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News

Erstellt: 22. Mai 2020

Info-Mail des Präsidiums an alle Studierenden mit Informationen zum digitalen Sommersemester 2020

Liebe Studierende,

in dieser E-Mail finden Sie Informationen zu den besonderen Bedingungen im digitalen Sommersemester 2020. Bitte zögern Sie nicht, sich an die zuständigen Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter zu wenden, wenn Fragen offen bleiben. Wir werden Sie auch künftig zu neuen bzw. weiteren Regelungen auf diesem Weg und über die Gremien informieren. Ebenfalls erhalten Sie mit der Rückmeldung zum Wintersemester weitere Informationen.

Wir wünschen Ihnen ein erfolgreiches Sommersemester 2020!

Im Namen des gesamten Präsidiums

Prof. Dr. Winfried Speitkamp
Präsident

Kurzfassung

  • Sommersemester 2020 digital gestartet
  • Keine Präsenzlehre vor dem 2. Juni 2020; danach nur im Ausnahmefall unter Einhaltung der Hygiene- und Sicherheitskonzepte
  • Mündliche Fern-/Online-Prüfungen audiovisuell möglich
  • Präsenzprüfungen (z.B. schriftliche Klausuren) in Ausnahmefällen unter Einhaltung aller Hygiene- und Sicherheitskonzepte möglich.
  • Antragsfrist für Urlaubs- und Teilzeitsemester auf 30.9.2020 verlängert
  • Fristen für Studienabschlussarbeiten verlängert
  • Freiversuch bei Prüfungen in Planung
  • Keine Nachteile bei der Berechnung von Langzeitstudiengebühren

1. Semesterzeiten

Das Sommersemester an der Bauhaus-Universität Weimar hat am 4. Mai 2020 digital begonnen. Die (digitale) Vorlesungszeit geht bis Freitag, 24. Juli, danach schließt sich eine max. dreiwöchige Prüfungsphase an. 

Das Wintersemester 2020/21 wird ganz regulär am 1. Oktober 2020 beginnen und am 31. März 2021 enden. Die Vorlesungszeit des Wintersemesters dauert vom 2. November 2020 bis 5. Februar 2021. Danach schließt sich eine zweiwöchige Prüfungsphase an.

Diese Zeiten finden Sie auch auf unserer Website unter https://www.uni-weimar.de/de/universitaet/aktuell/semestertermine/ 

2. Digitale Lehre und Präsenzlehre

Die Lehrveranstaltungen wurden weitestgehend auf ein digitales Format umgestellt. Es wird für die Studierenden demzufolge in der Regel möglich sein, ein komplettes Sommersemester zu absolvieren. 

Dort, wo Lehre in Präsenz notwendig bzw. die Abnahme von Prüfungsleistungen nur analog möglich ist, und auf Anwesenheit nicht verzichtet werden kann (Laborpraktika etc.), werden gerade Hygiene- und Sicherheitskonzepte erarbeitet und mit dem Sicherheitsmanagement abgestimmt. In keinem Fall wird es vor dem 2. Juni 2020 zu Präsenzveranstaltungen kommen.

Unter Umständen wurden Lehrveranstaltungen zwischen Sommer- und Wintersemester getauscht. Dies wird Ihnen durch die Lehrenden erklärt. Bitte zögern Sie nicht, Ihre Fachstudienberatung in Anspruch zu nehmen, um das Semester so optimal wie möglich zu gestalten.

3. Prüfungen

Es gelten die jeweiligen Studien- und Prüfungsordnungen der Studiengänge, die durch die folgenden Regelungen ergänzt werden.

Aufgrund der Corona-bedingten Situation in der Lehre wurden die Lehrenden angehalten, auch die Prüfungsformate digital zu konzipieren. Deshalb kann es ggfs. zu Veränderungen und Abweichungen gegenüber ursprünglich im Vorlesungsverzeichnis/Modulkatalog angekündigten Prüfungsformaten kommen. 

3.1 Mündliche und schriftliche Online-Prüfungen

Mündliche audiovisuelle Fern-/Online-Prüfungen können sein

  • Einzelprüfungen (1 Student/Studentin, mind. 1 Prüfer/in, 1 Beisitzer/in bzw. Protokollant/in), dazu zählen z.B. Verteidigungen von Abschlussarbeiten
  • Gruppenprüfungen (z.B. max. 5 Studierende, mind. 1 Prüfer/in, 1 Beisitzer/in bzw. Protokollant/in), dazu zählen z.B. Projektpräsentation, Abschlusspräsentationen

Schriftliche Online-Prüfungen (unbeaufsichtigt) können sein

  • z.B. Belege, Hausarbeiten, Essays, Entwürfe, Skizzen, Journale oder Portfolios.

Nicht erlaubt sind beaufsichtigte schriftliche Fern-/Online-Prüfungen am Computer der Studierenden.

3.2 Software für Fern-/Online-Prüfungen

Zugelassen sind Softwaredienste, die durch die Universität zentral freigegeben wurden und für die es entsprechende Verträge gibt, z.B. BigBlueButton und DFNconf mit Pexip.

3.3. Formalia

Bei mündlichen Fern-/Online-Prüfungen ist die Einwilligung zu diesem Prüfungsformat in Textform (z.B. per E-Mail) sowohl von den zu Prüfenden als auch von denjenigen, die die Prüfung durchführen, erforderlich.

Vor Durchführung der Fern-/Online-Prüfungen ist eine Identitätsprüfung vorzunehmen.

3.4. Präsenzprüfungen

Präsenzprüfungen können nur nach Abstimmung und sofern zwingend notwendig unter Einhaltung der entsprechenden Hygiene- und Sicherheitskonzepte stattfinden. Studierende, die nicht an Präsenzprüfungen teilnehmen können oder wollen, haben die Möglichkeit, diese Prüfungen entweder im nächsten Semester zu absolvieren oder mit den Lehrenden alternative Prüfungsformate zu vereinbaren.

4. Pandemiebedingter Nachteilsausgleich

Bitte nutzen Sie bereits vorhandene Möglichkeiten wie Urlaubs- und Teilzeitsemester, für den Fall, dass es Ihnen pandemiebedingt nicht oder nur teilweise möglich sein wird, Ihr Studium im Sommersemester 2020 problemlos zu absolvieren. Dazu berät Sie das Studierendenbüro unter Telefon +49 (0)3643 - 58 2323 oder per Mail an studium@uni-weimar.de gern.

Sowohl für ein Urlaubs- als auch ein Teilzeitsemester haben wir die Antragsfrist für das Sommersemester 2020 bis zum 30. September verlängert.

  • In einem Urlaubssemester können Sie keine Studien- und Prüfungsleistungen erbringen, jedoch dürfen Wiederholungsprüfungen abgelegt werden.
  • Während eines Teilzeitsemesters dürfen Sie maximal 18 LP erbringen. Das Semester zählt dann als halbes Fachsemester.
  • Abgabefristen für Abschluss- und Hausarbeiten, die vor dem digitalen Vorlesungsbeginn am 4. Mai 2020 angemeldet wurden und nach dem 16. März 2020 abgegeben werden mussten/müssen, verlängern sich um den Zeitraum der Verschiebung des Vorlesungsbeginns (33 Kalendertage). 
  • Die Frist, bis zu der sämtliche nach der jeweiligen Studien- und Prüfungsordnung für den Studienabschluss erforderlichen Studien- und Prüfungsleistungen erbracht sein müssen, wird um das Sommersemester 2020 verlängert (6 Monate). 
  • Eine Regelung zu Freiversuchen bei Prüfungen wird erarbeitet.
  • Bei Härtefällen kann der Erlass oder das Hinausschieben der Gebührenpflicht (Langzeitstudiengebühren) beantragt werden. 

5. Weitere Informationen – auch zu finanzieller Unterstützung

Wir werden Sie weiterhin unter dem Link https://www.uni-weimar.de/coronavirus über die aktuellen Entwicklungen auf dem Laufenden halten.

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