Die Thüringer Landesregierung hat eine neue Verordnung zur Regelung infektionsschutzrechtlicher Maßnahmen zur Eindämmung des Coronavirus beschlossen.
Diese enthält insbesondere weitreichendere Maßnahmen für Hotspot-Regionen sowie Vorgaben zu Veranstaltungen. Außerdem finden sich darin Regelungen zum Jahreswechsel.
Für die Hochschulen gilt weiterhin das 3G-Modell.
» Übersicht über die aktuell gültigen Regelungen
» Aktuelle Thüringer Coronavirus-Infektionsschutz-Maßnahmenverordnung
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