Die aktuell gültige Thüringer SARS-CoV-2 Infektionsschutz-Maßnahmenverordnung wurde zum 1. Juli 2021 aktualisiert.
Mit dieser Verordnung wurden die Infektionsschutzregeln an die stark gesunkenen Infektionszahlen angepasst und weiterführende Öffnungsschritte geregelt. Der Regelungsbereich der Verordnung umfasst thüringenweite Maßnahmen bei einer lokalen Sieben-Tage-Inzidenz deutlich unter einem Wert von 35. Das bedeutet, es gibt keine allgemeinen Verbote oder Schließungen. Alle Bereiche sind grundsätzlich geöffnet. Je nach Infektionsgefahr gelten entsprechende Infektionsschutzkonzepte.
Die aktuellen Regelungen wurden in einem FAQ vom Ministerium aufbereitet.
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