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Neue Thüringer Corona-Verordnung
Ab dem 1. April 2021 gilt die Thüringer SARS-CoV-2 Infektionsschutz-Maßnahmenverordnung. Die neue Verordnung führt die bis Ende März gültige Thüringer Sonderverordnung und die Thüringer Infektionsschutz-Grundverordnung in einem Verordnungstext zusammen und regelt die Verlängerung des Lockdowns. Die Verordnung gilt zunächst bis zum 24. April 2021.
Die bestehenden Maßnahmen werden demnach fortgeführt. Hinzu kommen folgende Neuerungen:
- Sonderregelung der Kontaktbeschränkungen an Ostern (2. bis 5. April): Treffen von zwei Haushalten mit maximal fünf Personen sind erlaubt (Kinder unter 14 Jahren zählen nicht mit)
- Neue Besuchsregelung für Pflegeeinrichtungen
- Öffnung von Tagespflegeeinrichtungen
- Verpflichtende Schnelltests bei körpernahen Dienstleistungen sofern das Tragen einer Maske nicht möglich ist
- Öffnung von Zoos, Tierparks und botanischen Gärten unter freiem Himmel ab 10. April
Die Sechste Thüringer Quarantäneverordnung wurde ebenfalls bis zum 24. April 2021 verlängert.