Liebe Studierende,
in dieser E-Mail finden Sie Informationen zu den besonderen Bedingungen im digitalen Sommersemester 2020. Bitte zögern Sie nicht, sich an die zuständigen Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter zu wenden, wenn Fragen offen bleiben. Wir werden Sie auch künftig zu neuen bzw. weiteren Regelungen auf diesem Weg und über die Gremien informieren. Ebenfalls erhalten Sie mit der Rückmeldung zum Wintersemester weitere Informationen.
Wir wünschen Ihnen ein erfolgreiches Sommersemester 2020!
Im Namen des gesamten Präsidiums
Prof. Dr. Winfried Speitkamp
Präsident
Kurzfassung
1. Semesterzeiten
Das Sommersemester an der Bauhaus-Universität Weimar hat am 4. Mai 2020 digital begonnen. Die (digitale) Vorlesungszeit geht bis Freitag, 24. Juli, danach schließt sich eine max. dreiwöchige Prüfungsphase an.
Das Wintersemester 2020/21 wird ganz regulär am 1. Oktober 2020 beginnen und am 31. März 2021 enden. Die Vorlesungszeit des Wintersemesters dauert vom 2. November 2020 bis 5. Februar 2021. Danach schließt sich eine zweiwöchige Prüfungsphase an.
Diese Zeiten finden Sie auch auf unserer Website unter https://www.uni-weimar.de/de/universitaet/aktuell/semestertermine/
2. Digitale Lehre und Präsenzlehre
Die Lehrveranstaltungen wurden weitestgehend auf ein digitales Format umgestellt. Es wird für die Studierenden demzufolge in der Regel möglich sein, ein komplettes Sommersemester zu absolvieren.
Dort, wo Lehre in Präsenz notwendig bzw. die Abnahme von Prüfungsleistungen nur analog möglich ist, und auf Anwesenheit nicht verzichtet werden kann (Laborpraktika etc.), werden gerade Hygiene- und Sicherheitskonzepte erarbeitet und mit dem Sicherheitsmanagement abgestimmt. In keinem Fall wird es vor dem 2. Juni 2020 zu Präsenzveranstaltungen kommen.
Unter Umständen wurden Lehrveranstaltungen zwischen Sommer- und Wintersemester getauscht. Dies wird Ihnen durch die Lehrenden erklärt. Bitte zögern Sie nicht, Ihre Fachstudienberatung in Anspruch zu nehmen, um das Semester so optimal wie möglich zu gestalten.
3. Prüfungen
Es gelten die jeweiligen Studien- und Prüfungsordnungen der Studiengänge, die durch die folgenden Regelungen ergänzt werden.
Aufgrund der Corona-bedingten Situation in der Lehre wurden die Lehrenden angehalten, auch die Prüfungsformate digital zu konzipieren. Deshalb kann es ggfs. zu Veränderungen und Abweichungen gegenüber ursprünglich im Vorlesungsverzeichnis/Modulkatalog angekündigten Prüfungsformaten kommen.
3.1 Mündliche und schriftliche Online-Prüfungen
Mündliche audiovisuelle Fern-/Online-Prüfungen können sein
Schriftliche Online-Prüfungen (unbeaufsichtigt) können sein
Nicht erlaubt sind beaufsichtigte schriftliche Fern-/Online-Prüfungen am Computer der Studierenden.
3.2 Software für Fern-/Online-Prüfungen
Zugelassen sind Softwaredienste, die durch die Universität zentral freigegeben wurden und für die es entsprechende Verträge gibt, z.B. BigBlueButton und DFNconf mit Pexip.
3.3. Formalia
Bei mündlichen Fern-/Online-Prüfungen ist die Einwilligung zu diesem Prüfungsformat in Textform (z.B. per E-Mail) sowohl von den zu Prüfenden als auch von denjenigen, die die Prüfung durchführen, erforderlich.
Vor Durchführung der Fern-/Online-Prüfungen ist eine Identitätsprüfung vorzunehmen.
3.4. Präsenzprüfungen
Präsenzprüfungen können nur nach Abstimmung und sofern zwingend notwendig unter Einhaltung der entsprechenden Hygiene- und Sicherheitskonzepte stattfinden. Studierende, die nicht an Präsenzprüfungen teilnehmen können oder wollen, haben die Möglichkeit, diese Prüfungen entweder im nächsten Semester zu absolvieren oder mit den Lehrenden alternative Prüfungsformate zu vereinbaren.
4. Pandemiebedingter Nachteilsausgleich
Bitte nutzen Sie bereits vorhandene Möglichkeiten wie Urlaubs- und Teilzeitsemester, für den Fall, dass es Ihnen pandemiebedingt nicht oder nur teilweise möglich sein wird, Ihr Studium im Sommersemester 2020 problemlos zu absolvieren. Dazu berät Sie das Studierendenbüro unter Telefon +49 (0)3643 - 58 2323 oder per Mail an studium@uni-weimar.de gern.
Sowohl für ein Urlaubs- als auch ein Teilzeitsemester haben wir die Antragsfrist für das Sommersemester 2020 bis zum 30. September verlängert.
5. Weitere Informationen – auch zu finanzieller Unterstützung
Wir werden Sie weiterhin unter dem Link https://www.uni-weimar.de/coronavirus über die aktuellen Entwicklungen auf dem Laufenden halten.