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11. Allgemeinverfügung der Stadt Weimar bis 30. September 2020 verlängert
Ab dem 31. Juli 2020 gilt in Weimar die 11. Allgemeinverfügung, welche die »Thüringer Verordnung zur weiteren Verbesserung der erforderlichen Maßnahmen zur Eindämmung der Ausbreitung des Coronavirus SARSCoV-2« in Bezug auf das Tragen einer Mund-Nasen-Bedeckung und die Pflicht zur Kontaktverfolgung in der Gastronomie ergänzt.
Die 11. Allgemeinverfügung gilt bis zum 30. September 2020 (ursprünglich: 31. August 2020) und kann hier nachgelesen werden.
Der Beschluss zur Verlängerung der 11. Allgemeinverfügung ist hier einzusehen.