 09.2019


Neue Ausleihkonditionen ab 01.09.2019

Die Ausleihbedingungen in der Universitätsbibliothek der Bauhaus-Universität Weimar werden zum 01.09.2019 deutlich vereinfacht und erweitert. Die Vereinfachung besteht im Wesentlichen darin, dass wir die Ausleihkonditionen von Studierenden unserer Universität, Studierenden anderer Universitäten und Hochschulen und Gastnutzern auf der einen Seite sowie von Professorinnen und Professoren, Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern und Promovierenden auf der anderen Seite vereinheitlicht haben. Zugleich haben wir für alle Nutzergruppen die Ausleihmöglichkeiten deutlich erweitert.

Für Mitglieder der ersten Nutzergruppe (Studierende unserer Universität, Studierende anderer Universitäten und Hochschulen und Gastnutzer) gilt, dass sie ab dem 01.09.2019 bis zu 50 Einheiten aus unserem gedruckten Bestand (Freihandbestand, Lehrbuchsammlung, Magazin) für vier Wochen entleihen dürfen. Daneben wurden gesonderte Regelungen für audiovisuelles Material, Tonträger, kartografisches Material, Noten und Mikroformen getroffen. Von der Ausleihe ausgenommen sind auch weiterhin Zeitungen, Zeitschriften, Lesesaal- und internationale Fernleihen.

Mitglieder der zweiten Nutzergruppe (Professorinnen und Professoren, Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern und Promovierende) können künftig bis zu 100 Einheiten aus dem gedruckten Bestand für vier Wochen entleihen. Eine detaillierte Übersicht über die neuen Ausleihregelungen finden Sie hier: www.uni-weimar.de/de/universitaet/struktur/zentrale-einrichtungen/universitaetsbibliothek/service/

Im Zuge der Novellierung der Ordnungen der Universität, deren Notwendigkeit sich aus der letzten Novellierung des Thüringer Hochschulgesetzes ergeben hatte, wurden an der Bauhaus-Universität Weimar auch die Ordnungen der Universitätsbibliothek neu gefasst. Das galt zunächst für die Bibliotheksordnung und seit dem 31.07. auch für die Benutzungsordnung

In den Prozess der Erarbeitung der neuen Ordnungen waren - neben der Bibliothek selber - der Fachbeirat der Bibliothek, der Senat und das Präsidium involviert. Beide Ordnungen sind in gendersensibler Sprache ausgeführt. Bei Fragen und Rückmeldungen können Sie sich gerne an die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der Bibliothek bzw. an die zentrale Information (Tel.: 03643/582820, E-Mail-Auskunft wenden.

Die Ordnungen liegen zur Einsichtnahme an den Informationstheken aus.


Stefanie Röhl
Sachgebietsleiterin
Informationsdienstleistungen

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