Ab dem 3. Februar 2021 gilt die Sechste Thüringer Quarantäneverordnung. Thüringen setzt damit die bundesweit verschärften Regelungen für Reiserückkehrende aus sogenannten »Virus-Variantengebieten« um. Mit der neuen Verordnung ist wieder eine Quarantänedauer von 14 Tage für Einreisende aus Risikogebieten verpflichtend.
Zusätzlich werden die aktuell geltenden Verordnungen (Dritte Sondereindämmungsverodnung, Zweite Infektionsschutz-Grundverordnung) bis zum 19. Februar 2021 verlängert.
Die Regelung zur Verwendung von medizinischen Gesichtsmasken wird noch einmal konkretisiert. Als qualifizierte Gesichtsmasken gelten demnach:
Wechsel zwischen Farb- und Schwarz-Weiß-Ansicht
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Wechsel der Hintergrundfarbe von Weiß zu Schwarz
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Fokussierte Elemente werden schwarz hinterlegt und so visuell hervorgehoben.
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