Mit der »Dritten Verordnung zur Änderung der Thüringer SARS-CoV-2-Infektionsschutz-Maßnahmenverordnung« setzt der Freistaat Thüringen die Vorgaben der sogenannten Bundesnotbremse aus dem Infektionsschutzgesetz des Bundes in seiner Landesverordnung um. Die Verordnung definiert außerdem erste lokale Öffnungsschritte bei einer stabilen Sieben-Tage-Inzidenz unter 100.
Weitere Informationen zur Änderung finden Sie in der Mitteilung des TMASGFF.
Hier können Sie die aktuelle Thüringer Corona-Verodnung nachlesen.
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