Ab dem 31. Juli 2020 gilt in Weimar die 11. Allgemeinverfügung, welche die »Thüringer Verordnung zur weiteren Verbesserung der erforderlichen Maßnahmen zur Eindämmung der Ausbreitung des Coronavirus SARSCoV-2« in Bezug auf das Tragen einer Mund-Nasen-Bedeckung und die Pflicht zur Kontaktverfolgung in der Gastronomie ergänzt.
Die 11. Allgemeinverfügung gilt bis zum 31. August 2020 und kann hier nachgelesen werden.
Liebe Studierende und liebe Beschäftigte der Bauhaus-Universität Weimar,
Wir haben die Handreichungen zur pandemiekonformen Prüfungsdurchführung aktualisiert und eine »Quarantäne-Erklärung« vorbereitet. Bitte nutzen Sie die Unterlagen und unterstützen Sie die möglichst reibungslose Durchführung der Präsenzprüfungen - vielen Dank!
Viel Erfolg bei den Prüfungen und vielen Dank für Ihre Unterstützung!
Mit den besten Grüßen
Prof. Dr. Christian Koch
Vizepräsident für Studium und Lehre
für das Präsidium der Bauhaus-Universität Weimar
» Handreichung mit Regeln zu Prüfungen während COVID-19 für Studierende (aktualisiert am 17. Juli)
» Handreichung mit Regeln zu Prüfungen während COVID-19 für Prüfungspersonal (aktualisiert am 17. Juli)
» Erklärung für Präsenzveranstaltungen (Kenntnis über Quarantänevorschriften)
***
Erste Info-Mail zu pandemiekonformen Prüfungen vom 14. Juli:
Liebe Studierende und liebe Beschäftigte der Bauhaus-Universität Weimar,
die Prüfungsphase steht vor der Tür und in dieser besonderen Corona-Zeit muss noch etwas mehr als sonst bedacht und beachtet werden. Für eine gute Bewältigung auch dieser Herausforderung braucht es wieder die gute und vertrauensvolle Zusammenarbeit aller Beteiligten. Zuverlässiger Gesundheitsschutz und sichere Durchführung sind sehr wichtig, damit sich unsere Studierenden auf die Inhalte konzentrieren und beste Ergebnisse erzielen können.
Wir haben in den angehängten Handreichungen die Grundsätze zur guten Prüfungsdurchführung vor Ort definiert - für die Studierenden & für das Prüfungspersonal. Bitte bereiten Sie sich entsprechend gut vor und unterstützen die möglichst reibungslose Durchführung - vielen Dank!
Mit besten Wünschen für einen guten Semesterabschluss
Prof. Dr. Christian Koch
Vizepräsident für Studium und Lehre
für das Präsidium der Bauhaus-Universität Weimar
Die E-Mails des Präsidiums mit aktuellen Informationen und Hinweisen zum derzeitigen Infektionsgeschehen in Weimar können Sie hier nachlesen:
» Info-Mail des Präsidiums an alle Studierenden zum aktuellen Infektionsgeschehen in Weimar
Die neue Thüringer Corona-Verordnung gilt vom 16. Juli bis zum 30. August 2020. Neben Artikel 1 »Thüringer Verordnung über grundlegende Infektionsschutzregeln zur Eindämmung der Ausbreitung des Coronavirus SARS-CoV-2«, wurde mit Artikel 2 »Vierte Thüringer Verordnung zu Quarantänemaßnahmen für Ein- und Rückreise zur Bekämpfung des Coronavirus SARS-CoV-2« auch die Thüringer Quarantäneverodnung aktualisiert.
Eine Zusammenfassung der Neuerungen finden Sie hier.
Die »Rahmensatzung zur Regelung von Auswirkungen der Corona-Pandemie auf Studium und Lehre« können Sie hier nachlesen.
Liebe Studierende, liebe Beschäftigte,
wir hoffen, die Herausforderungen des digitalen Semesters konnten bisher gemeinsam den Umständen entsprechend gut bewältigt werden. Dazu waren ein kooperatives Miteinander beim Umgang mit den Pandemiefolgen auf allen Seiten notwendig, herzlichen Dank dafür! Der bisherige Verlauf und der große Einsatz aller Beteiligten sowie die intensive Vorbereitung für die sichere Durchführung der Prüfungen und die erste digitale Jahresschau summaery stimmen uns optimistisch.
Die Universitätsleitung hatte Ihnen in unserer Mail vom 22. Mai zugesagt, Lösungen für die durch Corona neu entstandenen Probleme zu finden: u.a. im Hinblick auf Fristen und Prüfungsmodalitäten. Es war unser dringlicher Wunsch, Ihnen damit schnell und unkompliziert eine gute Perspektive zu geben, trotz aller Einschränkungen in der Präsenz und den Unsicherheiten durch die nicht absehbare Entwicklung der Pandemie ein erfolgreiches Semester zu realisieren.
Wir freuen uns, Sie heute informieren zu können, dass diese Zusagen auch auf einer sicheren rechtlichen Grundlage stehen: der Senat hat eine entsprechende »Rahmensatzung zur Regelung von Auswirkungen der Corona-Pandemie auf Studium und Lehre« beschlossen, die am 3. Juli vom Präsidenten genehmigt wurde.
Darin sind unter anderem folgende wichtige Themen geregelt:
Wichtiger Hinweis: Bitte beachten Sie das für Ihren Studiengang geltende Procedere zur Prüfungsan- und -abmeldung; es gilt unverändert!
Das Land Thüringen hat außerdem im sogenannten Mantelgesetz zu den Coronafolgen die Aussetzung von Langzeitgebühren für das Sommersemester 2020 festgelegt.
Bei Fragen wenden Sie sich bitte vertrauensvoll an Ihr zuständiges Prüfungsamt. Auch das Team des Studierendenbüros steht Ihnen unter studium@uni-weimar.de gerne zur Verfügung.
Bitte lesen Sie die folgenden Regelungen aufmerksam durch. Das Dokument ist als Mitteilung der Universität (MdU) 39/2020 zusammen mit vielen wichtigen anderen Hinweisen auf der bekannten Corona-Themenseite der Universität zu finden: www.uni-weimar.de/coronavirus
Mit den besten Wünschen für einen guten Semesterabschluss
Prof. Christian Koch
Vizepräsident für Studium und Lehre
für das Präsidium
Studierende, die infolge der Corona-Pandemie in eine akute finanzielle Notlage geraten und unmittelbar auf Hilfe angewiesen sind, können ab Dienstag, 16. Juni 2020, Überbrückungshilfe in Form eines nicht rückzahlbaren Zuschusses von bis zu 500 Euro für die Monate Juni, Juli und August beantragen. Der Antrag wird über die Website www.überbrückungshilfe-studierende.de eingereicht und automatisch an das zuständige Studierendenwerk weitergeleitet. Ab dem 25. Juni 2020 werden die Anträge bearbeitet und ausgezahlt.
Weitere Informationen finden Sie in den FAQs des Deutschen Studentenwerks.
Thüringer Sozialdarlehen für Studierende wird hälftig in Zuschuss umgewandelt
Mit »Corona-Finanzhilfe« besser durch die Krise / Tiefensee: Land lässt Studierende nicht im Regen stehen
Thüringer Studierende, die aufgrund der Corona-Krise in finanzielle Schwierigkeiten geraten sind, können seit Anfang April ein zinsloses »Sozialdarlehen« erhalten. Nachdem der Thüringer Landtag in der letzten Woche die entsprechenden Gelder freigegeben hat, soll diese Unterstützung nun noch einmal deutlich verbessert werden: Das Land wird künftig die Hälfte der Kreditsumme übernehmen, um so die Studierenden finanziell zu entlasten. Von maximal 800 Euro Darlehen müssen also höchstens noch 400 Euro zurückgezahlt werden. Diese Umwandlung des bisherigen »Sozialdarlehens« in die »Corona-Finanzhilfe« für Studierende soll rückwirkend auch für alle bereits ab Anfang April abgeschlossenen Sozialdarlehen gelten. Zur Finanzierung dieser Leistung hatte das Wissenschaftsministerium 250.000 Euro für das Corona-Sondervermögen der Landesregierung angemeldet.
»Viele Studierende haben aufgrund der Corona-Pandemie ihre Nebenjobs und damit eine wichtige Finanzierungsquelle für ihren Lebensunterhalt verloren«, sagte Thüringens Wissenschaftsminister Wolfgang Tiefensee. Eine ganze Reihe von ihnen könne dadurch unverschuldet in Not geraten. »In dieser Situation lassen wir die Studierenden nicht allein. Mit der ›Corona-Finanzhilfe‹ können sie diese schwierige Phase finanziell besser überbrücken und haben damit den Kopf weiterhin für das Studium frei.« Die Umwandlung des bisherigen reinen Darlehens in einen hälftigen Zuschuss bedeute nicht nur eine zusätzliche spürbare Entlastung der Studierenden, sondern auch eine Gleichstellung mit den BAföG-Regularien. Nach der aktuellen Sozialerhebung des Deutschen Studentenwerks (DSW) sind bundesweit über zwei Drittel der Studierenden neben dem Studium erwerbstätig, 60 Prozent davon finanzieren aus diesen Einnahmen ganz oder teilweise ihre Lebenshaltungskosten.
Thüringer Wissenschaftsministerium, Thüringer Hochschulen und das Thüringer Studierendenwerk hatten sich bereits zu Beginn der Corona-Pandemie auf ein Unterstützungspaket für Studierende verständigt. Dafür stellten die Hochschulen dem Studierendenwerk Thüringen insgesamt 500.000 Euro aus ihren Haushaltsbudgets zur Verfügung. Das Studierendenwerk vergab daraus im Rahmen der »Richtlinie für die Vergabe sozialer Leistungen« auf Antrag zinslose »Sozialdarlehen«. Nach deren Rückzahlung sollen die bereitgestellten Mittel vereinbarungsgemäß wieder an die Hochschulen zurückfließen. Mit der nunmehr geplanten Unterstützung durch das Land wird das Studierendenwerk die Darlehensschuld zu 50 Prozent übernehmen und bekommt diese Summe dann vom Land erstattet.
Bislang sind insgesamt rund 150 Sozialdarlehen im Umfang von 120.000 Euro ausgereicht worden. Rechtliche Grundlage für diese Form der Hilfeleistung ist das Thüringer Hochschulgesetz, demzufolge die Hochschulen gemeinsam mit dem Studierendenwerk Thüringen an der sozialen Förderung der Studierenden mitwirken (§ 5 Abs. 7 ThürHG). Zur sozialen Förderung gehört auch, dass bedürftige Studierende eine Unterstützung erhalten können, um ihren Lebensunterhalt, insbesondere die Kosten für Miete, Nahrungsmittel und Verbrauchsgüter, vorübergehend zu sichern. Das Studierendenwerk übernimmt in Amtshilfe für die Hochschulen die Ausgabe und Verwaltung dieser Mittel.
Hinweis zur Antragstellung: Anträge auf das Sozialdarlehen können weiterhin mit einer Anfrage an asb[at]stw-thueringen.de gestellt werden. In dem formlosen Antrag sollte die bestehende Notsituation dargestellt und bspw. mit einer Kündigung des bisherigen Arbeitgebers oder einem Nachweis zum Bezug von Kurzarbeitergeld untersetzt werden. Alle weiteren Kriterien kann man unter https://www.stw-thueringen.de/deutsch/soziales/haertefalldarlehen/haertfalldarlehen.html nachlesen. Die Anträge werden mit den zuständigen Mitarbeiter/innen des Studierendenwerks, die sich per e-mail bei den Antragstellern melden, konkretisiert und abgestimmt.
Den Rahmenhygieneplan der Bauhaus-Universität Weimar können Sie ab sofort hier einsehen. Er ist bei Eintritt einer Infektionsgefahr, einer Epidemie und einer Pandemie von allen Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern und Angehörigen der Bauhaus-Universität Weimar zu beachten.
Aus der Thüringer Landeszeitung vom 21. April 2020:
Kreativ in der Krise an der Bauhaus-Uni – Digitale Einsichten auch für Außenstehende
Was können wir tun? Diese Frage stellen wir Kulturschaffenden und Kulturfreunden, seitdem Corona weite Teile des öffentlichen Lebens lahm gelegt hat. Heute berichtet Professor Winfried Speitkamp, Präsident der Bauhaus-Universität Weimar:
Was können wir tun? Zum Beispiel schauen, was die Bauhaus-Universität Weimar macht. Die Universität ist nämlich sehr aktiv, zum großen Teil aus dem Homeoffice. Sie bereitet den Semesterbetrieb vor, der am Montag, 4. Mai, digital starten wird. Auf den Webseiten der Universität findet man alle Angebote für digitale Hilfsmittel bei Lehre und Studium, ab Montag, 27. April, wird das Verzeichnis der Lehrveranstaltungen zugänglich sein.
Das digitale Angebot gibt auch den Außenstehenden noch mehr Möglichkeiten mitzubekommen, wie die Universität lehrt, forscht und gestaltet. Wir zeigen, wie man in der Krise kreativ und innovativ ein neues, digitales Semester entwirft. Ziel ist es, dass die Studierenden möglichst gut ihr Studium fortsetzen können. Im Laufe des Sommers hoffen wir dann mit der Präsenzlehre beginnen zu können. Die Bauhaus-Universität lebt von der Begegnung der Lehrenden und der Lernenden am historischen Ort.
Zugleich überdenkt die Bauhaus-Universität die Inhalte ihrer Arbeit. Die Ruhe zuhause kann helfen, Distanz zu gewinnen und zu überlegen, was wir anders machen müssen, in der Gesellschaft, aber auch in der Universität. Warum sind wir so verwundbar durch Corona, wie können wir uns auf derartige Herausforderungen klüger vorbereiten? Eine Universität, die über den Zusammenhang von Gesellschaft, Politik und Kultur nachdenkt, forscht und lehrt, kann Wichtiges beitragen zu der Frage, wie wir eine freie Gesellschaft auch in der Krise sichern und wie wir dabei andere gesellschaftliche Herausforderungen nicht vergessen. Damit hat sich die Podiumsreihe „Mensch Macht Moderne“ auseinandergesetzt. Auf ihrer Website lassen sich Vorträge und Debatten auch der Bauhaus-Gastprofessorinnen Patricia Espinosa, UN-Exekutivsekretärin, über nachhaltige Klimapolitik, und Judith Simon über Ethik und Künstliche Intelligenz nachhören. Diese Themen bleiben auch in der Corona-Krise aktuell.
Die Thüringer Hochschulen, das Studierendenwerk Thüringen und das Thüringer Ministerium für Wirtschaft, Wissenschaft und Digitale Gesellschaft (TMWWDG) haben eine gemeinsame Erklärung zum Sommersemester 2020 veröffentlicht:
»Die Welt, Europa, Deutschland und auch Thüringen befinden sich aufgrund der weiteren Ausbreitung des Coronavirus in einer Ausnahmesituation, die es bislang in dieser Form noch nie gegeben hat. Die Corona-Pandemie und die damit einhergehenden Reise- und Kontaktbeschränkungen haben auch für den Hochschulbetrieb einschneidende Auswirkungen – sei es auf Lehre und Studium, auf die Forschung oder auf den Hochschulbetrieb im Allgemeinen. Alle Mitglieder der Hochschulen – die Studierenden, die Lehrenden, die Beschäftigten – unterliegen durch diese unvorhersehbare Entwicklung erheblichen Einschränkungen und Belastungen.
Die Thüringer Hochschulen, das Studierendenwerk und das Wissenschaftsministerium (TMWWDG) werden sich den damit verbundenen Herausforderungen solidarisch stellen, um mit Entschlossenheit und Einfallsreichtum gemeinsam Lösungen für die rund 50.000 Studierenden und fast 10.000 Beschäftigten an den Hochschulen des Landes zu finden. [...]«
Die ganze Erklärung können Sie hier lesen.
Sozialdarlehen soll Studierenden durch Corona-Krise helfen
Hochschulen stellen Mittel bereit / Tiefensee: Land lässt Studierende in Notsituation nicht allein / Anträge nimmt Studierendenwerk Thüringen ab sofort entgegen
Thüringer Wissenschaftsministerium, Thüringer Hochschulen und das Thüringer Studierendenwerk haben sich auf ein Unterstützungspaket für Studierende verständigt, die aufgrund der Corona-Krise in finanzielle Schwierigkeiten geraten sind. Das teilte Thüringens Wissenschaftsminister Wolfgang Tiefensee heute in Erfurt mit. Demnach stellen die Hochschulen dem Studierendenwerk Thüringen Mittel aus ihren Haushaltsbudgets zur Verfügung. Als Richtwert werden dafür zunächst 10 Euro je Studierendem – d.h. insgesamt rund 500.000 Euro – veranschlagt. Das Studierendenwerk kann daraus im Rahmen der „Richtlinie für die Vergabe sozialer Leistungen“ auf Antrag zinslose Sozialdarlehen in Höhe von maximal 800 Euro an bedürftige Studierende vergeben. Das Darlehen kann innerhalb eines Jahres in Raten zurückgezahlt werden. Thüringen ist damit das erste Bundesland, das ein solches Angebot für seine Studierenden bereithält.
„Viele Studierende haben aufgrund der Corona-Pandemie ihre Nebenjobs verloren“, sagte Tiefensee. Eine ganze Reihe von ihnen könne dadurch unverschuldet in Not geraten. „In dieser Situation lassen wir die Studierenden nicht allein. Mit den Sozialdarlehen schaffen wir ein schnelle, unbürokratische Möglichkeit, diese schwierige Phase zu überbrücken und auch weiterhin die Kosten für den eigenen Lebensunterhalt zu bestreiten.“ Nach der aktuellen Sozialerhebung des Deutschen Studentenwerks (DSW) sind bundesweit über zwei Drittel der Studierenden neben dem Studium erwerbstätig, 60 Prozent davon finanzieren aus diesen Einnahmen ganz oder teilweise ihre Lebenshaltungskosten.
Der Wissenschaftsminister bedankte sich bei den Hochschulleitungen und dem Studierendenwerk, die den Vorschlag des Landes von Anfang unterstützt hatten. Rechtliche Grundlage für diese Form der Hilfeleistung ist das Thüringer Hochschulgesetz, demzufolge die Hochschulen gemeinsam mit dem Studierendenwerk Thüringen an der sozialen Förderung der Studierenden mitwirken (§ 5 Abs. 7 ThürHG). Zur sozialen Förderung gehört auch, dass bedürftige Studierende ein Sozialdarlehen erhalten können, um ihren Lebensunterhalt, insbesondere die Kosten für Miete, Nahrungsmittel und Verbrauchsgüter, vorübergehend zu sichern. Das Studierendenwerk übernimmt in Amtshilfe für die Hochschulen die Darlehensausgabe und -verwaltung.
Hinweis zur Antragstellung: Anträge auf das Sozialdarlehen können ab sofort mit einer Anfrage an asb[at]stw-thueringen.de gestellt werden. In dem formlosen Antrag sollte die bestehende Notsituation dargestellt und bspw. mit einer Kündigung des bisherigen Arbeitgebers oder einem Nachweis zum Bezug von Kurzarbeitergeld untersetzt werden. Alle weiteren Kriterien kann man unter https://www.stw-thueringen.de/deutsch/soziales/haertefalldarlehen/haertfalldarlehen.html nachlesen. Die Anträge werden mit den zuständigen Mitarbeiter/innen des Studierendenwerks, die sich per e-mail bei den Antragstellern melden, konkretisiert und abgestimmt.
Der Pandemieplan der Bauhaus-Universität Weimar ist für Universitätsangehörige hier (Barrierefreies Dokument) einsehbar (Zugriff nur aus dem Universitätsnetz).
Prof. Dr. Winfried Speitkamp, Präsident der Bauhaus-Universität Weimar, spricht sich gegen ein nicht anrechenbares Sommersemester 2020 (»Nichtsemester«) aus. Er ermutigt Lehrende und Studierende stattdessen, sich aktuell aufgeworfenen gesellschaftlichen Fragen zu widmen und kreativ mit der Krise umzugehen.
In einem Offenen Brief vom 23. März 2020 hatte eine Initiative von über tausend Lehrenden an deutschen Hochschulen die Ausrufung eines »Nichtsemesters« verlangt. Ein geregelter vollständiger Lehrveranstaltungsbetrieb sei nicht mehr möglich, das Sommersemester 2020 dürfe daher formal nicht zählen; befristet Beschäftigten solle entsprechend eine Vertragsverlängerung angeboten werden.
»Im Kern und in der Konsequenz ist der Aufruf nicht glücklich«, sagt Prof. Speitkamp. »Wir bemühen uns gerade an der Bauhaus-Universität Weimar mit aller Kraft darum, einerseits die Gesundheit der Studierenden und Beschäftigten zu schützen und andererseits zugleich auf den Neustart der Universität am Ende der Krisenzeit hinzuarbeiten. Das bedarf einer gemeinsamen Anstrengung. Ein ›Nichtsemester‹, eine ›Nichtuniversität‹ kann nicht die Lösung sein.«
Prof. Speitkamp betont, dass die Universitätsleitung um die enorme Verunsicherung der Studierenden wisse und auch um die große Belastung der Lehrenden. Diese müssten nun kurzfristig digitale Lehre vorbereiten und gleichzeitig für ihre Kinder und Angehörigen sorgen. Das alles werde berücksichtigt.
»Die Lehrenden müssen gestützt werden, den Studierenden sollen keine Nachteile entstehen. Aber Studierende müssen auch wissen, dass ihre Arbeit nicht vergebens ist, dass es weitergeht, dass sie vernünftig und möglichst ohne Zeitverlust zu Ende studieren können«, so Prof. Speitkamp weiter. Dafür gelte es, kreative Lösungen zu finden. Auflagen, Fristen und Prüfungszeiten werden liberal ausgestaltet, individuelle Lösungen gesucht. »Wir werden fragen, beraten, helfen. Keiner soll vergessen werden. Aber ein ›Nichtsemester‹ ist das falsche Signal dafür. Jetzt erst recht – so sollte es heißen. Es wird neu, es wird herausfordernd, aber es kann gut werden.«
Derzeit wird in den Fakultäten wie auch in der Verwaltung intensiv über die Methoden des Lehrens und Lernens nachgedacht. Digitale Instrumente sollen neue Möglichkeiten des dezentralen und nicht synchronen Lernens eröffnen. Lernprozesse und Themen können damit individueller gestaltet werden, auch kreativer und spontaner. So hofft Prof. Speitkamp, dass ein neues Bild von Universität entstehen kann, bei der die direkte Begegnung, die Präsenz, wichtig bleibt, aber vielfältigere Formen der Interaktion das Studium bereichern würden.
Momentan arbeitet eine »Arbeitsgruppe Digitale Lehre« mit Hochdruck an Möglichkeiten für Studierende, das Sommersemester zu absolvieren. Zudem bietet die Universität Hilfestellung, wenn beispielsweise Lösungen für ein Urlaubssemester oder Teilzeitstudium gefunden werden müssen.
Prof. Speitkamp unterstreicht die Chancen, die für den Hochschulbetrieb in der Krise liegen: »Ein Semester während und nach der Krise kann nicht so tun, als sei nichts gewesen. Ein ›Nichtsemester‹ ist deshalb die falsche Botschaft. Die Krise stellt unsere Gewissheiten in Frage. Wir müssen neue Fragen stellen: Was lernen wir in der Krise über uns? Warum sind wir so verwundbar und haben uns abhängig gemacht von globalen Vernetzungen? Welche Rolle spielen Wissenschaftlerinnen und Wissenschaftler als Experten in Öffentlichkeit und Politik? Wie sicher sind unsere Ideale von offenen Grenzen und Internationalität? Warum sind unsere Grundrechte plötzlich nicht mehr unantastbar? All das ist für Universität, Wissenschaft und Kunst von grundlegender Bedeutung, darüber müssen wir sprechen und forschen. In einem ›Jetzt-erst-recht-Semester‹, einem Intensivsemester.«
Sehr geehrte Beschäftigte und Studierende der Bauhaus-Universität Weimar,
das Robert Koch-Institut hat heute seine Risikoabschätzung für Deutschland auf »hoch« verändert. Die Situation, in der wir uns auch als Universität alle gemeinsam befinden, ist also ernst.
Um die Ausbreitung der Krankheit zu verlangsamen und uns alle zu schützen, wird mit dieser E-Mail Folgendes verbindlich geregelt:
Alle Studierenden, die sich derzeit im Ausland befinden oder einen Aufenthalt geplant haben, wurden bereits gesondert informiert.
Die Bauhaus-Universität Weimar wird in aktiver Auslegung ihrer Fürsorgepflicht für ihre Angehörigen nicht weiter warten, ob es strengere Regelungen von behördlicher Seite geben wird.
Die Rasanz der Ausbreitung des Coronavirus bei gleichzeitigem Anstieg der schweren Krankheitsverläufe erfordert das verantwortungsvolle Mitwirken jedes und jeder Einzelnen bei der Einhaltung der Regelungen und Empfehlungen (www.rik.de, www.BzgA.de, www.stadt.weimar.de/aktuell/coronavirus/).
Bitte stellen Sie sich, so gut es aktuell bei der Vielzahl der offenen Fragen geht, darauf ein, dass die zeitliche Perspektive der Beschränkungen und deren Folgen für den weiteren Universitätsbetrieb derzeit nicht seriös vorhergesagt werden können.
Nachfragen zum verbindlichen Semesterbeginn und die konkrete Ausgestaltung des Semesters sind daher im Moment nicht sinnvoll. Sehr wohl nehmen wir Ihre Fragen, Hinweise oder Verbesserungsvorschläge zu Studienangelegenheiten unter studium[at]uni-weimar.de gern entgegen und bemühen uns weiter um konstruktive und unaufwendige Lösungen, soweit das machbar ist.
Technische Konzepte für online-basiertes Arbeiten sind auf den Weg gebracht. Wir bitten allerdings um Verständnis, dass aufgrund der gewaltigen Bedarfe eine kurzfristige Beschaffung nicht garantiert werden kann.
Sobald es konkrete Termine oder Anleitungen zum weiteren Vorgehen gibt, werden wir Sie darüber informieren bzw. finden Sie diese dann auf unserer Coronavirus-Website, die Sie bitte weiterhin regelmäßig besuchen: www.uni-weimar.de/coronavirus.
Wir weisen alle Angehörigen der Bauhaus Universität Weimar nachdrücklich darauf hin, dass tatsächlich die drastische Einschränkung aller Sozialkontakte außerhalb des eigenen Haushalts erforderlich ist. Wir verstehen, dass viele Menschen besorgt sind, wie es weitergehen wird. Seien Sie versichert, dass wir im Präsidium, in der Task Force und mit allen Bereichen der Universität in bestmöglicher Abstimmung sind und beständig an guten Regelungen für unsere Universität arbeiten.
Schützen Sie sich und andere und bleiben Sie gesund!
Unsere Gedanken sind bei all denen, die bereits betroffen sind, deren Familien und denjenigen, die gerade auf Testergebnisse warten. Wir danken außerdem allen, die solidarisch handeln und sich vorbeugend in häuslicher Isolation befinden.
Im Namen des Präsidiums
Prof. Dr. Winfried Speitkamp
Präsident
Sehr geehrte Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter, liebe Kolleginnen und Kollegen,
der Lehrbetrieb ebenso wie Publikumsverkehr wurden aufgrund der Allgemeinverfügung der Stadt Weimar vom letzten Freitag eingestellt.
Der Forschungsbetrieb und die administrativen Tätigkeiten laufen weiter. Ob Besprechungen oder Sitzungen durchgeführt werden, wird von der jeweils verantwortlichen Person im Einzelfall entschieden. Angemessene räumliche Bedingungen sind sicherzustellen und die Hygieneempfehlungen einzuhalten.
[siehe Hinweise zu Hygienemaßnahmen des Robert-Koch-Instituts: https://www.rki.de/DE/Content/InfAZ/N/Neuartiges_Coronavirus/Hygiene.html]
Die Bauhaus-Universität Weimar stellt den Schutz und die Fürsorge ihrer Beschäftigten vor alles andere. Daher werden auch für Beschäftigte, die weder Kontakt zu erkrankten Personen hatten, noch selbst erkrankt sind, bis auf Weiteres folgende Regelungen zur Gesundheitsprävention getroffen.
1. Tätigkeit im Home-Office
2. Tätigkeit an der Universität
3. Dienstreisen
1. Tätigkeit im Home-Office
Wo immer möglich, sollen Beschäftigte bis auf Weiteres ihre Tätigkeit im Rahmen von Home-Office erfüllen; d.h. der Arbeitsort wird vom Arbeitsplatz an der Universität zumindest teilweise nach Hause verlagert. Voraussetzung dafür ist, dass die notwendigen technischen, organisatorischen und datenschutzrechtlichen Rahmenbedingungen geschaffen werden können (insbesondere Telefon- und W-LAN-Zugang). Zeitlich soll so flexibel wie möglich gearbeitet werden, insbesondere dort, wo Sie aufgrund geschlossener Betreuungseinrichtungen Kinder oder nahe Angehörige betreuen oder mangels öffentlicher Verkehrsmittel eingeschränkt sind. Mit Ihrer oder Ihrem Vorgesetzten ist zu klären, wie und wann Sie erreichbar sind.
Wenn keine eigene gesundheitliche Beeinträchtigung vorliegt, ist zuhause die Soll-Arbeitszeit zu leisten. Sie nehmen wie sonst auch an der Zeiterfassung sowie den Regelungen zur flexiblen Arbeitszeitgestaltung teil.
Wenn Sie neben der Tätigkeit im Home-Office bei fehlender anderweitiger Betreuungsmöglichkeit
betreuen, kann die tägliche Soll-Arbeitszeit angerechnet werden. Es wird davon ausgegangen, dass Sie Ihren dienstlichen Tätigkeiten im größtmöglichen Umfang nachkommen.
2. Tätigkeit am Arbeitsplatz, sofern Home-Office (noch) nicht möglich
Dort, wo Tätigkeiten nicht im Home-Office erbracht werden können, ist mit Ihrer/Ihrem Vorgesetzten zu klären, wie die Tätigkeiten im Bereich örtlich und zeitlich verteilt werden können, um die sozialen Kontakte krisenbedingt auf ein Minimum zu reduzieren. Deshalb dürfen Kinder nicht an den Arbeitsplatz mitgebracht werden. Parallel dazu sind wir bemüht, noch mehr Tätigkeiten im Home-Office technisch und organisatorisch zu ermöglichen.
Im Falle der Schließung von Betreuungseinrichtungen, z.B. Kindertageseinrichtungen und Schulen, und dem daraus resultierenden Betreuungsbedarf für
haben Sie eine tariflich abgesicherte bezahlte Freistellung für maximal drei Arbeitstage. Darüber hinaus besteht grundsätzlich kein Anspruch auf Freistellung mit Entgeltfortzahlung. In Abstimmung mit Ihrer/Ihrem Vorgesetzten ist zu klären, inwieweit Sie Zeitguthaben abbauen, Urlaub aufwenden oder Sonderurlaub beantragen.
Sonderurlaub soll im Sinne der Beschäftigten genehmigt werden. Hierbei kann für Tarifbeschäftigte anstelle von unbezahltem Sonderurlaub die Jahressonderzahlung für bis zu vier Wochen umgewandelt werden.
3. Dienstreisen
Alle bereits genehmigten Dienstreisen ins Ausland sind hinfällig. Soweit als möglich ist unverzüglich die Rückreise anzutreten. Auch Inlandsdienstreisen (inkl. Exkursionen) sind nicht mehr durchzuführen. Neue Dienstreiseanträge werden bis auf Weiteres nicht mehr genehmigt.
Für Rückfragen hierzu steht Ihnen das Dezernat Personal per E-Mail unter dezernat.personal[at]uni-weimar.de zur Verfügung.
Mit besten Grüßen für das Präsidium
Prof. Dr. Winfried Speitkamp
Präsident
Versand: 13.03.2020
Betreff: Informationen für Beschäftigte zur Allgemeinverfügung der Stadt Weimar vom 13. März 2020
Liebe Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter,
die Stadt Weimar hat heute, Freitag, 13. März 2020, eine Allgemeinverfügung erlassen, die auch die Bauhaus-Universität Weimar betrifft. Präsenzveranstaltungen in der Lehre finden ab sofort nicht mehr statt.
Der normale Dienstbetrieb in der Bauhaus-Universität Weimar wird für alle Beschäftigten bis auf Weiteres grundsätzlich fortgeführt.
Aufgrund der Verfügung der Stadt sind auch Schulen und Kinderbetreuungseinrichtungen geschlossen. Falls Sie davon betroffen sind, werden wir gemeinsam mit Ihnen eine Lösung finden. Entsprechende Informationen finden Sie so bald wie möglich auf unserer Website.
Für Montag, 16. März, bitten wir Sie, mit Ihrer/Ihrem Vorgesetzten zu klären, welche Lösung gefunden werden kann; hierbei wird es kulante Regelungen geben. Die Vereinbarung von Home-Office zur Corona-Gesundheitsprävention wird direkt zwischen den jeweiligen Vorgesetzten und Mitarbeitenden (bitte schriftlich per E-Mail) vereinbart. Entstehende Fragen sind ebenfalls auf dieser Ebene zu besprechen.
Im Namen des Präsidiums der Bauhaus-Universität Weimar
Prof. Dr. Winfried Speitkamp
Präsident
COVID-19: Hochschulen verschieben Vorlesungsbeginn auf 4. Mai
Alle weiteren hochschulbezogenen Veranstaltungen abgesagt / Zur Entscheidung über weiteres Vorgehen erneutes Treffen am 30. März im TMWWDG geplant
Der Vorlesungsbeginn an den Thüringer Hochschulen wird zunächst auf den 4. Mai 2020 verschoben. Das wurde heute bei einem Treffen der Landespräsidentenkonferenz im Thüringer Wissenschaftsministerium beschlossen. Damit reagieren die Hochschulen auf die zunehmende Ausbreitung des Corona-Virus in Thüringen. Darüber hinaus werden sämtliche Veranstaltungen wie Konzerte, Ringvorlesungen oder Vorträge an den Hochschulen abgesagt. Über die mögliche Schließung ihrer Bibliotheken entscheidet jede Hochschule selbstständig. Zudem prüfen die Hochschulen, inwieweit in der Zwischenzeit Online- und E-Learning-Angebote eingesetzt werden können.
Thüringens Wissenschaftsminister Wolfgang Tiefensee unterstützt die Entscheidung: „Es geht darum, die rasante Ausbreitung von COVID-19 zu stoppen und Ansteckungsketten zu unterbrechen, die es im vollen Lehrbetrieb mit Tausenden von Studierenden natürlich gerade an den Universitäten und Fachhochschulen gibt.“ Land und Hochschulen würden bei ihrem weiteren Vorgehen daher weiterhin „auf Sicht fahren“ und angemessen auf die laufenden Entwicklungen reagieren. Spätestens am 30. März wird das Ministerium zu einem erneuten Treffen einladen, um situationsbezogen das weitere Vorgehen zu besprechen.
Einig waren sich Ministerium, Hochschulen und das Studierendenwerk Thüringen darin, dass durch die Verschiebung des Vorlesungsbeginns keine Nachteile für die Studierenden entstehen dürfen. Rechtliche Vorgaben und Rahmenbedingungen wie z.B. Prüfungsfristen sollen daher flexibel gehandhabt und Ausnahmeregelungen zugelassen werden. Das betrifft auch den Bezug von BAföG-Leistungen, der üblicherweise an den Vorlesungsbeginn geknüpft ist: Hier ist bereits durch Erlass des Bundesforschungsministeriums sichergestellt, dass die Leistungen regulär an die BAföG-Empfänger ausgezahlt werden.
Weitere Themen des heutigen Treffens waren dienst- und tarifrechtliche Regelungen, die durch die Verschiebung und generell durch die Corona-Ausbreitung betroffen sein könnten. Dazu hat das Ministerium den Hochschulen entsprechende Handlungsempfehlungen übergeben. Außerdem werden alle Personen, die aus Risikogebieten stammen oder sich zuletzt dort aufgehalten haben, noch einmal ausdrücklich darauf hingewiesen, dass sie verpflichtet sind, sich bei den Hochschulen zu melden.
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