Die derzeit geltende Homeoffice-Pflicht nach § 28b Abs. 4 des Infektionsschutzgesetzes läuft mit 19. März 2022 aus und wird nicht verlängert. Die Infektionszahlen sind in Thüringen und in Weimar aktuell allerdings noch sehr hoch und eine deutliche Kontaktreduzierung aus Infektionsschutzgründen ist nach wie vor angezeigt.
Im Einklang mit den aktuellen Handlungsempfehlungen der Bundesanstalt für Arbeitsschutz und Arbeitsmedizin ist pandemiebedingtes Homeoffice in einem Übergangszeitraum bis zum Ende der Vorlesungszeit des Sommersemesters, also bis zum 15.07.2022, daher weiterhin möglich zu machen, sofern dadurch betriebliche Abläufe nicht gestört und die Arbeitsleistung aus dem Homeoffice uneingeschränkt erbracht werden kann. Die für das Präsenzsemester notwendigen Kapazitäten vor Ort sind zu gewährleisten.
Die pandemiebedingten Homeoffice-Vereinbarungen sind zwischen Vorgesetzten und Beschäftigten zu treffen und schriftlich zu dokumentieren (z.B. per E-Mail).
Bei der Arbeit in Präsenz sind weiterhin die AHAL-Regeln sowie der jeweils aktuelle Rahmenhygieneplan zu beachten. Der Rahmenhygieneplan ist überall dort, wo es zu betriebsbedingten Abweichungen zu den im Rahmenhygieneplan angeführten Hygienemaßnahmen (z.B. Unterschreitung des Mindestabstandes von mehr als 10 Minuten etc.) kommt, durch lokale Infektionsschutzkonzepte zu konkretisieren. Diese unterliegen der Mitbestimmung durch den Personalrat und werden final vom Präsidium freigegeben.
Im Anschluss an diese Übergangsphase gilt – ein entsprechender positiver Pandemieverlauf vorausgesetzt – wieder die Präsenzpflicht der Beschäftigten. Die Übergangsphase ist daher dafür zu nutzen, zu prüfen, ob und wie die Möglichkeiten zur Flexibilisierung des Arbeitsortes auf den eigenen Arbeitsplatz bzw. eigenen Bereich angewendet werden können.
Wo gewünscht und sinnvoll sind die Vereinbarungen zur alternierenden Telearbeit und/oder zum Mobilen Arbeiten abzuschließen. Bitte warten Sie damit nicht bis zum Ende der Übergangsphase, sondern bringen Sie die Anträge rechtzeitig auf den Weg. Weitere Informationen dazu finden Sie unter »Flexibilisierung Arbeitsort«. Bitte nehmen Sie bei Bedarf das Beratungsangebot des Dezernat Personals in Anspruch. Für Fragen stehen Ihnen Frau Dr. Carolin Wick und Frau Haltmeyer-Forstner gerne zur Verfügung.
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