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WAS WAR DIE FRAGE?
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FAQs zur Corona-Prävention

Allgemeine Informationen

Ab dem 20.07.2020 sind die Benutzungsbereiche der Universitätsbibliothek wieder eingeschränkt zugänglich. Die FAQs werden kontinuierlich aktualisiert (Stand: 17.09.2020).

Zu welchen Zeiten ist die Bibliothek wieder zugänglich?

Ab dem 16.09.2020 hat die Universitätsbibliothek montags bis freitags von 9 bis 18 Uhr geöffnet.

Muss ich mich auf besondere Zutrittsregelungen einstellen?

Um die Freihandbereiche und Arbeitsplätze nutzen zu können, ist eine Anmeldung zur Bibliotheksbenutzung Voraussetzung. Sie erhalten nur mit Ihrem eigenen Bibliotheksausweis Zutritt. Bitte beachten Sie die die Benutzungsbedingungen der Universitätsbibliothek der Bauhaus-Universität Weimar unter den Bedingungen der Corona-Pandemie (17.09.2020, pdf-Dokument).
Zudem darf der Benutzungsbereich am Standort Steubenstraße derzeit nur von max. 130 Personen gleichzeitig genutzt werden. Um die Nachverfolgung von Infektionen zu ermöglichen, müssen wir dem Gesundheitsamt im Bedarfsfall Kontaktdaten der Bibliotheksbesucher*innen übermitteln. Sowohl die Kontrolle der Personenzahl also auch die Kontaktdatenerfassung erfolgen über die thoska, die als Studierenden- und Dienstausweis der Universität sowie als Bibliotheksausweis fungiert. Alle Besucher*innen der Lese- und Arbeitsbereiche sind aufgefordert, sich sowohl beim Betreten als auch beim Verlassen dieser Bereiche an dem dafür vorgesehenen Terminal ein- bzw. auszubuchen. Für Gastnutzer*innen steht dieses Verfahren derzeit nur eingeschränkt zur Verfügung. Insofern eine thoska noch nicht für die neue Funktion freigeschaltet ist, wird eine Blankokarte ausgegeben, die das Ein- und Ausbuchen ermöglicht. In diesen Fällen ist zur Nachverfolgung der Kontaktdaten das Ausfüllen eines Formulars notwendig.

Werden meine Kontakdaten zur Nachverfolgung von Infektionsketten benötigt?

Ja, um die verpflichtende Nachverfolgung von Infektionen zu ermöglichen, müssen wir dem Gesundheitsamt im Bedarfsfall Kontaktdaten der Bibliotheksbesucher übermitteln. Die Kontaktdatenerfassung erfolgt über die thoska, die als Studierenden- und Dienstausweis der Universität sowie als Bibliotheksausweis fungiert. Alle Besucher*innen der Lese- und Arbeitsbereiche sind aufgefordert, sich sowohl beim Betreten als auch beim Verlassen dieser Bereiche an dem dafür vorgesehenen Terminal ein- bzw. auszubuchen. Für Gastnutzer*innen steht dieses Verfahren derzeit nur eingeschränkt zur Verfügung. Insofern eine thoska noch nicht für die neue Funktion freigeschaltet ist, wird eine Blankokarte ausgegeben, die das Ein- und Ausbuchen ermöglicht. In diesen Fällen ist zur Nachverfolgung der Kontaktdaten das Ausfüllen eines Kontaktdatenformulars notwendig.
Die fristgerechte Löschung der personenbezogenen Nutzungsdaten (nach Ablauf der Aufbewahrungsfrist von vier Wochen) entspricht den gesetzlichen Vorgaben.

 

 

Welche Schutzmaßnahmen sind zu beachten?

Die vorgegebenen Sicherheitsvorkehrungen und Schutzmaßnahmen sind einzuhalten. Von Nutzer*innen wird die Einhaltung der hygienischen Empfehlungen erwartet, wie Abstandhalten (mindestens 1,50 m), regelmäßiges Händewaschen und Händedesinfizieren, keine Zusammenkünfte von mehreren Personen, keine Einnahme von Speisen und Getränken. Das Tragen eines Mund-Nase-Schutzes ist auf dem Weg zum und vom Arbeitsplatz, zu den Regalen, technischen Geräten usw. im gesamten Bibliotheksgebäude verpflichtend. 
An den Eingängen zum Gebäude und auf allen Ebenen sind "Hygienestationen" mit Desinfektionsmitteln eingerichtet.
Grundsätzlich gilt: Schützen Sie sich und andere: Lernen und arbeiten Sie, wenn irgend möglich, bitte zu Hause und nutzen Sie als Mitarbeitende und Studierende der Bauhaus-Universität unser umfangreiches Angebot an Datenbanken, elektronischen Büchern und Zeitschriften. 
Personen, die einem besonderen Infektionsrisiko unterliegen, wird dringend von einem Bibliotheksbesuch abgeraten.

Sind die PC-Arbeitsplätze, Buchscanner und Drucker wieder nutzbar?

Die Kopier- und Druckgeräte sowie Scanner sind wieder zugänglich, auch wenn auf die Anzahl der Geräte aufgrund von Abstandsregelungen minimiert werden musste. Nutzen Sie bitte möglichst Ihre eigene Hardware (Laptop, Tablet). Tastatur und Maus der UB-Rechner können Sie vor der Benutzung reinigen (Desinfektionsmittel und Tücher sind an den Theken erhältlich).

Kann ich Bücher, DVDs und Zeitschriften bestellen bzw. vormerken?

Bücher und Zeitschriften können über den Online-Katalog oder den Discovery-Service Bibsearch bestellt bzw. vorgemerkt werden. Es gelten die regulären Regelungen.
Zeitschriften werden zur Nutzung vor Ort an der Ausleihtheke ausgegeben. 
Zum Bestellen von Sonderbeständen, wie z. B. Künstlerbücher, Normen und Altbestände, beachten Sie bitte die nächste Frage.

Kann ich Sonderbestände, Normen, Altbestände und Ähnliches einsehen?

Von 9 bis 15 Uhr können nach vorheriger Terminvereinbarung Sonderbestände im Lesesaal genutzt werden. Die Bereitstellung der bestellten Medien erfolgt am nächsten Werktag, sofern entsprechende Termine verfügbar sind. Bitte beachten Sie diese wichtigen Hinweise zur Nutzung der Sonderbestände.
Bereitgestellt werden: Bücher und Zeitschriften aus dem Sondermagazin, Magazinbestand zur Lesesaalnutzung (inklusive Baukataloge), Fernleihen zur Lesesaalnutzung, Künstlerbücher, gedruckte Normen/TGLs, Dissertationen zur Einsichtnahme im Rahmen laufender Promotionsverfahren.
Bücher und Zeitschriften aus dem Sondermagazin und Magazinbestände zur Lesesaalnutzung sind über den Online-Katalog (OPAC) oder den Discovers-Service BibSearch bestellbar. Alle anderen Materialien können über sonderbestand[at]ub.uni-weimar.de angefordert werden.

Kann ich Bücher und DVDs ausleihen und zurückgeben?

Das Ausleihen und das Zurückgeben von Büchern (auch Fernleihen) und DVDs ist für alle Nutzer*innen möglich.

Ich habe bereits dreimal verlängert - was kann ich nun tun?

Bis zum Ende des Wintersemesters 2020/21 können Sie Bücher bis zu zehnmal verlängern. Die Regelung wird zum Sommersemester 2021 in Abhängigkeit der Corona-Pandemie-Entwicklungen neu geprüft.

Kann ich mich zur Benutzung anmelden?

Die Anmeldung zur Bibliotheksbenutzung ist für neue Studierende, Mitarbeiter*innen, Professor*innen und Gäste über das Webformular möglich. Die Freischaltung erfolgt unter Vorlage eines amtlichen Ausweises mit Lichtbild direkt an der Ausleihtheke in der Zeit von montags bis freitags, von 10 bis 16 Uhr.

Meine Nutzungsberechtigung ist abgelaufen - was kann ich tun?

Sollte die Nutzungsberechtigung abgelaufen sein, so schreiben Sie bitte eine E-Mail an ausleihe[at]ub.uni-weimar.de. 

Kann ich Gebühren bezahlen?

Das Bezahlen von Gebühren ist am Bezahlautomaten (gegenüber der Ausleihtheke) für Universitätsangehörige und Gastnutzer*innen möglich. Bargeld wird nicht mehr angenommen.

Entstehen für die von mir ausgeliehenen Bücher oder DVDs derzeit Mahngebühren?

Seit dem 22.06.2020 entstehen Mahngebühren, wenn Medien nicht rechtzeitig zurückgegeben werden (siehe Benutzungsordnung).

Kann ich weiterhin auf die Fernleihe zugreifen?

Die Fernleihe von Büchern und Aufsätzen ist möglich. Es ist zu beachten, dass noch nicht alle Bibliotheken wieder am Lieferdienst teilnehmen können und Verzögerungen und Negativquittierungen einzuplanen sind.
Aufgrund der nahezu flächendeckenden Bibliotheksschließungen seit Mitte März musste die GBV Online-Fernleihe verbundweit gestoppt werden und in der Folge wurde Bibliotheksnutzer*innen der Kopienversand "COVID-19 Notbetrieb" angeboten. Durch die Abstimmung mit der VG Wort konnten die Kopien bis zum 31.05.2020 direkt an den Endnutzer geschickt werden. Durch die Verbundzentrale wurden die Depositkonten in diesem Zeitraum deaktiviert. Beide Regelungen sind zum 01.06.2020 eingestellt worden.

Auf welche Online-Medien kann ich zugreifen?

Für Universitätsangehörige der Bauhaus-Universität Weimar sind die von der Universitätsbibliothek lizenzierten oder gekauften digitalen Medien (E-Books, E-Journals, Datenbanken etc.) teilweise von außerhalb der Universität weiterhin zugreifbar.
Für Gastnutzer*innen ist, ausgenommen Open Access zugängliche Medien, das lizenzierte Online-Angebot nur innerhalb der Bibliothek nutzbar. Hierfür ist ein spezielles Gastlogin notwendig. 

Wie bekomme ich einen Überblick über das von der Universitätsbibliothek Weimar lizenzierte Angebot?

Mit dem Discovery-Service Bibsearch (Sucheinstellung: nur diese Bibliothek) und mit dem Online-Katalog (OPAC) kann überprüft werden, welche Publikationen die Universitätsbibliothek Weimar lizenziert hat. In beiden Systemen ist das Angebot an lizenzierten Publikationen erfasst, und Sie werden durch entsprechende Links direkt auf die Seiten der Anbieter weitergeleitet. Über das Datenbank-Informationssystem (DBIS) gewähren einige Datenbankanbieter während der Corona-Pandemie freien oder erweiterten Zugang zu ihren Datenbanken. Einen guten Überblick über das E-Book-Angebot der Universitätsbibliothek Weimar erhalten Sie  hier.

Kann ich mittels Shibboleth und VPN-Client auf lizenzierte Online-Publikationen von außerhalb zugreifen?

Viele von der Universitätsbibliothek lizenzierte Online-Angebote sind für Universitätsangehörige auch außerhalb des Universitätsnetzes über den Authentifizierungsdienst Shibboleth zugänglich und nutzbar. In der Regel gibt es hierfür direkt auf den Rechercheeinstiegsseiten der einzelnen Angebote eine Möglichkeit, sich über Shibboleth anzumelden. In einem vorgegebenen Pulldown-Menü müssen Sie dann unsere Einrichtung auswählen, die unter »B - Bauhaus-Universität Weimar« gelistet ist. Zur Authentifizierung ist dann die Eingabe Ihrer Kennung und Ihres Passwortes notwendig, die Sie nutzen, um sich im Universitätsnetz anzumelden (nicht die Anmeldedaten für das Bibliothekskonto!). In manchen Fällen müssen Sie die gewünschte Publikation nochmals neu aufrufen, damit Ihnen die Download-Funktion des Volltextes angezeigt wird.
Um einen Zugriff auf universitätsinterne Seiten oder eben auch Online-Ressourcen zu erhalten, die nicht über Shibboleth erreichbar sind, benötigen Sie den VPN-Client. Installationsdaten und die Anleitungen für Mac und Windows finden Sie auf den Internetseiten des SCC (Servicezentrum für Computersysteme und -kommunikation). Bitte beachten Sie: Sollte Ihnen ein gewünschter Zugang nicht gelingen, wechseln Sie bitte im Anmeldefenster bei Group von »tunnel Uni Weimar« auf »tunnel all«.

Informationen für Studierende und Promovierende

Wie bekomme ich eine Entlastungsbescheinigung der Bibliothek für meine Exmatrikulation?

Schreiben Sie bitte eine E-Mail an ausleihe[at]ub.uni-weimar.de mit Angabe Ihres Namens und Ihrer Matrikelnummer. 

Ich möchte die Pflichtexemplare meiner Dissertation abgeben - was kann ich tun?

Für die Abgabe von Dissertations-Pflichtexemplaren wenden Sie sich bitte an die Hochschulschriftenstelle.

Wie kann die in der Promotionsordnung geforderte Auslage meiner Dissertation erfolgen, wenn die Benutzungsbereiche der Bibliothek geschlossen sind?

Da die Bibliotheksräumlichkeiten wieder zugänglich sind, kann die Arbeit während der Öffnungszeiten eingesehen werden. Auch ist es möglich, die Arbeit als »vorläufiges Dokument« über das Online-Publikationssystem (OPUS) der Bibliothek einzustellen. Bitte wenden Sie sich hierfür an die Hochschulschriftenstelle.

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Universitätsbibliothek

Die Freihandbereiche und Arbeitsplätze sind zur Zeit gesperrt.

Wir beraten Sie gern: 
per Telefon: +49 (0) 36 43/58 28 10
per E-Mail: info(at)ub.uni-weimar.de 

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