Liebe Studierende, liebe Beschäftigte,
seit Beginn der Pandemie tut die Bauhaus-Universität Weimar alles dafür, um für ihre Universitätsangehörigen ein sicheres Umfeld zu schaffen und vorausschauend zu planen. So beobachten die Universitätsgremien täglich die aktuelle Lage und passen die Maßnahmen an die Bedarfe an.
Aufgrund der Rekordinzidenz der vergangenen Tage, besonders in Thüringen und auch Weimar, sehen wir uns in der Verantwortung, hinsichtlich der konsequenten Einhaltung aller Maßnahmen dringend an Sie zu appellieren. Es ist uns wichtig, dass alle Mitglieder der Universität in einer sicheren Atmosphäre arbeiten und studieren können. Machen Sie daher bitte auch andere Personen auf die geltenden Regelungen aufmerksam.
3G-Regel
Ausschließlich geimpfte, genesene oder getestete Personen (»3G«) dürfen an Präsenzlehrveranstaltungen teilnehmen. Diese Regelung trifft gleichermaßen auf Studierende wie Lehrende zu. Tragen Sie in allen drei Fällen den Nachweis über Ihren Status stets bei sich. Die Einhaltung der 3G-Regel wird stichprobenartig geprüft.
Die Kontrollen der 3G-Regel durch die eigens geschulten studentischen Assistenzkräfte finden in hohem Maße Zuspruch und positive Resonanz der Lehrenden und der Studierendenschaft, was auf ein hohes Sicherheitsbedürfnis schließen lässt. Auch Lehrkräfte können in ihren Präsenzlehrveranstaltungen die Teilnehmenden hinsichtlich des 3G-Status kontrollieren. Die Lehrenden werden angehalten, die Kontrollen diskret und wertfrei durchzuführen. Eine Auflistung der gültigen Nachweise finden Sie in den FAQ (für Studierende und für Beschäftigte) unter der Frage »Wie kann der Status nachgewiesen werden?«
Sollte Ihnen ein Selbsttest als Nachweis dienen, kann dieser nur im Testzentrum der Universität durchgeführt werden: Einzig das bei negativer Testung ausgestellte Zertifikat dient als Nachweis für eine Teilnahmeberechtigung an Präsenzlehrveranstaltungen. Jede andere Durchführung des Selbsttests, auch unter Aufsicht anderer Personen, wird nicht als Nachweis anerkannt. Sollten die Kontrollteams derartige Verstöße feststellen, sind die betroffenen Studierenden oder Gäste von der Präsenzveranstaltung auszuschließen. Betrifft dies Lehrende, ist die Veranstaltung nicht durchzuführen bzw. unverzüglich abzubrechen.
Wir möchten darauf verweisen, dass die Kontrollteams vom Präsidium legitimiert sind, die Kontrollen durchzuführen und bei Verstößen die Personen aufzufordern, der Präsenzveranstaltung fernzubleiben.
AHA+L-Regeln
Auch wenn uns die AHA+L-Regeln schon seit anderthalb Jahren begleiten und für viele von uns mittlerweile zum ganz normalen Alltag gehören, ist es essentiell, sich diese Maßnahmen wieder bewusst zu machen - insbesondere, wenn wir immer mehr Aktivitäten wegen fallender Temperaturen in die Innenräume verlagern.
Abstand halten
Grundsätzlich sind 1,5 Meter Abstand zu anderen Personen einzuhalten. Sitzplätze sind entsprechend markiert und dürfen nicht verändert werden. Bitte nutzen Sie ausschließlich die markierten Plätze und sitzen Sie in keinem Fall unmittelbar nebeneinander.
Masken tragen
Auf allen Verkehrswegen und wenn der Mindestabstand unterschritten wird, ist ein Mund-Nasen-Schutz (OP-Maske oder FFP2-Maske) zu tragen. Am Platz dürfen Sie die Maske abnehmen, sofern der Abstand von 1,5 Meter zwischen den Plätzen eingehalten wird. In allen Hörsälen gibt es Sitzpläne für 25% sowie 50% Besetzung. Bei der 50%-Variante (Schachbrettmuster, immer ein Platz frei) müssen Sie die Maske verpflichtend tragen.
Infektionen melden
Alle Mitglieder der Universität sind gebeten, Infektionen und Quarantänefälle über das Kontaktformular zu melden: www.uni-weimar.de/coronavirus/meldeformular. Beschäftigte sind verpflichtet, dies zu tun; bei Studierenden ist die Meldung bislang freiwillig: Ziel ist es, die Teilnehmenden in Lehrveranstaltungen zu informieren.
Darüber hinaus möchten wir allen Universitätsangehörigen, die noch nicht gegen Covid-19 geimpft sind und denen dies möglich ist, dringend empfehlen, sich impfen zu lassen - auch im Interesse ihrer eigenen Gesundheit. Nur eine vollständige Impfung kann zuverlässig vor schweren Krankheitsverläufen schützen. Auch die Möglichkeit einer Booster-Impfung, etwa fünf bis sechs Monate nach Abschluss der Grundimmunisierung, sollte wahrgenommen werden.
An der Bauhaus-Universität Weimar handeln wir solidarisch und nehmen Rücksicht aufeinander. Wir möchten gemeinsam mit Ihnen gut und sicher durch diesen nun schon zweiten Pandemie-Winter kommen und weiterhin im Alltag persönlich zusammen sein. Das geht nur, wenn alle dazu beitragen. Ihre Gesundheit liegt uns am Herzen, ebenso wie wir uns unserer gesellschaftlichen Verantwortung bewusst sind.
In diesem Sinne werden wir gemeinsam die kommenden Wochen hoffentlich gut bewältigen und bedanken uns ganz herzlich für Ihr Durchhaltevermögen und Ihre Unterstützung in dieser schwierigen Zeit.
Für das Präsidium mit besten Grüßen
Winfried Speitkamp
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