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WAS WAR DIE FRAGE?
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FAQ für alle

Das Präsidium der Bauhaus-Universität Weimar beurteilt die sich sehr schnell verändernde Lage zur Ausbreitung des Coronavirus (SARS-CoV-2) kontinuierlich. Dabei folgt es in seiner Beurteilung den Empfehlungen des Robert Koch-Instituts und steht in engem Austausch mit dem Studierendenwerk Thüringen, der Stadt Weimar sowie dem Thüringer Ministerium für Wirtschaft, Wissenschaft und Digitale Gesellschaft und den anderen Thüringer Hochschulen.

Die Universität hat einen Krisenstab gemäß ihres Pandemieplans eingerichtet, der regelmäßig tagt und über Maßnahmen entscheidet. Im erweiterten Krisenstab kommen außerdem Vertreterinnen und Vertreter der Fakultäten, Dezernate und verschiedenen zentralen Einrichtungen hinzu. Zusätzlich unterstützt die Koordinationsgruppe Corona bei bei den operativen Aufgaben.

Details zu den Mitgliedern der verschiedenen Arbeitsgruppen und deren Aufgaben finden Sie hier: Zentrale Arbeitsgruppen zum Umgang mit der Coronavirus-Pandemie an der Bauhaus-Universität Weimar

Maßnahmen der Bauhaus-Universität Weimar

Welche Regeln zum Infektionsschutz gelten im Präsenzbetrieb an der Bauhaus-Universität Weimar?

Seit dem 14. Oktober 2022 gilt an unserer Universität ein geänderter Rahmenhygieneplan. 

Maske tragen und Abstand halten:

Es wird generell empfohlen, einen Mund-Nasen-Schutz zu tragen und Abstand zu halten. Überall dort, wo der Abstand von 1,5 Metern nicht eingehalten werden kann, gilt wieder die Maskenpflicht. Hierunter zählen medizinische Gesichtsmasken (sog. OP-Masken) oder Atemschutzmasken (FFP2-Masken). 

Als Grundlage für alle Infektionsschutzmaßnahmen an der Bauhaus-Universität Weimar dient der 7. Rahmenhygieneplan .

Generelle Maßnahmen in Deutschland, Thüringen und der Stadt Weimar

Die wichtigsten Schutz- und Hygienemaßnahmen

Um die Ausbreitung des Coronavirus einzudämmen und die Bevölkerung vor Infektionen zu schützen, legen die Bundesrepublik Deutschland, der Freistaat Thüringen und die Stadt Weimar vorübergehende Maßnahmen fest. Diese werden fortlaufend angepasst.

Hier ein Überblick über die wichtigsten Verhaltensregeln/Infektionsschutzregeln in Thüringen:

  • Im öffentlichen Personennahverkehr sowie im Fernverkehr gilt keine Maskenpflicht mehr. 

  • In Kliniken, Pflegeheimen und bei einem Arztbesuch besteht weiterhin Maskenpflicht.

  • Die Isolationspflicht entfällt.

Aktuell gültige Verordnungen und Verfügungen

Die genauen Schutzmaßnahmen und Regelungen zur Eindämmung der Coronavirus, werden von der Bundesrepublik Deutschland, vom Land Thüringen und der Stadt Weimar in verschiedenen Verordnungen festgelegt, die regelmäßig aktualisiert werden.

Aktuell gültig: 

  • Infektionsschutzgesetz des Bundes (insbesondere §22, §28a, §28b, §28c)
  • Thüringer Corona-Schutzverordnung
  • Corona-Arbeitsschutzverordnung
  • Corona-Einreiseverordnung
  • Coronavirus-Testverordnung

Weitere Informationen:
Informationen des TMASGFF (Thüringer Ministerium für Arbeit, Soziales, Gesundheit, Frauen und Familie)
Aktuelle Informationen zum Coronavirus der Stadt Weimar

Was muss ich bei Einreise nach Deutschland beachten?

Bei der Einreise nach Deutschland sind verschiedene Vorschriften zu beachten. In der Coronavirus-Einreiseverordnung ist folgendes bundesweit einheitlich geregelt:

  • Anmeldepflicht
  • Quarantänepflicht
  • Nachweispflicht (von negativem Testergebnis, Impfung oder Genesung)
  • Beförderungsverbot aus Virusvariantengebieten.

Bitte informieren Sie sich auf der Website des Bundesgesundheitsministeriums darüber, wann Sie welche Pflichten zu beachten haben:

Coronavirus-Einreiseverordnung

Fragen und Antworten zur digitalen Einreiseanmeldung, Nachweispflicht und Einreisequarantäne

Bundesministerium für Gesundheit: Aktuelle Informationen für Reisende

Auswärtiges Amt: Informationen zu Einreise­beschränkungen, Test- und Quarantäne­pflicht in Deutschland

Verhalten bei Infektion und Quarantäne

Wie verhalte ich mich bei einer Coronavirus-Infektion?

Wenn Sie den Verdacht haben, sich mit dem Coronavirus infiziert zu haben, sind zunächst folgende Dinge wichtig:

  • Quarantäne: Bleiben Sie zuhause und meiden Sie nach Möglichkeit auch Haushaltskontakte.
  • Telefonische Beratung: Kontaktieren Sie Ihre Hausarztpraxis oder den ärztlichen Bereitschaftsdienst unter 116 117, um das weitere Vorgehen bezüglich eines PCR-Tests und unter Umständen nötiger Behandlungsschritte zu klären. Für einzelne Rückfragen steht Ihnen auch die Corona-Hotline der Stadt Weimar unter +49 (0) 3643 762 555 zur Verfügung.

Was müssen positiv Getestete beachten?: 

  • Seit 2. Februar 2023 besteht in Thüringen keine Isolationspflicht mehr.

  • Pflicht zum Tragen einer qualifizierten Gesichtsmaske:
    1) Außerhalb geschlossener Räume (wenn keine 1,5 Meter Abstand eingehalten werden können)
    2) in geschlossenen Räumen (wenn sich haushaltsfremde Personen darin aufhalten)

  • Betretungs- und Tätigkeitsverbot in medizinischen und pflegerischen Bereichen und bestimmten Gemeinschaftsunterkünften
  • Diese Schutzmaßnahmen für infizierte Personen gelten für mindestens 5 Tage bzw. bis mind. 48 Stunden Symptomfreiheit.

  • Informieren Sie alle Personen, mit denen Sie zuletzt engeren Kontakt hatten.
  • Die Stadt Weimar hat auf Ihrer Website einen Online-Erfassungsbogen bereitgestellt, um den Prozess der Datenerfassung nach einem positiven PCR-Test zu verkürzen.

Weitere Details, wie Sie in verschiedenen Fällen handeln sollten, finden Sie auf infektionsschutz.de:

  • Vorgehen nach Kontakt zu einer infizierten Person
  • Vorgehen nach einem positiven Selbst- oder Schnelltest
  • Regeln zur Quarantäne: Wer muss wann in Quarantäne? Welche Ausnahmen gibt es? Wie verhalte ich mich?
  • Verhalten bei einer nachgewiesenen Corona-Infektion: Verhaltens- und Hygienetipps

Wie verhalte ich mich, wenn ich Kontakt zu einer nachweislich infizierten Person hatte?

Beobachten Sie, ob sich bei Ihnen Symptome einer Corona-Infektion entwickeln.

Wenn Sie Kontakt zu einer nachweislich infizierten Person hatten, wird Ihnen vom Land Thüringen »dringend empfohlen«, Ihre sozialen Kontakte weitestgehend zu reduzieren. Zudem werden tägliche Schnell- oder Selbsttests empfohlen. Eine Quarantäne für Kontaktpersonen ist jedoch nicht mehr verpflichtend.

Bitte richten Sie sich nach den Hinweisen von infektionsschutz.de:

  • Vorgehen nach Kontakt zu einer infizierten Person
  • Welche Ausnahmen von der Quarantäne gelten für Geimpfte und Genesene?

Muss ich der Universität eine Infektion oder Quarantäne melden?

Beschäftigte der Bauhaus-Universität Weimar informieren bei Feststellung einer Infektion oder angeordneter Quarantäne unverzüglich

  • ihre/ihren Vorgesetzten
  • das Dezernat Personal unter dezernat.personal[at]uni-weimar.de.

Um eine weitere Ausbreitung der Infektion einzudämmen und entsprechende Schutzmaßnahmen schnell einleiten zu können, ist die Bauhaus-Universität Weimar auf Ihre vertrauensvolle Mithilfe angewiesen. Bitte gehen Sie offen mit einer etwaigen Infektion um. Aus der Offenheit werden Ihnen keine Nachteile entstehen und Ihre Daten werden vertrauensvoll behandelt.

Studierende müssen eine Infektion nicht zentral melden, werden jedoch gebeten umsichtig zu handeln und mögliche Kontaktpersonen eigenständig zu informieren.

Testen und Impfen

Wie kann ich mich auf das Coronavirus testen (lassen)?

Selbsttest

Ein Selbsttest kann im Einzelhandel erworben und eigenständig (meist durch einen Nasenabstrich) durchgeführt werden, das Ergebnis liegt nach 15 bis 20 Minuten vor. Die Herstellerangaben zur Verwendung sind unbedingt zu beachten. 

Angehörige der Universität erhalten einmal pro Woche einen kostenlosen Selbsttest, sofern sie nicht ausschließlich im Homeoffice arbeiten.

Antigen-Schnelltest in einem Testzentrum

Beim Antigen-Schnelltest wird ein Nasen- und Rachenabstrich von medizinischem Personal in einem Testzentrum durchgeführt und vor Ort ausgewertet. Nach ca. 20 Minuten liegt das Ergebnis in der Regel vor. Sie erhalten einen Nachweis über Ihr Ergebnis.

»Schnelltestzentren in Weimar

PCR-Test

Dieser wird bei begründetem Verdacht auf eine Corona-Infektion (z.B. bei Krankheitssymptomen oder einem positiven Schnelltestergebnis) durchgeführt und muss durch ein Labor ausgewertet werden.

Weitere Informationen:

Fragen und Antworten zu COVID-19 Tests

Wo kann ich eine Coronavirus-Schutzimpfung erhalten?

Aktuell gibt es grundsätzlich zwei Möglichkeiten, eine Corona-Schutzimpfung zu erhalten: in einem Impfzentrum oder in einer Arztpraxis. Hinzu kommen verschiedene Sonder-Impfaktionen.

Auf der Seite »Impfangebot« finden Sie alle wichtigen Informationen zu den verschiedenen Möglichkeiten, Aktionen sowie nützliche Links mit Hintergrundinformationen.

Weitere Informationen

Robert Koch-Institut: COVID-19

Auswärtiges Amt: Reisewarnungen anlässlich der COVID-19-Pandemie

Handlungsempfehlung Infektionsschutz von der Bundeszentrale für gesundheitliche Aufklärung (BZgA)

Stadt Weimar: Aktuelle Informationen zum Coronavirus

Coronavirus-Informationsportal der Thüringer Landesregierung

COVID-19 in Thüringen

Um das weitere Vorgehen bei einer Coronavirus-Infektion bezüglich eines PCR-Tests und unter Umständen nötiger Behandlungsschritte zu klären, wenden Sie sich bitte an den kassenärztlichen Notdienst unter 116 117 oder kontaktieren Sie Ihre Hausartpraxis. Für einzelne Rückfragen steht Ihnen auch die Corona-Hotline der Stadt Weimar unter +49 (0) 3643 762 555 zur Verfügung.

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