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News

Erstellt: 23. April 2021

Info-Mail des Präsidiums: Viertes Gesetz | »Bundesnotbremse« – weiteres Vorgehen

Liebe Studierende, liebe Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter,

wie Sie sicherlich in den Medien verfolgt haben, wurde an diesem Mittwoch vom Bundestag das »Vierte Gesetz zum Schutz der Bevölkerung bei einer epidemischen Lage von nationaler Tragweite« beschlossen und gestern vom Bundesrat gebilligt – seit heute ist es in Kraft. Darin wurden Regelungen zur Pandemie bundesweit vereinheitlicht – auf Grundlage der Corona-Inzidenzzahlen in den Landkreisen und kreisfreien Städten.

Für die Bauhaus-Universität Weimar entscheidend sind die Zahlen des Robert-Koch-Instituts (RKI) für die Stadt Weimar. Nach aktuellem Stand gilt folgendes: Liegt der Inzidenzwert pro 100.000 Einwohner in 7 Tagen zwischen 100 und 165 Neuinfektionen, ist Wechselunterricht verpflichtend. Wir gehen momentan davon aus, dass wir die Bedingungen des sogenannten »Wechselunterrichts« seit Semesterbeginn erfüllen.

Ab einer Inzidenz von 165 allerdings soll nach bisheriger Regelung der Präsenzunterricht mit wenigen Ausnahmen (Prüfungen, Forschungstätigkeiten, Tätigkeiten in Laboren u.ä.) auf digitale Lehre umgestellt werden. Heute vermeldet das RKI für Weimar eine Inzidenz von 156.

Zum heutigen Zeitpunkt ist noch nicht klar, ob bei weiter ansteigenden Inzidenzzahlen die Präsenzlehre tatsächlich vollständig eingestellt werden muss. Um allen größtmögliche Planungssicherheit zu geben, setzen wir uns intensiv für eine klare, eindeutige Regelung für die Hochschulen ein und befinden uns dafür am Wochenende im engen Austausch mit dem Land Thüringen, wo gerade weitere Abstimmungen mit dem Bund und den Bundesländern zum Umgang mit den Hochschulen laufen.

Wie wird es ab Montag zunächst weitergehen?

Präsenzlehrveranstaltungen können – Stand heute – in der gesamten nächsten Woche wie geplant stattfinden. Die bisherigen Regelungen für das Sommersemester 2021 gelten bis zum nächsten Mailing weiterhin. Jedoch möchten wir ausdrücklich darauf hinweisen, dass niemand verpflichtet ist, Präsenzlehrveranstaltungen anzubieten.

Die Beschäftigten bitten wir im Sinne des Infektionsschutzes, wo immer möglich, die Option des Homeoffice und – wo Präsenz an der Universität erforderlich ist – weiterhin auf die Abstands- und Hygieneregeln zu achten und die Testmöglichkeiten zu nutzen.

In der kommenden Woche wird am Montag, 26.04.2021, 12:30 Uhr, der Erweiterte Krisenstab über das weitere Vorgehen beraten und für die nächsten Wochen Regelungen für die Lehre vereinbaren, sodass eine stabile, verlässliche Situation für alle entsteht.

In der nächsten Woche senden wir Ihnen ein erneutes Update, vor allem für die Präsenzlehre ab Mai.

Wir danken Ihnen allen für Ihre Geduld, Ihre Ruhe und Ihr Verständnis in der nicht vollständig absehbaren Situation und wünschen Ihnen heute erst einmal ein angenehmes und erholsames Wochenende!

Im Namen des Präsidiums

mit freundlichen Grüßen

Winfried Speitkamp

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