Die neue Corona-Schutzverordnung für den Freistaat Thüringen gilt seit dem 19. März 2022. Sie setzt die Basisregelungen des neu gefassten Bundes-Infektionsschutzgesetzes um und führt einige bestehende Maßnahmen bis zum 2. April 2022 fort. Dazu zählen unter anderem erweiterte Maskenpflichten und Zugangsbeschränkungen in geschlossenen Räumen sowie die Pflicht zum Vorhalten von Hygienekonzepten in bestimmten Einrichtungen.
In welchen Bereichen welche Zugangsbeschränkungen und Maskenpflichten gelten, finden Sie in dieser Übersicht sowie auf der Website des TMASGFF.
Hochschulen müssen nach der neuen Verordnung (§21) ein Hygienekonzept vorhalten – die bisherige 3G-Zugangsregelung entfällt.
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