Der Thüringer Landtag hat das »Zweite Thüringer Gesetz zur Umsetzung erforderlicher Maßnahmen im Zusammenhang mit der Corona-Pandemie (2. ThürCorPanG)« verabschiedet und ermöglicht damit die Verlängerung der individuellen Regelstudienzeit. Die verlängerte individuelle Regelstudienzeit gilt für Studierende, die im Wintersemester 2020/2021 oder im Sommersemester 2021 an einer Thüringer Hochschule immatrikuliert und nicht beurlaubt sind.
1. Die Regelung ermöglicht eine unbürokratische Verlängerung der Förderungshöchstdauer für BAföG-Leistungen. Durch die pauschal allen Studierenden zugutekommende Regelung werden verwaltungsaufwendige Einzelfallprüfungen vermieden und damit auch BAföG-Ämter und Hochschulen entlastet.
2. Langzeitstudiengebühren werden für das Wintersemester 2020/21 und das Sommersemester 2021 erlassen. Eventuelle Rückzahlungen werden vom Dezernat Studium und Lehre sukzessive vorgenommen.
3. Die in den Studien- und Prüfungsordnungen festgelegten Fristen für die Erbringung von fachsemestergebundenen Studien- und Prüfungsleistungen verschieben sich ebenfalls um jeweils ein Semester. Auch diese Fristen werden automatisch verlängert.
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