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13. Allgemeinverfügung der Stadt Weimar
Zur Eindämmung der Corona-Infektionen im Stadtgebiet Weimar erlässt die Stadt ihre 13. Allgemeinverfügung. Sie tritt ab 31. Oktober 2020 in Kraft und gilt bis 30. November 2020.
Wie die vorige Allgemeinverfügung enthält sie Regelungen zum Tragen von Mund-Nasen-Bedeckungen im medizinischen Bereich, im Lebensmittelhandel und Beherbergungs- und Gastronomiebetrieben sowie zur Erfassung von Kontaktdaten.
Neu ist die Verpflichtung von Mund-Nasen-Bedeckungen in Unternehmen und Betrieben, wenn der 1,5-Meter-Mindestabstand zu anderen Personen nicht eingehalten werden kann.
Hier finden Sie die 13. Allgemeinverfügung zum Nachlesen. Zusätzlich gibt es die 13. Allgemeinverfügung in einfacher Sprache.