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Beschluss des Thüringer Kabinetts zur Fortführung der bundesweit geltenden Maßnahmen zur Eindämmung der COVID19-Pandemie im Freistaat Thüringen
Die im Dezember beschlossenen Maßnahmen zur Eindämmung der Coronavirus-Pandemie in Thüringen werden bis zum 31. Januar 2021 verlängert.
Zusätzlich werden u.a. folgende neue Regelungen getroffen:
- Der gemeinsame Aufenthalt in der Öffentlichkeit und privat ist nur noch zulässig mit den Angehörigen des eigenen Haushalts oder einer haushaltsfremden Person (ausgenommen davon sind Personen für die ein Sorge- oder Umgangsrecht besteht).
- Jede Person ist angehalten, Versorgungsgänge für die Gegenstände des täglichen Bedarfs und der Grundversorgung, die Inanspruchnahme sonstiger Dienstleistungen sowie Aktivitäten, die der Erholung bzw. individuellen sportlichen Betätigung dienen wohnortnah zu erledigen (ca. 15 km).
- Die Möglichkeiten zur Vorbestellung und Abholung von Ware mit kontaktloser Bezahlung im Einzelhandel werden erweitert.
- Verkauf und Konsum von Alkohol im öffentlichen Raum ist verboten.
Alle weiteren Regelungen können Sie in der »Thüringer Verordnung zur nochmaligen Verschärfung außerordentlicher Sondermaßnahmen« nachlesen.