Mit der »Thüringer Verordnung zur weiteren Eindämmung einer sprunghaften Ausbreitung des Coronavirus SARS-CoV-2 sowie gefährlicher Mutationen« vom 18. Februar 2021 werden die geltenden Thüringer Corona-Verordnungen teilweise angepasst und bis zum 15. März 2021 verlängert.
Demnach gilt u.a.:
Details entnehmen Sie bitte den Verordnungen:
Wechsel zwischen Farb- und Schwarz-Weiß-Ansicht
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Wechsel der Hintergrundfarbe von Weiß zu Schwarz
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Fokussierte Elemente werden schwarz hinterlegt und so visuell hervorgehoben.
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