Nach vier Wochen Vorlesungszeit im Wintersemester 2020/2021 zieht die Bauhaus-Universität Weimar eine positive Zwischenbilanz. Die Bemühungen, Präsenzveranstaltungen auch während der Pandemiezeit gut und sicher durchzuführen, tragen Früchte: Bisher ist kein einziger Fall bekannt, bei dem die Übertragung des Coronavirus innerhalb der Universität stattgefunden hat.
Vielmehr konnten Infektionen, die an anderer Stelle geschehen sind, aufgrund funktionierender Meldeketten und Kontaktnachverfolgung wirksam unterbrochen werden. Ganz wesentlich trägt dazu die Bereitschaft aller Universitätsangehörigen, die Hygienebestimmungen auf dem Campus zu beachten und einzuhalten, bei.
Bewertung der Präsenzlehrbedingungen nach regionaler und lokaler Infektionslage
Die Infektionslage in Deutschland ist nach wie vor ernst. Im Beschluss der Bundeskanzlerin mit den Regierungschefinnen und Regierungschefs der Länder zur Bekämpfung der SARS-Cov2-Pandemie vom 25. November 2020 wurde deshalb als eine von vielen Maßnahmen vorgeschlagen, dass Universitäten grundsätzlich (unter Ausnahme der praktischen und künstlerischen Ausbildungsabschnitte) auf digitale Lehre umstellen. Die Thüringer Verordnung vom 29. November 2020 hat diese Regelung nicht übernommen und eröffnet damit für die Thüringer Hochschulen Gestaltungsspielräume.
Lehrbetrieb mit Präsenz- und digitalen Anteilen bis einschließlich 18. Dezember 2020
Unter Bewertung der Infektionslage in der Stadt Weimar und unter Berücksichtigung des bisherigen Verlaufs der Pandemie an der Universität hat das Präsidium der Bauhaus-Universität Weimar daher entschieden, an der bisherigen Praxis für den Lehrbetrieb mit Präsenz- und digitalen Anteilen bis einschließlich 18. Dezember 2020 festzuhalten. Ungeachtet dessen können alle Lehrenden, wie bisher auch, selbst entscheiden, dort, wo es möglich ist, auf digitale Lehre umzustellen.
Digitale Lehrphase vom 4. bis 15. Januar 2021
Zugleich dient diese Phase zur Vorbereitung der digitalen Lehre für die ersten beiden Januarwochen: Ab dem 4. Januar 2021 soll der Lehrbetrieb zwei Wochen lang vollständig digital stattfinden. Ausgenommen sind hiervon Labortätigkeiten, Praktika, praktische und künstlerische Ausbildungsabschnitte sowie Prüfungen, die ohne Präsenz nicht durchgeführt werden können. Studierende werden gebeten, sich ab Ende nächster Woche über konkrete Regelungen für ihre Lehrveranstaltungen direkt bei den Lehrenden oder in ihren Fakultäten zu informieren.
Nutzung von studentischen Arbeitsräumen
Die Nutzung von studentischen Arbeitsräumen der Fakultäten bleiben daran gekoppelt, ob Präsenz- oder Hybridlehre durch die raumverantwortlichen Lehrenden im Zeitraum 4. bis 15. Januar 2021 (wie bisher) durchgeführt wird. Eventuelle Umplanungen in der praktischen Lehre in den Werkstätten erfolgen in Absprache mit den Lehrenden und werden in den jeweiligen Projekt- und Fachkursen rechtzeitig bekanntgegeben.
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