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Erstellt: 14. Juli 2020

Info-Mail des Präsidiums zur »Rahmensatzung zur Regelung von Auswirkungen der Corona-Pandemie auf Studium und Lehre«

Die »Rahmensatzung zur Regelung von Auswirkungen der Corona-Pandemie auf Studium und Lehre« können Sie hier nachlesen.

Liebe Studierende, liebe Beschäftigte,

wir hoffen, die Herausforderungen des digitalen Semesters konnten bisher gemeinsam den Umständen entsprechend gut bewältigt werden. Dazu waren ein kooperatives Miteinander beim Umgang mit den Pandemiefolgen auf allen Seiten notwendig, herzlichen Dank dafür! Der bisherige Verlauf und der große Einsatz aller Beteiligten sowie die intensive Vorbereitung für die sichere Durchführung der Prüfungen und die erste digitale Jahresschau summaery stimmen uns optimistisch.

Die Universitätsleitung hatte Ihnen in unserer Mail vom 22. Mai zugesagt, Lösungen für die durch Corona neu entstandenen Probleme zu finden: u.a. im Hinblick auf Fristen und Prüfungsmodalitäten. Es war unser dringlicher Wunsch, Ihnen damit schnell und unkompliziert eine gute Perspektive zu geben, trotz aller Einschränkungen in der Präsenz und den Unsicherheiten durch die nicht absehbare Entwicklung der Pandemie ein erfolgreiches Semester zu realisieren.

Wir freuen uns, Sie heute informieren zu können, dass diese Zusagen auch auf einer sicheren rechtlichen Grundlage stehen: der Senat hat eine entsprechende »Rahmensatzung zur Regelung von Auswirkungen der Corona-Pandemie auf Studium und Lehre« beschlossen, die am 3. Juli vom Präsidenten genehmigt wurde.

Darin sind unter anderem folgende wichtige Themen geregelt:

  • Möglichkeit von mündlichen Online-Distanzprüfungen
  • antragsfreie Fristverlängerung um ein Semester für den Studienabschluss
  • Freiversuch bei Nicht-Bestehen einer Prüfung im Sommersemester 2020
  • Fristverlängerung für Teilzeit- und Urlaubssemester bis 30.09.2020 ohne Angaben von Gründen

Wichtiger Hinweis: Bitte beachten Sie das für Ihren Studiengang geltende Procedere zur Prüfungsan- und -abmeldung; es gilt unverändert!

Das Land Thüringen hat außerdem im sogenannten Mantelgesetz zu den Coronafolgen die Aussetzung von Langzeitgebühren für das Sommersemester 2020 festgelegt.

Bei Fragen wenden Sie sich bitte vertrauensvoll an Ihr zuständiges Prüfungsamt. Auch das Team des Studierendenbüros steht Ihnen unter studium@uni-weimar.de gerne zur Verfügung.

Bitte lesen Sie die folgenden Regelungen aufmerksam durch. Das Dokument ist als Mitteilung der Universität (MdU) 39/2020 zusammen mit vielen wichtigen anderen Hinweisen auf der bekannten Corona-Themenseite der Universität zu finden: www.uni-weimar.de/coronavirus 

Mit den besten Wünschen für einen guten Semesterabschluss

Prof. Christian Koch
Vizepräsident für Studium und Lehre
für das Präsidium

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