Der Gleichstellungsplan der Bauhaus-Universität Weimar wurde gemäß §4 des Thüringer Gleichstellungsgesetzes (ThürGleichG) erstellt und ist auf einen Zeitraum von sechs Jahren angelegt. Der Gleichstellungsplan wurde entsprechend §33 des Thüringer Hochschulgesetzes und §8 der Grundordnung der Bauhaus-Universität Weimar durch den Senat am 7. April 2021 einstimmig bestätigt.
Der Gleichstellungsplan ist nach drei Jahren anhand der Statistik der aktuellen Entwicklung anzupassen.
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