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2G-Plus: Ausnahme für Personen mit Auffrischungsimpfung
Für Bereiche mit 2G-Plus-Zugangsbeschränkungen entfällt für geimpfte Personen ab dem 15. Tag nach einer Auffrischimpfung die Verpflichtung zum Nachweis eines negativen Testergebnisses.
Für Bereiche mit 2G-Plus-Zugangsbeschränkungen entfällt für geimpfte Personen ab dem 15. Tag nach einer Auffrischimpfung die Verpflichtung zum Nachweis eines negativen Testergebnisses.