Die Prüfungsphase im Wintersemester 2020/2021 ist vom 8. Februar bis zum 5. März 2021 angesetzt. Dort wo es aus rechtlichen, inhaltlichen oder organisatorischen Gründen nicht anders geht, müssen Prüfungen in Präsenz, als Klausuren, durchgeführt werden. Um die notwendigen Präsenzprüfungen so sicher wie möglich durchführen zu können, wurden verschiedene Vorbereitungen und Regelungen getroffen.
Dazu gehören:
Bitte beachten Sie die Handreichung zu Präsenzprüfungen, die alle Verhaltensregeln für einen sicheren und reibungslosen Ablauf enthält.
Dem Prüfungsplan für die zentral organisierten Präsenzprüfungen (Stand 24. Februar 2021) können Sie Ort, Datum und Zeit der Prüfungen entnehmen sowie die Standorte der Hallen. Bitte beachten Sie darüber hinaus unbedingt die Informationen Ihrer Fakultät, insbesondere bei der Aufteilung einer Prüfung auf mehrere Räume.
Hinweis vom 22. Februar 2021: Aufgrund von Baumaßnahmen in der Universitätsbibliothek müssen die geplanten Prüfungen in Kalenderwoche 8 und 9 (23. Februar – 5. März 2021) in andere Räumlichkeiten verlegt werden. Die Änderungen können der folgenden Liste entnommen werden: Verlegung aus dem Audimax KW 8 und 9
Für Prüfungen im Wintersemester 2020/2021 gilt der sogenannte Freiversuch: Wer an einer Prüfung teilgenommen, diese aber nicht bestanden hat, erhält einen Freiversuch, d.h. die Prüfung wird nicht gewertet und der Prüfungsversuch nicht gezählt.
Bitte beachten Sie: Der Freiversuch kann nicht mehr als einmal für eine konkrete (Modul-)Prüfung und natürlich nicht im seltenen Fall eines Täuschungsversuchs und bei Ordnungsverstößen in Anspruch genommen werden.
Grundsätzlich ist jeweils in Ihren Prüfungsordnungen geregelt, ob überhaupt und wenn ja, wie Sie sich zu den Prüfungen anmelden müssen. Auch die entsprechenden Fristen zur An- und Abmeldung für und von Prüfungen sind in Ihrer Prüfungsordnung festgeschrieben. Bei Fragen kann Ihnen ihr jeweiliges Prüfungsamt detailliert Auskunft geben.
Sie sollten also einer Prüfung (aus welchen Gründen auch immer) nicht einfach fernbleiben. Wenn Sie unentschuldigt an einer Prüfung nicht teilnehmen, wird diese Prüfung mit der Note 5,0 als nicht bestanden gewertet. Der Freiversuch gilt in diesem Fall nicht!
Haben Sie aus z.B. gesundheitlichen Gründen Sorge, an einer Präsenzklausur teilzunehmen, ist es ratsam, sich sowohl mit Ihrem Prüfungsamt dazu zu verständigen als auch mit den Prüfenden. Ggfs. besteht in begründeten Einzelfällen eine alternative Prüfungsmöglichkeit.
Um den Studien- und Lehrbetrieb an der Bauhaus-Universität auch während der Corona-Pandemie aufrechtzuerhalten und allen Studierenden trotz möglicher Einschränkungen des öffentlichen Lebens und des Hochschulbetriebs ein möglichst ungehindertes Studium zu ermöglichen, wurden für das Sommersemester 2020 und das Wintersemester 2020/2021 verschiedene Regelungen, u.a. zu Prüfungen und Fristen, getroffen. Diese stehen in der »Rahmensatzung zur Regelung von Auswirkungen der Corona-Pandemie auf Studium und Lehre«, ergänzt durch die 1. Änderung der Rahmensatzung vom 28. Januar 2021.
Für die digitale Durchführung von Prüfungen wurden verschiedene Formate konzipiert:
Nicht erlaubt sind beaufsichtigte schriftliche Fern-/Online-Prüfungen am Computer der Studierenden.
Sofern berechtigte Gründe vorliegen – wie z.B. erschwerter Zugang zu wissenschaftlicher Literatur durch Bibliotheksschließungen oder durch die Schließung von Laboren, Werkstätten und Arbeitsräumen – können die Bearbeitungsfristen von Haus-, Seminar-, Projekt- oder Abschlussarbeiten durch den zuständigen Prüfungsausschuss abweichend von den Prüfungsordnungen angemessen verlängert werden. Der Prüfungsausschuss kann die Entscheidung über die Verlängerung auch auf die Prüfer/Prüferinnen übertragen.
Die Frist, bis zu der sämtliche nach der jeweiligen Studien- und Prüfungsordnung für den Studienabschluss erforderlichen Studien- und Prüfungsleistungen erbracht sein müssen, wird um das Sommersemester 2020 verlängert (6 Monate).
Das Wintesemester beginnt regulär am 1. Oktober 2020 und endet am 31. März 2021.
Die Vorlesungszeit startet am 2. November 2020 und endet am 5. Februar 2021. Danach schließt sich eine zweiwöchige Prüfungsphase an. Vom 21. Dezember 2020 bis 3. Januar 2021 – über Weihnachten und Neujahr – finden keine Lehrveranstaltungen statt.
Ab Mittwoch, 16. Dezember 2020, startet eine digitale Lehrphase. Die digitale Phase, in der generell keine Präsenzlehrveranstaltungen an der Universität stattfinden dürfen, wird bis zum Ende der Vorlesungszeit am 5. Februar 2021 andauern. Über etwaige Ausnahmen und Einzelfälle, bei denen eine Präsenz zwingend erforderlich ist (z.B. nicht verschiebbare Abschlussarbeiten und Prüfungen), entscheiden die Leitungen der Fakultäten direkt. Ausgenommen sind hiervon alle Gruppenarbeiten: Hierfür sind keine Ausnahmen erlaubt.
Die Vorbereitungen für Präsenzprüfungen werden fortgeführt. Lehrende werden gleichzeitig gebeten zu prüfen, ob digitale Formate möglich sind.
Auf allen Wegen zu Ihrem Studien- oder Arbeitsplatz, auch in Sanitärräumen, Wartebereichen, Fluren, Foyers etc. besteht laut Rahmenhygieneplan grundsätzlich die Pflicht zum Tragen der Mund-Nasen-Bedeckung (MNB). An Ihrem Platz dürfen Sie die MNB abnehmen.
Bei jeder Lehrveranstaltung vor Ort müssen Sie sich entweder in Papierform oder elektronisch mit Ihrer Thoska registrieren. Dies ist für die zügige Kontaktnachverfolgung im Infektionsfall notwendig. Ihre Daten werden in verschlossenen Briefumschlägen bzw. elektronisch verschlüsselt für vier Wochen verwahrt und danach vernichtet.
Sollte es zu einem Infektionsfall kommen, ist es unbedingt erforderlich, dass Sie die Universität darüber per Kontaktformular informieren. Danach übermitteln wir auf Anfrage die Informationen zu den von Ihnen besuchten Veranstaltungen an das Gesundheitsamt. Das Gesundheitsamt entscheidet über notwendige Quarantänemaßnahmen oder Tests.
Bei zusätzlichen Fragen oder Unsicherheiten können Sie sich per E-Mail an gesundheit[at]uni-weimar.de wenden.
Prüfen Sie bitte über das BISON-Portal, ob Ihre persönlichen Daten wie Wohnanschrift in Weimar und telefonische Erreichbarkeit aktuell sind – das ist für die Kontaktnachverfolgung im Falle eines Falles von erheblicher Bedeutung.
Für den Fall, dass es Ihnen pandemiebedingt nicht oder nur teilweise möglich sein wird, Ihr Studium im Wintersemester 2020/2021 problemlos zu absolvieren, nutzen Sie bitte die Möglichkeiten des Urlaubs- oder Teilzeitsemesters. Dazu berät Sie das Studierendenbüro unter Telefon +49 (0)3643 - 58 2323 oder per Mail an studium[at]uni-weimar.de gern.
Sowohl für ein Urlaubs- als auch ein Teilzeitsemester wurde die Antragsfrist für das Wintersemester 2020/2021 bis zum 31. März verlängert.
Beachten Sie:
Basisbetrieb bis 1. April 2021:
Im Basisbetrieb sind vor Ort nur Ausleihen und Rückgaben von Medien möglich. Dieser Service wird montags bis freitags in der Zeit von 9 bis 15 Uhr angeboten. Um Kontakte weitgehend zu reduzieren, wird dieser Service nur für Universitätsangehörige angeboten. Aufgrund von Umbauarbeiten wird momentan der Eingang zum Limona-Gebäude über die Schützengasse für den Zugang zur Bibliothek genutzt. Weitere Informationen auf der Website der Universitätsbibliothek.
Die Nutzung von Arbeitsräumen, Werkstätten und Laboren wird über die jeweiligen Fakultäten und Studiengänge geregelt. Aufgrund der Hygienevorschriften können unter Umständen weniger Plätze zur Verfügung gestellt werden. Teilweise werden daher Erstsemesterstudierende und Studierende, die gerade ihren Abschluss machen, vorrangig behandelt. Bitte wenden Sie sich für Absprachen zur Nutzung an Ihre Fakultät.
Websites der Fakultäten zum Studium während der Pandemie:
Architektur und Urbanistik
Bauingenieurwesen
Kunst und Gestaltung
Medien
Die Computerpools des SCC sind ab 16. Dezember 2020 bis vorerst geschlossen. Auch das Drucken und Plotten ist momentan nicht möglich.
Die Versorgungseinrichtungen des Studierendenwerks bleiben aktuell bis auf Weiteres geschlossen.
Wenn Sie aus einer vom Robert Koch-Institut als Risikogebiet eingestuften Region nach Weimar einreisen, sind folgende Regeln verpflichtend:
Bitte beachten Sie für weitere Details wie Quarantänedauer, Freitestung und Ausnahmen die Thüringer Quarantäneverordnung sowie die Informationen der Stadt Weimar für Reisende.
Weiterführende Links:
Sollten Sie durch die Folgen der Corona-Pandemie in eine finanzielle Notlage geraten, gibt es verschiedene Unterstützungsangebote, die Sie in Anspruch nehmen können:
Zinsloses Kurzdarlehen des Studierendenwerks Thüringen
Beim Studierendenwerk Thüringen können Sie einen Antrag auf ein zinsloses Kurzdarlehen in Höhe von maximal 800 Euro stellen. Die Mittel dafür stellen die Thüringen Hochschulen – so auch die Bauhaus-Universität Weimar – dem Studierendenwerk Thüringen aus ihren Haushaltsbudgets zur Verfügung. Die Hälfte der Kreditsumme wird vom Land Thüringen übernommen, um die Studierenden finanziell zu entlasten. Von maximal 800 Euro Darlehen müssen also höchstens noch 400 Euro zurückgezahlt werden.
Alle Informationen zur Antragstellungerhalten sie unter https://www.stw-thueringen.de/deutsch/soziales/haertefalldarlehen/haertfalldarlehen.html.
Überbrückungshilfe des Bundesministerium für Bildung und Forschung
Mit der Überbrückungshilfe des Bundesministeriums für Bildung und Forschung (BMBF) soll denjenigen Studierenden geholfen werden, die sich nachweislich in einer pandemiebedingten Notlage befinden, die unmittelbar Hilfe benötigen und die individuelle, pandemiebedingte Notlage nicht durch Inanspruchnahme einer anderen Unterstützung überwinden können. Die Überbrückungshilfe können in- und ausländische Studierende beantragen, die an staatlichen und staatlich anerkannten Hochschulen in Deutschland immatrikuliert sind.
Je nach nachgewiesener Bedürftigkeit können zwischen 100 Euro und 500 Euro als nicht rückzahlbarer Zuschuss gezahlt werden. Der Antrag kann gesondert für diese Monate gestellt werden: November 2020, Dezember 2020, Januar 2021, Februar 2021 und März 2021.
Online-Tool zur Antragstellung unter www.überbrückungshilfe-studierende.de.
Zinsloser KfW-Studienkredit
Zur Unterstützung deutscher und internationaler Studierender während der Corona-Krise bietet die KfW ihren Studienkredit bis Ende 2021 als zinsloses Darlehen an. Der Förderkredit von bis zu 650 Euro monatlich kann unabhängig vom eigenen Einkommen bzw. dem der Eltern beantragt werden.
Über die Details zur Beantragung des zinsfreien KfW-Studienkredits und die genauen Konditionen informieren Sie sich bitte auf der Website der KfW-Bank.
Alle weiteren Informationen finden Sie in den FAQs des Deutschen Studentenwerks.
Zum Wintersemester 2020/21 hat das Studierendenwerk Thüringen die Bedarfssätze und Freibeträge teilweise wieder angehoben worden. Studierende können somit mehr finanzielle Unterstützung für ihr Studium erhalten als zuvor.
Zudem wurde die Beantragung durch neue Formblätter sowie die Möglichkeit den Antrag online auf www.bafoeg-thueringen.de zu stellen erleichtert. So sollen auch Studierende, die aufgrund des hohen bürokratischen Aufwands bislang auf die Beantragung verzichtet haben, vom BAföG profitieren können.
Informationen zum BAföG auf der Seite des Studierendenwerks Thüringen
Für alle weiteren Anliegen kontaktieren Sie bitte die Ansprechpartnerinnen und Ansprechpartner der jeweiligen Fakultät. Die entsprechenden Kontaktinformationen finden Sie hier:
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