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Neue Allgemeinverfügung der Stadt Weimar: 3G-Regel in verschiedenen Bereichen verpflichtend
Die Stadt Weimar erlässt eine neue Allgemeinverfügung zur Corona-Eindämmung. Diese führt die 3G-Regel (genesen, geimpft, negativ getestet) in den Bereichen Gaststätten*, öffentliche Veranstaltungen (innen), Sportangebote und touristische Übernachtungsangebote verpflichtend ein. Die Verfügung gilt bis zum 31. Oktober 2021.
Die Details der Verfügung können Sie auf der Website der Stadt Weimar nachlesen: »Stadt Weimar erlässt neue Allgemeinverfügung« ; Allgemeinverfügung als PDF
*Gilt nicht für Lieferung und Abholung, vom Studierendenwerk betriebene Mensen sowie nicht öffentliche Kantinen.