Die neue Thüringer Corona-Verordnung gilt vom 16. Juli bis zum 30. August 2020. Neben Artikel 1 »Thüringer Verordnung über grundlegende Infektionsschutzregeln zur Eindämmung der Ausbreitung des Coronavirus SARS-CoV-2«, wurde mit Artikel 2 »Vierte Thüringer Verordnung zu Quarantänemaßnahmen für Ein- und Rückreise zur Bekämpfung des Coronavirus SARS-CoV-2« auch die Thüringer Quarantäneverodnung aktualisiert.
Eine Zusammenfassung der Neuerungen finden Sie hier.
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